Bei und gibt es keinen Hausmeister oder Putzplan oder so. Hab eben schon gefragt wer fegen muss. Aber wer ist denn haftbar dafür, wenn vor unserem Haus was passiert und sich jemand verletzt?
Hallo!
Der Eigentümer hat die Pflicht dazu sorge zu tragen das geräumt wird. Allerdings kann der die Pflicht an seine Mieter weitergeben. Dieses muss dann im Mietvertrag geregelt sein. Dann ist der Mieter verantwortlich und haftbar. Da ich selber Winterdienst gewerblich mache könnt Ihr auf meine Antwort vertrauen.
Gruß ryan

Immer der Eigentümer
LittleArrow am 5. Januar 2009 20:11 Letztendlich der Eigentümer, aber er kann die Räumpflicht auf einen oder die Mieter per Mietvertrag oder Hausordnung abwälzen. Dieser/Diese haften dann vorrangig.

die bewohner.. der fussweg muss gefegt gestreut werden!!

der Eigentümer ist verantwortlich, denn er hat die Pflicht..allerdings..es kam vorhin schon das Wort Eigenverantwortung der Mieter und dem stimme ich voll zu

Letzlich der Hausbesitzer. Der muss auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass irgendwer den Gehweg räumt. Es kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag an.

Der Eigentümer. In der Regel wälzt dieser es aber durch eine Klausel im Mietvertrag auf die Mieter ab.

Schau mal in Deinen Mietvertrag, dort müßte es eindeutig geregelt sein. Ist das nicht der Fall, haftet der Grundstückseigentümer.

Der Hauseigentümer. Selbst wenn dieser die Arbeiten an eine Hausverwaltung oder an die Mieter weitergibt, muss er immer kontrollieren und ist am Ende doch verantwortlich bzw. mitverantwortlich, wenn der Mieter versagt bzw. versäumt.
http://www.wohnung.com/streupflicht-im-winter/
Da in Eurem Fall niemand für den Winterdienst eingeteilt wurde, ist der Hauseigentümer verantwortlich.
Der Eigentümer haftet allenfalls, wenn er die Schneeräumung nicht in zumutbarer First vorgenommen hat.