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wer ist schuld im fall eines radfahrer unfall ?

gefragt von vannablecky am 04.06.2009 um 18:53 Uhr

Ein Radfahrer hat Unfall gehabt durch bremsen, weil mein Hund ist angesprungen,war aber an der aleine, der Radfahrer hat sich nicht bemerkbar gemacht , nicht mal gerufen und glocke hat er nicht am Fahrad.Jetz behauptet er das sein helm ist kaputt, und möchte schaden durch mein haftpflichtversicherung regeln, het er anspruch darauf oder nicht?

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haftpflicht x 415 schadenersatzanspruch x 4 tierhaftversicherung x 1

anonym
beantwortet von etmundi am 4. Juni 2009 18:54
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Auf der Sraße oder Gehweg?

Kommentar von vannablecky am 4. Juni 2009 18:57

nein es war Landstraße, und er fuhr nach seinen angaben , und war sichtbar am tacho, über 35 km/h

Kommentar von etmundi am 4. Juni 2009 18:59

Dann bist leider du schuld. Sei froh dass nicht mehr passiert ist.

Kommentar von vannablecky am 5. Juni 2009 15:37

Also es war ein Feldweg, dh. für Fußgänger und für Radfahrer erlaubt, und soviel habe ich jetzt von meinem versicherung erfahren, das ich doch nicht schuld bin, weil er sollte sich doch bemerkbar machen und die geschwindigkeit reduzieren,und wenn notwendig auch ausweichen und was wichtig ist es war keine kollision mit dem hund, der hat ihn nicht mal anfasst, sondern nur erschrocken,daruf hin hat er zustark auf die bremse getreten und gestürzt.


anonym
beantwortet von Szintilator am 4. Juni 2009 19:05
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Hat er Dir an Ort und Stelle den kaputten Schutzhelm gezeigt, oder erst einen von zu Hause geholt und Dir gezeigt, im Nachhinein kann vieles behauptet werden.

Kommentar von vannablecky am 4. Juni 2009 19:13

der ist weiter gefahren und kam nach 2 h, zu mir nachahuse , sein helm ist bj, 1998, und er wollte so 100 euro von mir für neuen helm, das habe ich abgelehnt, dann kam er tag später und hat gesagt er will mein h-versicherungsnummer?

Kommentar von Szintilator am 4. Juni 2009 19:21

Das ist ein Schlauberger, das muß er erst mal Beweisen, daß das dadurch passiert ist, er könnte aber noch zur Polizei gehen und nachträglich eine Unfallanzeige machen. Frage am besten mal Deinen Versicherungsagenten.

Kommentar von vannablecky am 4. Juni 2009 19:27

Habe ich gemacht, die senden mir formulare, zu ausfühlen und die prüfen ob er anspruch hat oder nicht, bin froh das ich eine zeugin habe, die kann auch das ganze bestätigen,,danke dir


anonym
beantwortet von Sonja25 am 4. Juni 2009 18:56
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Vermutlich dein Hund, also du. Der Radfahrer ist nicht verpflichtet sich bemerkbar zu machen, nur wenn er durch sein Fahren an sich jemanden gefährden könnte.

Kommentar von vannablecky am 4. Juni 2009 19:03

Ich war zwischen ihn und meine freundin mit meinem hund links, er kamm rasendvon rechte seite, also ich habe keine augen am hinterkopf


JoMaLu
beantwortet von JoMaLu am 4. Juni 2009 18:55
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Nein, er hättes sich bemerkbar machen müssen, dazu gibts ja Klingeln, oder nicht?


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 4. Juni 2009 18:55
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war der Radfahrer auf der Straße?Oder ist Dein Hund auf die Straße gesprungen?Das musst Du schon genau erklären.

Kommentar von vannablecky am 4. Juni 2009 19:07

es ist ein landweg, also normale straße, und kein fahradweg, er hat uns gesehen aber ich ihn nicht, hund ist erst gesprungen wo er vorbeifuhr, ohne ihn anzufassen, aber sein fahrad hatte nur vordere bremse, darauf hin hat er dan salto gemacht und gestürzt..


5Euro
beantwortet von 5Euro am 4. Juni 2009 18:55
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ne ganz klar nicht


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 4. Juni 2009 18:55
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na klar


pb1791
beantwortet von pb1791 am 4. Juni 2009 18:55
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Wenn er einen Unfall hatte, weil ihn dein Hund angesprungen hat, dann dürfte die Antwort wohl klar sein.


sweetgirly12
beantwortet von sweetgirly12 am 4. Juni 2009 18:54
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Eigentlich nicht,aber da musst du dich bei der Polizei genauer informieren


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