reveal8 am 16.04.2008 um 21:42 Uhr
Bei einer Freundin hat die Polizei erst die Scheibe der Tür eingeschlagen und diese dann eingetreten, weil sich eine Frau aus der Nachbarswohnung vom Dach stürzen wollte und dabei vor ihr Fenster geklettert ist.(Meine Freundin war nicht zu Hause) Jetzt will den Schaden der jetzt ca. 1Woche her ist niemand bezahlen keiner fühlt sich dafür verantwortlich! Die Polizei sagt der Vermieter muss eine Anzeige machen, das der Schaden behoben werden muss, der Vermieter sagt, er will ein schreiben von der Polizei das die Reperatur übernommen wird.Die Tür geht nicht abzuschliessen und vor die kapuute Glasscheibe hat auch keiner was gemacht. Was kann man jtzt machen???? Wer ist im Recht???

Im Ergebnis muß die Frau, die sich vom Dach stürzen wollte, den Schaden bezahlen.
Das Vorgehen der Polizei war rechtmäßig, da es der Wahrung von Sicherheit und Ordnung, also einer originären Aufgabe der Polizei diente. (Selbsttötung stört die öffentliche Ordnung.) Daher kein Fall der Amtshaftung. Der Störer hat in einem solchen Fall die sich daraus ergebenden Schäden zu bezahlen. Störer war hier (so blöd das jetzt klingen mag) die Frau.

Der Vermieter muß ein Schreiben/keine Anzeige aufsetzen, in dem er den Schaden mitteilt. Danach erst wird die Sache bearbeitet und man teilt ihm mit, wer für den Schaden aufkommt. Die schriftliche Form ist es, um die es hierbei geht. Bürokratie eben, macht man nichts!

Rein aus dem Bauch raus würde ich sagen die Polizei, die ja die Türe beschädigt hat, ist auch in der Pflicht für eine Behebung des von ihr verursachten Schaden zu sorgen.
Aus welchem Grund dieser Schaden verursacht wurde ist dabei wohl unerheblich.
Einen Anwalt einschalten!

Ich würde alles reparieren lassen und die Rechnungen aufheben. Der Vermieter sollte eine Anzeige machen dann wird er auch die Bestätigung bekommen das der Schaden übernommen wird.
reveal8 am 17. April 2008 10:14 Und dann bist du in Vorleistung gegangen und rennst deinem Geld hinterher,auch nicht die feine Art?!
regideur am 17. April 2008 16:27 Sicher ist das nicht so toll aber immer noch besser als fremde Männer auf seiner Toilette anzutreffen. Oder???

ich sehe die Sache so:
Deine Freundin muß sich an den Vermieter wenden, der den Schaden umgehend beheben muß. Schließlich hat deine Freundin den Schaden nicht verursacht.
Der Vermieter und nicht deine Freundin muß den Schaden bei der Polizei melden. Nur der Vermieter hat Schadensersatzansprüche, da die Tür in seinem Eigentum ist.
Nun muß die Polizei zunächst für den Schaden haften.
Ob sich die Polizei das Geld dann wieder holt ist eine andere Sache.
Man muß dem Vermieter klar machen, das er der Geschädigte ist und seinen Schaden melden muß. Außerdem ist er als Vermieter verpflichtet, umgehend den Schaden zu beheben.
In der Schweiz ist der Mieter für "Einbruchsschäden " verantwortlich, bzw seine Versicherung. Also muss er die Polizei auf Schadenersatz verklagen. Diese kann die Klage weiterreichen. Tönt komisch, ist aber so.
Na bravo!
Mit anderen Worten, wenn die Frau gesprungen und dann gestorben wäre könnte man, da ja der Verursacher nicht mehr haftbar gemacht werden kann, seinen Schaden selber bezahlen?
Natürlich nicht. Sterben bringt erben.
Wird der Schaden nicht erst einmal von einer Versicherung übernommen und dann der Verursacher in Regress??? Was währe wenn der Suizid erfolgreich gewesen währe? Wer kommt in so einem Fall für den Schaden auf?
Nein. Es gibt hier keine Pflichtversicherung, wie z.B. beim Kfz.
Wer natürlich selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, kann sich an diese wenden.
rein vom Bauchgefühl her würde ich das auch so sehen. Vorerst würde ich sagen muss der Vermieter dafür Sorgen das die Wohnung wieder in Ordnung ist und kann sich dann das Geld wiederholen.