giftmischerinxx am 18.07.2009 um 9:48 Uhr
wir haben ein haus gemietet, das wir gießen und rasen mähen ist klar, aber wie schauts aus mit bäumen und sträcuher? wir haben einen zwetschgen und einen kirschbaum im garten, die mindestens 20 jahre alt sind und viel zu groß sind, die äste schon zum nachbarn hängen und deren treibhaus gefährden, wer ist für die beschneidung zuständig?

wenn ihr das Haus gemietet habt, gehört doch sicher der Garten auch dazu, also seid ihr dafür verantwortlich.

kläre das mal mit dem Vermieter,..
giftmischerinxx am 18. Juli 2009 09:49 auf die idee währe ich selber gekommen, es ging mir um gesetzte, gibts dazu urteile? mein vermieter ist 73 kann den doch nicht auf die bäume jagen
wernilein am 18. Juli 2009 09:51 ne,aber mit absprechen was gemacht wird,mensch !!!

Was steht denn diesbezüglich im Mietvertrag?
giftmischerinxx am 18. Juli 2009 09:50 nix weiter, nur das wir das obst ernten dürfen
naja,..dann denke ich,wird es nichts dabei sein,wenn ihr die Bäume auch schneidet,...ihr habt ja nicht nur das Haus gemietet,sondern auch das Grundstück,mit allem drum und dran...
Habt Ihr den Garten mitgemietet?
Was steht im Mietvertrag?
Nutzt Ihr den Garten, so seid Ihr auch für dei Pflege zuständig.
Aber ich würde mal den Vermieter fragen. Wenn Du Laie und er womöglich Fachmann ist, schneidet er vielleicht lieber selbst.

Zuständig ist der,der im Mietvertrag ausgewiesen ist. Der Schnitt sollte fachgerecht ausgeführt werden. Tipp: Die Kirsche kann direkt nach der Ernte geschnitten werden.

Wenn der Garten zum Haus gehört, hab ihr die Pflicht euch komplett darum zu kümmern!!

In der Regel der Mieter, es sei denn man hat eine andere Vereinbarung getroffen...
frag den alten Herrn, ob ihr die Bäume schneiden sollt u. lass es dir schriftlich geben...wenn du Obst ernten darfst bist auch für die Pflege zuständig, aber bei älteren Leuten besser absichern...manchmal wissen sie Morgen nicht mehr, was sie heute gesagt haben....
diese Seite heißt Gute Frage...hättest Du mal Deinen Mietvertrag gut gelezen

Die Zuständi8gkeit sollte im Mietvertrag festgelegt sein, wenn nicht, müßt Ihr das baldigst nachholen, sonst gibt es immer wieder Unklarheiten.

Wer das Obst erntet, pflegt auch den Baum - ist doch logisch.