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wer ist für meinen lebensunterhalt zuständig?

gefragt von tammy65tammy65 am 21.08.2007 um 14:37 Uhr

nach überstandener leukämie und jetzt starken depressionen, absoluten schwächeerscheinungen, schmerzen am ganzen körper und starken konzentrationsschwierigkeiten, habe ich noch 80% schwerbehinderung und wurde bis vor kurzem vom grundsicherungsamt bezuschusst. da ich nicht mehr alleine zurecht kam, bin ich mit einem "guten freund" zusammen gezogen.obwohl bei uns keine liebesbeziehung vorliegt, hat das amt seine zuschüsse eingestellt und mein bekannter soll jetzt für mich aufkommen.weiß vielleicht jemand rat, wo ich noch zuschüsse beantragen kann, oder hat evtl. jemand ähnliches erlebt?

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Quizmaster
beantwortet von Quizmaster am 21. August 2007 14:39
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der steuerzahler

Kommentar von Simple_avatar3smallmary12 am 21. August 2007 14:43

was für eine hilfreiche antwort.

Kommentar von Simple_avatar4smallJustin am 21. August 2007 14:49

Sehe ich auch so! DR!

Kommentar von trotzki am 21. August 2007 15:34

@Justin
schau mal

Kommentar von Simple_avatar2smalltammy65 am 21. August 2007 14:49

na super, es gibt menschen die sind ernsthaft krank und wissen nicht mehr weiter und andere sind nur faul und werden trotzdem unterstützt. was für eine verkehrte welt...

Kommentar von support am 21. August 2007 18:13

Lieber Quizmaster,

Deine Antwort ist doch etwas dürftig für diesen doch sehr speziellen und persönlichen Fall und kann schnell missverstanden werden. Oder auch nicht. In beiden Fällen wären weitere Ausführungen auf jeden Fall hilfreich.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support


dock69
beantwortet von dock69 am 21. August 2007 14:56
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Wenn Ihr eine reine WG mit (nachprüfbar) getrennter Haushaltsführung gründet, kann das Amt eigentlich nichts kürzen. Ob ihr eine Liebesbeziehung führt, spielt hier keine Rolle. Es gibt auch Mütter, die z.B. ihre 40jährigen Söhne beherbergen. Da streicht das Amt genauso.

Kommentar von Simple_avatar2smalltammy65 am 21. August 2007 15:02

das ist ja grade das problem, wie sollen wir nachweisen, dass wir keine gemeinsame haushalts führung haben, wenn mein bekannter sich komplett um mich kümmert, die haben mir ja sofort nichts mehr bezahlt, deshalb ist ja alles an ihm hängen geblieben. er hat alle rechnungen, lebensmittel und so weiter finanziert.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 21. August 2007 15:09

Ich würde mich zuerst im Bürgeramt beraten lassen und u.U. vorm Sozialgericht klagen. Er kann sich natürlich um Dich kümmern. Trotzdem solltest Du in Eurer WG ein eigenes Zimmer haben, Deine persönlichen Sachen getrennt von seinen aufbewahren, Deine Lebensmittel sichtbar getrennt im Kühlschrank plazieren, auch nicht für beideZahnbürsten den gleichen Becher verwenden usw.. Also genauso, wie Du es in jeder anderen WG tun würdest. Falls es trotzdem Probleme gibt, musst Du vor Gericht ziehen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 21. August 2007 14:52
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wenn ihr kein liebespaar seid, seid ihr doch auch keine bedarfsgemeinschaft in dem sinne.

ihr wäret dann höchstens eine wirtschaftsgemeinschft oder wohngemeinschaft.

das müßtet ihr bei der arge nochmal klarstellen.

soweit ich weiß, müssen die euch das nachweisen, wenn vermutet wird ihr seid ein paar.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 21. August 2007 15:53

