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Wer ist rechtlich gesehen der Eigentümer eines KFZ?

gefragt von sasusasasusa am 16.05.2009 um 20:11 Uhr

Habe im Moment Probleme mit einer Versicherung nach einem unverschuldeten Auffahrunfall. Nun behauptet die gegnerische Versicherung, ich wäre nicht der Eigentümer des Fahrzeuges und wäre für eine Klage nicht legitim. Keine Ahnung was das zu bedeuten hat!!! Kann mir jemand weiterhelfen??

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Recht x 35.012 Kfz Versicherung x 268 Zulassungsbescheinigung x 1

portcontrol
beantwortet von portcontrol am 17. Mai 2009 11:12
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Also - mal ganz klar gesagt: Der Fahrzeugbrief (oder wie er jetzt heisst: Zulassungsbescheinigung II) sagt nichts, aber auch gar nichts über die Eigentumsverhältnisse aus! Der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854) und kann daher nicht für Bestimmung der Eigentumsverhältnisse herangezogen werden.

Siehe dazu auch das Urteil des Kammergerichts:
Der Fahrzeugbrief dokumentiert lediglich, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. Der Fahrzeugbrief ist eine verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben (vgl. OLG Koblenz VRS 55, 428), aus der weder zwingend auf den “Halter” des Kfz im Sinne des § 7 StVG (vgl. dazu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auf., StVG § 7 Rn 14) noch auf den Eigentümer im Sinne der §§ 903, 929 BGB geschlossen werden kann. So hat auch die Zulassungsstelle bei der Bearbeitung von Anträgen und Aushändigung der Briefe nicht die privatrechtliche Rechtslage zu prüfen (vgl. § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO). KG, Beschl. v. 12.04.07, 12 U 51/07


anonym
beantwortet von TillWollheim am 17. Mai 2009 11:29
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Laien sollten in juristsichen Angelegenheiten sich bitte zurückhalten mit Ratschlägen!!!! Vor allem der Quatsch "ruhig mal Klage einreichen, das Gericht wird schon ..." zahlt der Ratgeber Dir die Gerichts- und Anwaltskosten wenn die Klage abgwiesen wird????

Zum Sachverhalt: Der KFZ-Brief oder wie das jetzt heißt ist lediglich ein Indiz für die Eigentümerschaft. Der Inhaber des KFZ-Briefes ist aber in der Regel der rechtmäßige Besitzer des Fz. Also hat er Indizwirkung. Daher muß die Versicherung in diesem Fall beweisen ,daß Du nicht der Eigentümer bist. Allerdings kann selbstverständlich auch der Besitzer bei Handlungen des Besitzstörung klagen! In deinem konkreten Fall aber, wenn du unschuldig bist verstehe ich nicht, warum Du nicht zu einem Anwalt gehst. Die Kosten muß die Gegenseite tragen. Ich kann dir meinen Anwalt empfehlen, der verlangt auch keinen Vorschuß in solchen Angelegenheiten und ist ein sehr sozial eingestellter Mensch. Nicht legitim - nein nicht legitímiert: das heißt du hast keine Ansprüche gegen den Gegner. Aber wie oben gesagt, daß ist quatsch!

Wenn dein Mann den Kaufvertrag mit dem Autohändler abgeschlossen hat war er zu diesem zeitpunkt nach Bezahlung des kaufpreises Eigentümer. Nun kommt es darauf an, ob er Dir das Auto geschenkt hat. Aber im Prozess wird dem Gericht der KFZ-Brief ausreichen, da du als Besitzer auch Klagen kannst. Du bist aktiv-legitimiert! Bei Interesse schreib es hier - ich melde mich dann bei Dir.

tschüß Till

Kommentar von Ruedi am 17. Mai 2009 17:23

Herrlich! DH! Aber sowas von...

Nur eine kleine Korrektur: Das Fahrzeug gehörte erst dem Ehemann, nachdem ihm das Eigentum daran verschafft wurde und nicht automatisch mit der Bezahlung. In der Regel geht das Eigentum über, nachdem der Fahrzeugschlüssel und die unmittelbare Sachherrschaft über das Fahrzeug übergeben wurde.

