ETEAM am 21.05.2007 um 12:56 Uhr
Habe ein Arbeitszeugnis von meinem ehemaligen Chef bekommen, was man mit einer schlechten drei benoten kann! War 3 Jahre bei ihm u. habe selbst gekündigt zwecks einer besseren u. neuen Stelle! Er gab mir noch mit auf den Weg, wenn ich Lust hätte könne ich mich immer wieder gern bei ihm melden! Dann dieses Zeugnis? Hab ihn gebeten es zu ändern, macht er nicht! Heute habe ich Termin beim Anwalt! Was meint ihr kann ich vorm Arbeitsgericht Erfolg haben?

Jeder Arbeitnehmer hat Anrecht auf ein wohlwollendes, seinem Fortkommen förderliches Arbeitszeugnis. Im Zweifel muss der Arbeitgeber unvorteilhaftes Aussagen darlegen/beweisen. Wenn er so unzufrieden war, müßte er z.B. Abmahnungen gegen Dein Fehlverhalten vorlegen können. Kann er das nicht hat er schlechte Karten. Optimal wäre, wenn Du rechtsschutzversichert bist. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, trägt beim Arbeitsgericht jede Partei in der ersten Instanz seine Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Aber Dein Anwalt wird da sicherlich besser informiert sein.

Die Aussage von asti76 ist richtig. Aber ist denn eine "drei" schlecht. Ein AG darf nichts neagtives in das Zeugnis schreiben und muss es wohlwollend formulieren. Ein AG muss und sollte aber auch nicht die Unwahrheit schreiben, wenn die Leistung nicht entsprechend war. Ein neuer AG sollte aus dem Zeugnis erkennen können wen er einstellt. Es könnten sogar zu Schadensersatzforderungen kommen, wenn das Zeugnis absolut die Unwahrheit bezüglich der Leistung ausdrückt.
Wenn der alte Arbeitgeber anbietet, dass man zurückkehren kann, dürfte die geleistete Arbeit ja nicht so schlecht gewesen sein. Ein Arbeitnehmer mit Leistungen der Note drei ist bestimmt ersetzbar, dem würde man den Rückweg sicher nicht extra anbieten.
ETEAM am 21. Mai 2007 13:22 Hier ein Auszug: " Durch ihre Persönlichkeit und die Fähigkeit, zwischenmenschliche Kontakte herzustellen, wurde sie von Kunden und der Geschäftsleitung gleichermaßen geschätzt."
Niklaus am 21. Mai 2007 14:36 Ein Zeugnis kann man nur im Gesamten analysieren. Bei der Analyse ist auch zu bedenken, dass Zeugnisse oft von Personen erstellt werden, die darin nicht geübt sind bzw. denen das Fachwissen fehlt wie was zu beschreiben ist. Ich selbst habe bestimmt schon über zweihundert Zeugnisse in meinem Leben geschrieben und auch bewertet. Ich weiß wovon ich rede. Ich kann nur noch mal sagen. Wenn Unzufriedenheit mit dem Zeugnis herrscht, kann man es von einem Anwalt überprüfen lassen. Es könnte auch eine Person aus dem Bekanntenbereich helfen, wenn sie in einem großen Unternehmen mit solchen Aufgaben betraut ist.
ETEAM am 21. Mai 2007 16:08 Danke schön...lasse es heute auch von einem Anwalt prüfen!
Meines Wissens ist jeder Arbeitgeber verpflichtet dem EX-Angestellten den Start in die Zukunft / die nächste Arbeit nicht zu erschweren und muss deshalb ein gutes Zeugnis ausstellen. Du müsstest also vor Gericht Recht bekommen. Viel Glück!
ETEAM am 21. Mai 2007 13:00 Das ist auch mein Wissen! Ich hoffe doch das er dann nachgibt! Danke schön...