wer ist hauptmieter?
ich wohne in einer wg mit einer bekannten mit der ich mich nicht mehr verstehe. im mietvertarg steht das wir beide mieter sind, trotzdem behauptet sie der hauptmieter zu sein weil sie die kaution bezahlt hat und ihr vater für uns bürgt. außerdem würde ihr name über meinem im mietvertrag stehen.jetzt will sie mich rauswerfen und meint sie hätte das recht dazu weil sie ja hautmieter sei; stimmt das? da ich jetzt eh aus der wohnung raus will stellt sich auch die frage mit der kündigung; stimmt es das beide kündigen müssen oder reicht es wenn ich alleine die wohnung kündige?danke schonmal für die antworten
6 Antworten
stimmt das?
Nein, weder die Reihenfolge der Personen im Mietvertrag noch wer die Kaution gezahlt hat, hat etwas damit zu tun, wer Hauptmieter ist. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind immer alle Mieter in einem Mietvertrag gleichberechtigte Hauptmieter...
stimmt es das beide kündigen müssen
Ja...
oder reicht es wenn ich alleine die wohnung kündige?
Nein, Du kannst lediglich Deine Bekannte und den Vermieter um Entlassu ng aus dem Mietvertrag bitten...
Wenn ihr beide im Mietvertrag eingetragen seid, seid ihr beide Hauptmieter ohne wenn und aber, sie kann dich nicht raussetzen. Da spielt es keine Rolle, wer bürgt oder oben im Vertrag als erstes aufgeführt ist.
Kündigen kannst du so oft du willst, du haftest aber weiterhin für Miete, Renovierungen, Schäden usw., selbst nach Auszug! Außer ihr kündigt beide, oder der Vermieter entlässt dich aus dem Mietvertrag und schließt mit deiner Bekannten einen neuen.
Nicht unbedingt nötig, sie hat eine Mitwirkungspflicht bei "Trennung". Das ist wie bei einer GbR. Schlimmstenfalls ersetzt ein Gerichtsbeschluss ihre Unterschrift, ist heute juristischer Alltag bei solchen gekoppelten Mietverträgen.
Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist
Nein, nicht grundsätzlich, wenn überhaupt, nur je nach Umständen im Einzelfall. Und selbst wenn, wäre dies nur im Innenverhältnis so, gegenüber dem Vermieter müssen definitiv beide kündigen oder einer den anderen bevollmächtigen...
Schlimmstenfalls ersetzt ein Gerichtsbeschluss ihre Unterschrift
Ja, der muss dann aber erstmal erwirkt werden, eines von beiden bedarf es, ohne geht es definitiv nicht...
"Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist". Wo steht denn dieser von dir wörtlich zitierte Satz, gegen den du argumentierst, in diesem Beitrag? ;-)
Ups, sorry, da ist mir ein falsches Zitat reingerutscht. :-) Richtig sollte es heißen:
sie hat eine Mitwirkungspflicht bei "Trennung"
darauf bezieht sich dieser Teil meines Kommentars
Kein Problem ;-)
Übrigens: OLG Hamburg, Beschluss vom 10.09.2010 - 12 WF 51/10
Dein Urteil passt aber überhaupt nicht zu diesem Fall, da es sich dabei um eine Ehepaar handelt, und nicht um eine WG. Die Regelung der ehelichen Wohnung bei Trennung ist in § 1568a BGB geregelt, und hat mit dem Mietrecht wenn überhaupt nur am Rande zu tun, mit dieser Frage gar nichts...
Ich schreib's immer wieder, einfach Urteile zu zitieren, ohne deren Vergleichbarkeit und Anwendbarkeit zu prüfen, kann i.d.R. nur nach hinten losgehen...
Es gibt bei Mietverträgen kein Ehepaar-Recht. Und auch kein WG-Recht ;-)
Es gibt bei Mietverträgen kein Ehepaar-Recht
Aber Ausnahmen bei Scheidung, eben z.B. § 1568a BGB. Erst lesen, bevor man sowas schreibt, das hilft...
Und auch kein WG-Recht
Doch, auch sowas in der Art gibt es, nämlich wenn das im Mietvertrag explizit so vereinbart ist, das können und sollten WGs nämlich machen, das weiß nur niemand. Ansonsten gilt eben § 542 Abs. 1 BGB, wonach nur eine Vertragspartei insgesamt kündigen kann, und nicht einzelne Mieter...
Es spielt keine Rolle wer die Kaution gezahlt hat und wer Bürge ist.
Es spielt auch keine Rolle wer an 1. oder 2. Stelle als Mieter im Vertrag steht.
Alle unter dem Punkt Mieter eingetragenen Personen sind gleichberechtigte Hauptmieter.
jetzt will sie mich rauswerfen und meint sie hätte das recht dazu weil sie ja hautmieter sei; stimmt das?
Nein
stimmt es das beide kündigen müssen...
Ja
oder reicht es wenn ich alleine die wohnung kündige?
Nein. Das wäre eine Teilkündigung und somit unwirksam. Du würdest, auch wenn Du ausziehst, weiterhin Vertragspartner des Vermieters bleiben und voll haftbar. Vor allem was die Mietzahlungen betrifft!
Entweder Ihr kündigt beide und Deine Bekannte schließt mit dem Vermieter, sofern er möchte, einen neuen Vertrag in dem sie dann alleiniger Hauptmieter ist ab
oder
Du wirst mit Zustimmung Deiner Bekannten und des Vermieters, sofern er möchte, zum Tag X aus dem Vertrag entlassen.
danke für eure vielen antworten. ich hab mir schon gedacht das sie nihct hauptmieterin ist aber es fühlt sich immer sicherer an wenn man das nochmal bestätigt bekommt.was ist denn wenn sie gar nicht kündigen will? und auch keine einwilligung abgeben willß da muss es doch eine möglichkeit geben?! hätte ich sonst das recht das zimmer unterzuvermieten? auch wenn es gegen ihren willen wäre?
Du kannst deinen Mietanteil jederzeit kündigen, d.heisst natürlich musst du Dich schon an die im Mietvertrag eingetragene Küngigungsfrist einhalten. du kündigst ja dem vermieter und nicht der sogenannten hauptmieterin, was sie gar nicht ist, Du bhast genau die gleichen Rechte und Pflichten, wie sie, wenn ihr vater für die Wohnung bürgt, ist das Dem sein Prpoblem, nicht Deins. Kündigen kannst Du! Vllt erkundigst Du Dich aber sicherheitshalber noch beim Vermieter, sag ihm, was sache ist! G.Elizza
Du kannst deinen Mietanteil jederzeit kündigen [...] Kündigen kannst Du!
Das ist komplett und völlig falsch, falls dies nicht mietvertraglich ausdrücklich so vereinbart ist (was es parktisch nie ist)...
Du kannst deinen Mietanteil jederzeit kündigen
Falsch.
... und die Bekannte entlässt auch - nicht vergessen...