gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wer ist haftbar, wenn der Bürgersteig nicht schneefrei ist und ein Unfall passiert?

gefragt von gagalt am 05.01.2009 um 20:00 Uhr

Bei und gibt es keinen Hausmeister oder Putzplan oder so. Hab eben schon gefragt wer fegen muss. Aber wer ist denn haftbar dafür, wenn vor unserem Haus was passiert und sich jemand verletzt?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34435)
Haus (3367)
Reinigung (1975)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Taraa
beantwortet von Taraa am 5. Januar 2009 20:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Derjenige der hätte räumen müssen (Mieter/Vermieter)


anonym
beantwortet von ryan79 am 5. Januar 2009 20:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo!

Der Eigentümer hat die Pflicht dazu sorge zu tragen das geräumt wird. Allerdings kann der die Pflicht an seine Mieter weitergeben. Dieses muss dann im Mietvertrag geregelt sein. Dann ist der Mieter verantwortlich und haftbar. Da ich selber Winterdienst gewerblich mache könnt Ihr auf meine Antwort vertrauen.

Gruß ryan


zj1000
beantwortet von zj1000 am 5. Januar 2009 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der der nicht geräumt hat


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 5. Januar 2009 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Immer der Eigentümer

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 5. Januar 2009 20:11

Letztendlich der Eigentümer, aber er kann die Räumpflicht auf einen oder die Mieter per Mietvertrag oder Hausordnung abwälzen. Dieser/Diese haften dann vorrangig.


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 5. Januar 2009 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der Eigentümer muss das regeln


alex23
beantwortet von alex23 am 5. Januar 2009 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die bewohner.. der fussweg muss gefegt gestreut werden!!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. Januar 2009 20:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der Eigentümer ist verantwortlich, denn er hat die Pflicht..allerdings..es kam vorhin schon das Wort Eigenverantwortung der Mieter und dem stimme ich voll zu


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 5. Januar 2009 20:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Letzlich der Hausbesitzer. Der muss auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass irgendwer den Gehweg räumt. Es kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag an.


majosandra
beantwortet von majosandra am 5. Januar 2009 20:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Eigentümer. In der Regel wälzt dieser es aber durch eine Klausel im Mietvertrag auf die Mieter ab.


Snuffi
beantwortet von Snuffi am 5. Januar 2009 22:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schau mal in Deinen Mietvertrag, dort müßte es eindeutig geregelt sein. Ist das nicht der Fall, haftet der Grundstückseigentümer.


Josyna
beantwortet von Josyna am 6. Januar 2009 11:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Hauseigentümer. Selbst wenn dieser die Arbeiten an eine Hausverwaltung oder an die Mieter weitergibt, muss er immer kontrollieren und ist am Ende doch verantwortlich bzw. mitverantwortlich, wenn der Mieter versagt bzw. versäumt.

http://www.wohnung.com/streupflicht-im-winter/

Da in Eurem Fall niemand für den Winterdienst eingeteilt wurde, ist der Hauseigentümer verantwortlich.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 13. Februar 2009 09:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Eigentümer haftet allenfalls, wenn er die Schneeräumung nicht in zumutbarer First vorgenommen hat.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Was ist bei diesem Unfall passiert?

    Haus mieten!

    Interessante Rechtsfrage (Haustier) Chart (10 Stimmen)

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.