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Wer ist im Recht??????

Frage von reveal8 reveal8

Bei einer Freundin hat die Polizei erst die Scheibe der Tür eingeschlagen und diese dann eingetreten, weil sich eine Frau aus der Nachbarswohnung vom Dach stürzen wollte und dabei vor ihr Fenster geklettert ist.(Meine Freundin war nicht zu Hause) Jetzt will den Schaden der jetzt ca. 1Woche her ist niemand bezahlen keiner fühlt sich dafür verantwortlich! Die Polizei sagt der Vermieter muss eine Anzeige machen, das der Schaden behoben werden muss, der Vermieter sagt, er will ein schreiben von der Polizei das die Reperatur übernommen wird.Die Tür geht nicht abzuschliessen und vor die kapuute Glasscheibe hat auch keiner was gemacht. Was kann man jtzt machen???? Wer ist im Recht???

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Antworten (6)

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Im Ergebnis muß die Frau, die sich vom Dach stürzen wollte, den Schaden bezahlen.

    Das Vorgehen der Polizei war rechtmäßig, da es der Wahrung von Sicherheit und Ordnung, also einer originären Aufgabe der Polizei diente. (Selbsttötung stört die öffentliche Ordnung.) Daher kein Fall der Amtshaftung. Der Störer hat in einem solchen Fall die sich daraus ergebenden Schäden zu bezahlen. Störer war hier (so blöd das jetzt klingen mag) die Frau.

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Na bravo!

    Mit anderen Worten, wenn die Frau gesprungen und dann gestorben wäre könnte man, da ja der Verursacher nicht mehr haftbar gemacht werden kann, seinen Schaden selber bezahlen?

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Natürlich nicht. Sterben bringt erben.

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Wird der Schaden nicht erst einmal von einer Versicherung übernommen und dann der Verursacher in Regress??? Was währe wenn der Suizid erfolgreich gewesen währe? Wer kommt in so einem Fall für den Schaden auf?

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Nein. Es gibt hier keine Pflichtversicherung, wie z.B. beim Kfz.

    Wer natürlich selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, kann sich an diese wenden.

    Kommentar von Rasta RastaRasta

    rein vom Bauchgefühl her würde ich das auch so sehen. Vorerst würde ich sagen muss der Vermieter dafür Sorgen das die Wohnung wieder in Ordnung ist und kann sich dann das Geld wiederholen.

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    Antwort von Fritz64 Fritz64

    In der Schweiz ist der Mieter für "Einbruchsschäden " verantwortlich, bzw seine Versicherung. Also muss er die Polizei auf Schadenersatz verklagen. Diese kann die Klage weiterreichen. Tönt komisch, ist aber so.

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    Antwort von collo collo

    ich sehe die Sache so:

    Deine Freundin muß sich an den Vermieter wenden, der den Schaden umgehend beheben muß. Schließlich hat deine Freundin den Schaden nicht verursacht.

    Der Vermieter und nicht deine Freundin muß den Schaden bei der Polizei melden. Nur der Vermieter hat Schadensersatzansprüche, da die Tür in seinem Eigentum ist.

    Nun muß die Polizei zunächst für den Schaden haften.

    Ob sich die Polizei das Geld dann wieder holt ist eine andere Sache.

    Man muß dem Vermieter klar machen, das er der Geschädigte ist und seinen Schaden melden muß. Außerdem ist er als Vermieter verpflichtet, umgehend den Schaden zu beheben.

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    Antwort von regideur regideur

    Ich würde alles reparieren lassen und die Rechnungen aufheben. Der Vermieter sollte eine Anzeige machen dann wird er auch die Bestätigung bekommen das der Schaden übernommen wird.

    Kommentar von reveal8 reveal8reveal8

    Und dann bist du in Vorleistung gegangen und rennst deinem Geld hinterher,auch nicht die feine Art?!

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Sicher ist das nicht so toll aber immer noch besser als fremde Männer auf seiner Toilette anzutreffen. Oder???

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    Antwort von Wenne Wenne

    Rein aus dem Bauch raus würde ich sagen die Polizei, die ja die Türe beschädigt hat, ist auch in der Pflicht für eine Behebung des von ihr verursachten Schaden zu sorgen.

    Aus welchem Grund dieser Schaden verursacht wurde ist dabei wohl unerheblich.

    Einen Anwalt einschalten!

  • 0
    Antwort von raubkatze raubkatze

    Der Vermieter muß ein Schreiben/keine Anzeige aufsetzen, in dem er den Schaden mitteilt. Danach erst wird die Sache bearbeitet und man teilt ihm mit, wer für den Schaden aufkommt. Die schriftliche Form ist es, um die es hierbei geht. Bürokratie eben, macht man nichts!

    Kommentar von reveal8 reveal8reveal8

    das Schreiben mit dem Schaden liegt bereits vor, acuh Fotos gibt es schon!!!!!

    Kommentar von raubkatze raubkatzeraubkatze

    Dann wird es auch an den Verursacher weitergeleitet. Das wird etwas dauern. Nicht verzagen.

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