Highlight am 04.01.2008 um 22:40 Uhr
In meiner Küche ist die Wasserarmatur (aus meiner Sicht) derart defekt, sodass sie nicht mehr repariert werden kann, sondern ausgetauscht werden muß. Da die Wasseranschlüsse heute anders sind als vor 30 Jahren, müssen an der entsprechenden Stelle vermutlich auch ein paar Kachelen erneuert werden. Ist der Schaden von mir selbst zu regeln und zu bezahlen oder ist es Sache des Vermieters?
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Sprich Deinen Vermieter darauf an. Der wird veranlassen, daß da eine entsprechende Reparatur bzw. Austausch durchgeführt wird. Möglicherweise hat er bzw. der zuständige Sanitärtechniker ja auch noch entsprechenden Ersatz vorrätig.

Grundsätzlich ist die Reparatur Angelegenheit des Vermieters. Eventuell kann eine Pflicht aus dem Mietvertrag bestehen, dass Du Dich an der Reparatur kostenmäßig beteiligen mußt. Die sogenannten Kleinreparaturklauseln sind aber häufig unwirksam, da die Art der Reparatur, der jeweils für die einzelne Reparatur und der im Jahr höchstens insgesamt zu tragende Betrag angegebensein müssen.
Highlight am 4. Januar 2008 22:51 Danke für Deine und Eure Antworten :-). In meinem Mietvertrag steht nur etwas von Schönheitsreparaturen, die ich zu leisten habe...welche auch immer dazu zählen mögen abgesehen von den Wänden... Somit ist es bzgl. Armatur also Sache des Vermieters, alles klar.
vollyhn am 4. Januar 2008 22:54 Schönheitsreparaturen sind tatsächlich etwas ganz anderes als die von mir angesprochenen Kleinreparaturen. Also ist allein der Vermieter zuständig.

Ganz klar der Vermieter. Die Armatur gehört nach der Montage zum vermieteten Inventar. Somit ist der Vermieter verantwortlich...

Guck im Mietvertrag unter zumutbare Reparaturkosten nach.
schau in deinen mietvertrag, wenn da was steht von "kleinreparaturen bezahlt der mieter" , dann musst du bis zu einer gewissen summe eine armatur auch selber zahlen.
steht nix derartiges drin, dann ist es erst eindeutig vermietersache.
Es handelt sich hierbei um die Reparatur und nicht um eine Modernisierung, daher können derartige Kosten nach dem Gesetz nicht auf die Miete umgelegt werden.
Da in Deutschland jedoch Vertragsfreiheit besteht, können Mieter und Vermieter eine Übernahme von Reparaturkosten (im Einzelfall max. 75 Euro, maximal 200 Euro pro Jahr) bis zu einer gewissen Höhe vereinbaren.
Jedoch stellt sich hier die Frage, was in deinem Mietvertrag steht, d.h. ob im Mietvertrag eindeutig etwas vereinbart wurde. Wenn nicht, muß der Vermieter zahen.
Ich würde hierzu allerdings eine sachkundige Person, d.h. einen Installateur zu Rate ziehen, der beurteilen kann, was machbar ist, am besten, wenn der Vermieter mit dabei ist.
so ne Armatur ist teurer, vor allem, wenn auch noch ein Monteur dazukommt
Es gilt die "Kleinreparaturklausel" im Mietvertrag.