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Wer ist im Recht? Wir oder der Postbote?

gefragt von hubit am 30.07.2009 um 11:34 Uhr

Folgendes: Der Postbote ist einfach ins Grundstück ohne zu klingeln und die Hunde haben ihn "angefallen" Darf der Postbote das einfach so?

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recht x 35.219 haftung x 326

anonym
beantwortet von Szintilator am 30. Juli 2009 11:49
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Bringe am Eingang Deines Grundstückes ein Briefkasten an und eine Klingel und ein Schild Achtung, bissige Hunde! Was soll der Postbote denn wohl machen, er soll Dir doch die Post liefern.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 31. Juli 2009 10:24
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Ja, natürlich. Es sei denn, der Zugang ist verschlossen und er springt über den Zaun.

Beispiel: Trunkenheitsfahrt auf dem eigenen privaten Grundstück und der PB wird umgenietet. Führerschein ist weg und der Staatsanwalt kommt auch noch. Eigentlich ganz einfach.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 30. Juli 2009 12:05
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Zur korrekten Beantwortung der Frage fehlen ausführliche Erläuterungen, bitte etwas anstrengen.


moon73
beantwortet von moon73 am 30. Juli 2009 11:42
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Wenn ihr so gefährliche Hunde habt, dann müßt ihr dafür sorgen, dass am Gartenzaun ein Hinweisschild befestigt ist, auf dem steht:

Warnung: Freilaufende bissige Hunde! Bitte das Grundstück nicht ohne Klingeln betreten!

Im übrigen müßtet ihr dann den Briefkasten wegen der Sicherheit vorne am Gartenzaun anbringen.

Und : Das Gartentor müßte verschlossen sein.

Es ist nämlich ganz landes- und berufsüblich, dass Zeitungsjungen, Werbeverteiler und Postboten das Grundstück ohne zu Klingeln betreten....

und wer Recht oder Unrecht hatte, darüber wird wohl ein Gericht , bzw. eure Hundehaftpfllichtversicherung entscheiden, die müßte dann wohl auch zahlen...

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 30. Juli 2009 11:51

Gefährliche Hunde müssen ausbruchssicher untergebracht werden. Am Zugang zum Grundstück oder der Wohnung muss ein Schild "Vorsicht, gefährlicher Hund" angebracht werden.

gehe mal davon aus, dass eure Hunde unter gefährlich einzustufen sind, wenn sie Menschen anfallen

http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen116.c.2757.de


Aglajana
beantwortet von Aglajana am 30. Juli 2009 11:37
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Kommt drauf an wo euer Briefkasten ist.

Ist er auf dem Grundstück, bspw an eurem Haus, MUSS er ja über das Grundstück. Ob er jetzt nicht geklingelt hat, weil er meinte, ihr seid nicht zu Hause oder aus anderen Gründen, das hast du jetzt hier nicht aufgeführt.

Ist der Briefkasten nicht auf dem Grundstück, bzw zu erreichen, ohne das Grundstück zu betreten...dann seid ihr im Recht.


anonym
beantwortet von tergenna am 30. Juli 2009 11:36
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wo ist denn dein Briefkasten? Am Gartentürchen oder an der Haustür?
Gartentürchen:Dann hätte er klingeln müssen,
Haustür: Dann mußt du dafür sorgen, das der Postbote ihn auch ungehindert erreichen kann

Kommentar von E92be612355df616e995ca0eaf12e350smallAglajana am 30. Juli 2009 11:37

Na, aber wenn's am Gartentürchen ist, muss er doch eigentlich gar nicht übers Grundstück, sondern kann die Post so einwerfen?

Kommentar von tergenna am 30. Juli 2009 11:39

ja, aber was ist, wenn er eine Unterschrift braucht???

Kommentar von E92be612355df616e995ca0eaf12e350smallAglajana am 30. Juli 2009 11:42

Klar muss/sollte er dann klingeln. Nur die Gründe, warum er über das Grundstück musste, sind hier (wie üblich) nicht angegeben, so dass wir hier nur Mutmaßungen anstellen können. Ist die Frage, wie so ein gescheiter Ratschlag zu stande kommen soll?

Kommentar von Szintilator am 30. Juli 2009 11:46

Rätselraten ist angesagt!


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