Solange zwei (benutzte) getrennte Schlafzimmer da sind dürfte das ein ausreichender Beweis sein oder? Schließlich gibt es auch genug WGs.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 21. August 2007 14:49
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ohne schulmeisterlich sein zu wollen, aber sobald ich mit jemaden zusammen ziehe ist das für die Ämter eine Art Bedarfsgemeinschaft und es passiert genau das, was Dir passiert ist. Bei den Symptomen, die Du beschrieben hast, wäre ja die erste Frage nach einstufung in die Pflegeversicherung gewesen bzw. einen Pflege bzw. Hauswirtschaftsdienst zu beauftragen und dieses gesamte Dilemma bleibt jetzt an dem Mitbewohner hängen..hier wird es wahrscheinlich nur die Möglichkeit geben entweder dem Amt unmissverständlich klarzumachen, das hier eine Zweckgemeinschaft entstanden ist bzw. den geordneten Rückzug durchführen.

Kommentar von Simple_avatar2smalltammy65 am 21. August 2007 14:55

ja, da hast schon recht, aber ich hatte gehofft an so einer pflege vorbeizukommen, weil ich mich doch nicht hängen lassen möchte und das wäre für mich echt der letzte schritt. aber alleinsein möchte ich auch nicht, das klappt ganz gut mit der wohngemeinschaft, nur die kosten müssten ja irgendwie geteilt werden können. hatte ich jedenfalls gehofft, ein pflegedienst würde ja auch wieder geld kosten...

Kommentar von Lissa am 21. August 2007 15:09

Die Einstufung in eine Pflegestufe kann man auch beantragen, ohne einen Pflegedienst zu beauftragen.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 21. August 2007 15:07
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Lege auf jeden Fall Widerspruch ein, denn es ist nur eine Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eine Beziehung habt, und das habt ihr ja offensichtlich nicht. Normalerweise kommt dann ein Prüfer und schaut sich die Wohnung an. Z.B. ob ihr getrennte Schlafzimmer habt, extra Fächer für Jeden im Kühlschrank bzw. gekennzeichnete Lebensmittel usw.


thebrain
beantwortet von thebrain am 21. August 2007 15:49
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hallo tammy. ich schätze der knackpunkt liegt darin, dass dein freund auch bei dir schläft etc. das is dann halt einfach eine bedarfsgemeinschaft. er würde dir finanziell mehr helfen wenn er wieder bei sich wohnt und nur tagsüber zu dir kommt. auf jeden fall haben persönliche sachen wie kleidung zahnbürste und hygieneartikel von ihm nix bei dir zu suchen, wenns nach dem amt geht. andererseits wie wäre das dann bei einer wohngemeinschaft?!?!?


anonym
beantwortet von teedame am 21. August 2007 15:13
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also ich seh das so: ihr habt nie eine getrennte Haushaltsführung gehabt. Du hast voll auf Kosten deines Mitbewohners gelebt, da kann ich schon verstehen, dass das Grundsicherungsamt annimmt, ihr seid ein Paar. Irgendwo muss doch ersichtlich sein, dass jeder den Anteil der Miete trägt und die Lebenshaltungskosten getrennt sind.(Kontoauszüge) Welche fremde Person lässt jemanden umsonst und kostenlos bei sich wohnen?

Kommentar von Simple_avatar2smalltammy65 am 21. August 2007 15:19

er wollte mir einfach helfen und hat mich gern, deshalb hat er das gemacht und wir hätten ja auch niemals daran gedacht, das mir das geld abgezogen würde, das hat sich leider erst im nachhinein ergeben. aber ich danke euch für die schnellen antworten und ihr habt mir mut gemacht, nochmal widerspruch einzulegen. l.g.


klausjosef1955
beantwortet von klausjosef1955 am 22. August 2007 20:35
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  1. Antrag zur Einstufung in eine Pflegestufe. Das heißt ja nicht, daß man sich hängenlassen soll, denn wenn Du nicht Stufe 3 bekommst, sondern 2 oder 1, dann ist das was in der jetzigen Situation.
  2. Da sind überall Menschen, die zu entscheiden haben, wie so eine WG zu bewerten ist. Mit ihnen reden, erfahren, was die für Vorgaben haben oder vielleicht nur meinen, sie zu haben, beim VdK informieren, bei den Politikern der verschiedenen Parteien - vor Ort, nicht irgendwo weit weg!

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