Kommentar von TillWollheim am 17. Mai 2009 18:25

Einigung und Übergabe habe ich als längst abgehakt gesehen - durch Bezahlung wird der regelmäßige Eigentumsvorbehalt abgelöst. Daher nach Bezahlung ....


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 16. Mai 2009 20:12
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Die Person, die lt. Kaufvertrag den Wagen gekauft hat bzw. die Person, die in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist (ehemals Kfz-Brief).

Kommentar von Simple_avatar1smallsasusa am 16. Mai 2009 20:17

den kaufvertrag hat 2004 mein mann unterschrieben, aber im brief stehe ich

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 16. Mai 2009 22:33

Wenn es in diesem Fall nicht um einen Streit mit deinem Mann geht (wem also das Auto gehört), dann kannst du dich beruhigt auf dein Eigentumsverhältnis zurück ziehen. Es ist dein Auto!

Kommentar von Ruedi am 17. Mai 2009 17:16

Nur, wenn Ihr das Fahrzeug auch übereignet wurde. Der Kaufvertrag spricht zunächst einmal dagegen.


froschvleder
beantwortet von froschvleder am 16. Mai 2009 20:12
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Wer ist rechtlich gesehen der Eigentümer eines KFZ?

Das Finanzamt ;-) Nein, der Name der im Brief steht

Kommentar von 87a73daddebd4175e34986d199114d40smallminiwo am 16. Mai 2009 20:14

Da muss noch net ma dein name drin stehen

Kommentar von 8fa22f6906d4bb5179ac6fa4b3b021ffsmallfroschvleder am 16. Mai 2009 20:17

Was dann??

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 17. Mai 2009 16:43

sorry aber deine antwort ist leider falsch. eigentümer ist der, mit dem der kaufvertrag geschlossen, sowie das auto übergeben werde. P.S.nicht jedes auto ist angemeldet, also kann man das eigentumsverhältnis nicht einfach über den brief definieren.

Kommentar von Ruedi am 17. Mai 2009 17:15

Korrekte Antwort von WhiteAngelmzg. DH für den Kommentar!


anonym
beantwortet von TillWollheim am 17. Mai 2009 11:42
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Korregierte Fassung!!-> Laien sollten in juristischen Angelegenheiten sich bitte zurückhalten mit Ratschlägen!!!!

Vor allem der Quatsch "ruhig mal Klage einreichen, das Gericht wird schon ..." zahlt der Ratgeber Dir die Gerichts- und Anwaltskosten wenn die Klage abgwiesen wird????

Zum Sachverhalt: Der KFZ-Brief oder wie das jetzt heißt ist lediglich ein Indiz für die Eigentümerschaft. Der Inhaber des KFZ-Briefes ist aber in der Regel der rechtmäßige Besitzer des Fz. Also hat der Brief insofern Indizwirkung. Daher muß die Versicherung in diesem Fall beweisen ,daß Du nicht der Besitzer (oder gar Eigentümer) bist. Es kann nämlich selbstverständlich auch der Besitzer bei Handlungen der Besitzstörung klagen!

In deinem konkreten Fall aber, wenn du unschuldig bist verstehe ich nicht, warum Du nicht zu einem Anwalt gehst. Die Kosten muß die Gegenseite tragen. Ich kann dir meinen Anwalt empfehlen, der verlangt auch keinen Vorschuß in solchen Angelegenheiten und ist ein sehr sozial eingestellter Mensch.

Nicht "legitim" - nein nicht "legitímiert": das heißt du hast keine Ansprüche gegen den Gegner. Aber wie oben gesagt, daß ist quatsch!

Wenn dein Mann den Kaufvertrag mit dem Autohändler abgeschlossen hatte war er zu diesem Zeitpunkt nach Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer. Nun kommt es darauf an, ob er Dir das Auto geschenkt hat. Aber im Prozess wird dem Gericht der KFZ-Brief ausreichen, da du als Besitzer - wie gesagt - auch Klagen kannst. Du bist aktiv-legitimiert! Bei Interesse schreib es mir hier - ich melde mich dann bei Dir.

