Ein Radfahrer hat Unfall gehabt durch bremsen, weil mein Hund ist angesprungen,war aber an der aleine, der Radfahrer hat sich nicht bemerkbar gemacht , nicht mal gerufen und glocke hat er nicht am Fahrad.Jetz behauptet er das sein helm ist kaputt, und möchte schaden durch mein haftpflichtversicherung regeln, het er anspruch darauf oder nicht?
Hat er Dir an Ort und Stelle den kaputten Schutzhelm gezeigt, oder erst einen von zu Hause geholt und Dir gezeigt, im Nachhinein kann vieles behauptet werden.
der ist weiter gefahren und kam nach 2 h, zu mir nachahuse , sein helm ist bj, 1998, und er wollte so 100 euro von mir für neuen helm, das habe ich abgelehnt, dann kam er tag später und hat gesagt er will mein h-versicherungsnummer?
Das ist ein Schlauberger, das muß er erst mal Beweisen, daß das dadurch passiert ist, er könnte aber noch zur Polizei gehen und nachträglich eine Unfallanzeige machen. Frage am besten mal Deinen Versicherungsagenten.
Habe ich gemacht, die senden mir formulare, zu ausfühlen und die prüfen ob er anspruch hat oder nicht, bin froh das ich eine zeugin habe, die kann auch das ganze bestätigen,,danke dir
Vermutlich dein Hund, also du. Der Radfahrer ist nicht verpflichtet sich bemerkbar zu machen, nur wenn er durch sein Fahren an sich jemanden gefährden könnte.
Ich war zwischen ihn und meine freundin mit meinem hund links, er kamm rasendvon rechte seite, also ich habe keine augen am hinterkopf

Nein, er hättes sich bemerkbar machen müssen, dazu gibts ja Klingeln, oder nicht?
war der Radfahrer auf der Straße?Oder ist Dein Hund auf die Straße gesprungen?Das musst Du schon genau erklären.
es ist ein landweg, also normale straße, und kein fahradweg, er hat uns gesehen aber ich ihn nicht, hund ist erst gesprungen wo er vorbeifuhr, ohne ihn anzufassen, aber sein fahrad hatte nur vordere bremse, darauf hin hat er dan salto gemacht und gestürzt..
Wenn er einen Unfall hatte, weil ihn dein Hund angesprungen hat, dann dürfte die Antwort wohl klar sein.

Eigentlich nicht,aber da musst du dich bei der Polizei genauer informieren
nein es war Landstraße, und er fuhr nach seinen angaben , und war sichtbar am tacho, über 35 km/h
Dann bist leider du schuld. Sei froh dass nicht mehr passiert ist.
Also es war ein Feldweg, dh. für Fußgänger und für Radfahrer erlaubt, und soviel habe ich jetzt von meinem versicherung erfahren, das ich doch nicht schuld bin, weil er sollte sich doch bemerkbar machen und die geschwindigkeit reduzieren,und wenn notwendig auch ausweichen und was wichtig ist es war keine kollision mit dem hund, der hat ihn nicht mal anfasst, sondern nur erschrocken,daruf hin hat er zustark auf die bremse getreten und gestürzt.