Folgendes: Der Postbote ist einfach ins Grundstück ohne zu klingeln und die Hunde haben ihn "angefallen" Darf der Postbote das einfach so?
Bringe am Eingang Deines Grundstückes ein Briefkasten an und eine Klingel und ein Schild Achtung, bissige Hunde! Was soll der Postbote denn wohl machen, er soll Dir doch die Post liefern.
Ja, natürlich. Es sei denn, der Zugang ist verschlossen und er springt über den Zaun.
Beispiel: Trunkenheitsfahrt auf dem eigenen privaten Grundstück und der PB wird umgenietet. Führerschein ist weg und der Staatsanwalt kommt auch noch. Eigentlich ganz einfach.

Zur korrekten Beantwortung der Frage fehlen ausführliche Erläuterungen, bitte etwas anstrengen.

Wenn ihr so gefährliche Hunde habt, dann müßt ihr dafür sorgen, dass am Gartenzaun ein Hinweisschild befestigt ist, auf dem steht:
Warnung: Freilaufende bissige Hunde! Bitte das Grundstück nicht ohne Klingeln betreten!
Im übrigen müßtet ihr dann den Briefkasten wegen der Sicherheit vorne am Gartenzaun anbringen.
Und : Das Gartentor müßte verschlossen sein.
Es ist nämlich ganz landes- und berufsüblich, dass Zeitungsjungen, Werbeverteiler und Postboten das Grundstück ohne zu Klingeln betreten....
und wer Recht oder Unrecht hatte, darüber wird wohl ein Gericht , bzw. eure Hundehaftpfllichtversicherung entscheiden, die müßte dann wohl auch zahlen...
moon73 am 30. Juli 2009 11:51 Gefährliche Hunde müssen ausbruchssicher untergebracht werden. Am Zugang zum Grundstück oder der Wohnung muss ein Schild "Vorsicht, gefährlicher Hund" angebracht werden.
gehe mal davon aus, dass eure Hunde unter gefährlich einzustufen sind, wenn sie Menschen anfallen
http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen116.c.2757.de

Kommt drauf an wo euer Briefkasten ist.
Ist er auf dem Grundstück, bspw an eurem Haus, MUSS er ja über das Grundstück. Ob er jetzt nicht geklingelt hat, weil er meinte, ihr seid nicht zu Hause oder aus anderen Gründen, das hast du jetzt hier nicht aufgeführt.
Ist der Briefkasten nicht auf dem Grundstück, bzw zu erreichen, ohne das Grundstück zu betreten...dann seid ihr im Recht.
wo ist denn dein Briefkasten? Am Gartentürchen oder an der Haustür?
Gartentürchen:Dann hätte er klingeln müssen,
Haustür: Dann mußt du dafür sorgen, das der Postbote ihn auch ungehindert erreichen kann
Aglajana am 30. Juli 2009 11:37 Na, aber wenn's am Gartentürchen ist, muss er doch eigentlich gar nicht übers Grundstück, sondern kann die Post so einwerfen?
ja, aber was ist, wenn er eine Unterschrift braucht???
Aglajana am 30. Juli 2009 11:42 Klar muss/sollte er dann klingeln. Nur die Gründe, warum er über das Grundstück musste, sind hier (wie üblich) nicht angegeben, so dass wir hier nur Mutmaßungen anstellen können. Ist die Frage, wie so ein gescheiter Ratschlag zu stande kommen soll?
Rätselraten ist angesagt!