Tschüß Till


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MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 16. Mai 2009 20:14
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Typischer Versicherungstrick, den Gegner einschüchtern und von einer Klage abhalten! Es kann Dir nämlich völlig egal sein, ob die gegnerische Versicherung Dich für den Eigentümer hält oder nicht! Einfach die Klage einreichen, das Gericht wird sie schon abweisen, wenn es die Meinung der Versicherung teilt...


Springfield1900
beantwortet von Springfield1900 am 16. Mai 2009 20:13
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Eigentümer ist der, der im FACHRZEUGBRIEF eingetragen ist.

Aber auch nur dann, wenn kein Kredit läuft.

Kommentar von Ruedi am 17. Mai 2009 17:18

Das stimmt so nicht. Leider ein weit verbreiteter Irrglaube.


kandana
beantwortet von kandana am 16. Mai 2009 20:13
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Wenn Du das Auto über einen Kredit noch abzahlst (Bank,Autohaus), haben diese auch den KFZ-Brief und sind damit Eigentümer "deines" Autos.

Kommentar von Simple_avatar1smallsasusa am 16. Mai 2009 20:18

auto ist seit 2005 abbezahlt!!

Kommentar von Drachentoeter am 16. Mai 2009 21:41

Nein die Bank ist dann trotzdem nicht Eigentümer des Fahrzeug, das Fahrzeug dient nur als Sicherheit und der Brief wird nur Aufbewahrt damit ich es nicht ohne die Bank zu Fragen veräußern kann.


anonym
beantwortet von Lacabe am 16. Mai 2009 20:13
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Der Besitzer des Autos ist der Inhaber des FahrzeugBRIEFS.

Kommentar von Ruedi am 17. Mai 2009 17:17

S.o.


baer1
beantwortet von baer1 am 16. Mai 2009 20:12
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Der,der im Fahrzeugbrief eingetragen ist ,ist der Eigentümer.

Kommentar von Ruedi am 17. Mai 2009 17:17

Nicht zwingend richtig.


KWSderLoewe
beantwortet von KWSderLoewe am 16. Mai 2009 20:12
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Wenn du den Brief hast, bist du auch der Eigentümer

Kommentar von Ruedi am 17. Mai 2009 17:16

Das ist nicht richtig.


miniwo
beantwortet von miniwo am 16. Mai 2009 20:12
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Der wo den Fahrzeugbrief hat, dem gehörts

Kommentar von 8fa22f6906d4bb5179ac6fa4b3b021ffsmallfroschvleder am 16. Mai 2009 20:13

stümmt

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 17. Mai 2009 16:40

stimmt nicht.


anonym
beantwortet von berpolade am 4. Juni 2009 12:25
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Hier geht es wohl darum, wer für den Schaden haftet. DieSchadensregulierung erfogt immer übe die Person, die mit der Versicherung einen Vertrag abgeschlossen hat. Beispiel: Der Vater kauft ein Auto für den Sohn, aber die Mutter ist bereits bei einer Kfz-Versicherung. So wird es günstiger, wenn die Mutter das Auto als Zweitwagen anmeldet. Sie ist damit diejenige, die dann alle Rechte und Pflichten übernimmt.


anonym
beantwortet von TillWollheim am 17. Mai 2009 18:29
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Die Antworten alleine auf diese Frage zeigen mir, daß die Lehrpläne unserer Schulen dringend einer Überarbeitung bedürfen. Geschichte des Altertums raus (als Wahlfach ok!!)und dafür Rechtskunde einschließlich Verfassungs- und Steuerrecht rein. Es geht doch nicht an, daß große Teile der Bevölkerung völlig blind durch das Leben tappen ...

Erschreckend ....

Till

Kommentar von dolorit am 15. Juni 2009 15:58

ich bin ja grundsätzlich für die Einführung der Rechtskunde - aber Steuerrecht? Da halte ich andere dinge für wichtiger, Zivilrecht zB?


stefvol
beantwortet von stefvol am 16. Mai 2009 20:12
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ja du musst doch wissen ob es dein Auto ist oder ob du die Karre geliehen hast. Dem - dem die Karre gehört ist der Eigentümer - und der kann Klage einreichen


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