Wer ist in einem Mietshaus mit 5 Wohnungen für das Flurlicht und die Klingelbeleuchtung zuständig?

6 Antworten

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Telefonisch ist ganz schlecht.

Mangel

- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.

(Per Einwurfeinschreiben)

- Setze ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.

Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei

Wochen].

- Kündige dem Vermieter an, dass Du bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen wirst und
die Kosten ab übernächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen
werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls

entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

Neben oder anstatt der Ersatzvornahme darf die Miete angemessen

gemindert werden. Mietminderung ab dem Zeitpunkt der Kenntnissetzung.

Würde mich an deiner Stelle nochmal schriftlich an den Vermieter wenden, indem du den Mangel nochmal kurz beschreibst und ihm eine Frist setzt. Das machst du am Besten per Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein. Ansonsten hast du glaub ich die Möglichkeit einer Mietkürzung und das hat wohl kein Vermieter gerne.

Bitte weder per Email noch per Einschreiben mit Rückschein! Entweder per Einwurfeinschreiben oder persönlich (mit Zeugen oder Empfangsquittung).

Ansprechpartner ist immer der jeweilige Vermieter. Erinnere ihn bzgl. der Flurbeleuchtung an seine Verkehrssicherungspflicht - und zwar schriftlich, nicht telefonisch.

Der Vermieter oder dessen Hausmeister... Nicht die Mieter!

Bei uns macht das der Hausmeister - zuverlässig und umgehend. Wie sich das gehört, wenn man viel Miete zahlt und gehoben wohnt.

Es gibt aber auch Häuser, wo sich der Eigentümer nicht darum schert, obwohl es in seiner Zuständigkeit liegt.

Gehoben wohnt? Du meinst, du musst mit einem Kran in deine Wohnung? :-)

@TrudiMeier

Dass Vermieter sich um nix kümmern kenne ich nur aus Mehrfamilienhäusern mit geringeren Mieten und geringerer Ausstattung, wo Mieter sich das gefallen lassen.

In Luxuswohnungen mit gehobener Ausstattung und entsprechenden Mietpreisen hat man Klientel im Haus mit dem man so nicht umspringen kann.