nach überstandener leukämie und jetzt starken depressionen, absoluten schwächeerscheinungen, schmerzen am ganzen körper und starken konzentrationsschwierigkeiten, habe ich noch 80% schwerbehinderung und wurde bis vor kurzem vom grundsicherungsamt bezuschusst. da ich nicht mehr alleine zurecht kam, bin ich mit einem "guten freund" zusammen gezogen.obwohl bei uns keine liebesbeziehung vorliegt, hat das amt seine zuschüsse eingestellt und mein bekannter soll jetzt für mich aufkommen.weiß vielleicht jemand rat, wo ich noch zuschüsse beantragen kann, oder hat evtl. jemand ähnliches erlebt?

Wenn Ihr eine reine WG mit (nachprüfbar) getrennter Haushaltsführung gründet, kann das Amt eigentlich nichts kürzen. Ob ihr eine Liebesbeziehung führt, spielt hier keine Rolle. Es gibt auch Mütter, die z.B. ihre 40jährigen Söhne beherbergen. Da streicht das Amt genauso.
das ist ja grade das problem, wie sollen wir nachweisen, dass wir keine gemeinsame haushalts führung haben, wenn mein bekannter sich komplett um mich kümmert, die haben mir ja sofort nichts mehr bezahlt, deshalb ist ja alles an ihm hängen geblieben. er hat alle rechnungen, lebensmittel und so weiter finanziert.
dock69 am 21. August 2007 15:09 Ich würde mich zuerst im Bürgeramt beraten lassen und u.U. vorm Sozialgericht klagen. Er kann sich natürlich um Dich kümmern. Trotzdem solltest Du in Eurer WG ein eigenes Zimmer haben, Deine persönlichen Sachen getrennt von seinen aufbewahren, Deine Lebensmittel sichtbar getrennt im Kühlschrank plazieren, auch nicht für beideZahnbürsten den gleichen Becher verwenden usw.. Also genauso, wie Du es in jeder anderen WG tun würdest. Falls es trotzdem Probleme gibt, musst Du vor Gericht ziehen.
wenn ihr kein liebespaar seid, seid ihr doch auch keine bedarfsgemeinschaft in dem sinne.
ihr wäret dann höchstens eine wirtschaftsgemeinschft oder wohngemeinschaft.
das müßtet ihr bei der arge nochmal klarstellen.
soweit ich weiß, müssen die euch das nachweisen, wenn vermutet wird ihr seid ein paar.
Hunley am 21. August 2007 15:53 Solange zwei (benutzte) getrennte Schlafzimmer da sind dürfte das ein ausreichender Beweis sein oder? Schließlich gibt es auch genug WGs.

ohne schulmeisterlich sein zu wollen, aber sobald ich mit jemaden zusammen ziehe ist das für die Ämter eine Art Bedarfsgemeinschaft und es passiert genau das, was Dir passiert ist. Bei den Symptomen, die Du beschrieben hast, wäre ja die erste Frage nach einstufung in die Pflegeversicherung gewesen bzw. einen Pflege bzw. Hauswirtschaftsdienst zu beauftragen und dieses gesamte Dilemma bleibt jetzt an dem Mitbewohner hängen..hier wird es wahrscheinlich nur die Möglichkeit geben entweder dem Amt unmissverständlich klarzumachen, das hier eine Zweckgemeinschaft entstanden ist bzw. den geordneten Rückzug durchführen.
ja, da hast schon recht, aber ich hatte gehofft an so einer pflege vorbeizukommen, weil ich mich doch nicht hängen lassen möchte und das wäre für mich echt der letzte schritt. aber alleinsein möchte ich auch nicht, das klappt ganz gut mit der wohngemeinschaft, nur die kosten müssten ja irgendwie geteilt werden können. hatte ich jedenfalls gehofft, ein pflegedienst würde ja auch wieder geld kosten...
Die Einstufung in eine Pflegestufe kann man auch beantragen, ohne einen Pflegedienst zu beauftragen.

Lege auf jeden Fall Widerspruch ein, denn es ist nur eine Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eine Beziehung habt, und das habt ihr ja offensichtlich nicht. Normalerweise kommt dann ein Prüfer und schaut sich die Wohnung an. Z.B. ob ihr getrennte Schlafzimmer habt, extra Fächer für Jeden im Kühlschrank bzw. gekennzeichnete Lebensmittel usw.

hallo tammy. ich schätze der knackpunkt liegt darin, dass dein freund auch bei dir schläft etc. das is dann halt einfach eine bedarfsgemeinschaft. er würde dir finanziell mehr helfen wenn er wieder bei sich wohnt und nur tagsüber zu dir kommt. auf jeden fall haben persönliche sachen wie kleidung zahnbürste und hygieneartikel von ihm nix bei dir zu suchen, wenns nach dem amt geht. andererseits wie wäre das dann bei einer wohngemeinschaft?!?!?
also ich seh das so: ihr habt nie eine getrennte Haushaltsführung gehabt. Du hast voll auf Kosten deines Mitbewohners gelebt, da kann ich schon verstehen, dass das Grundsicherungsamt annimmt, ihr seid ein Paar. Irgendwo muss doch ersichtlich sein, dass jeder den Anteil der Miete trägt und die Lebenshaltungskosten getrennt sind.(Kontoauszüge) Welche fremde Person lässt jemanden umsonst und kostenlos bei sich wohnen?
er wollte mir einfach helfen und hat mich gern, deshalb hat er das gemacht und wir hätten ja auch niemals daran gedacht, das mir das geld abgezogen würde, das hat sich leider erst im nachhinein ergeben. aber ich danke euch für die schnellen antworten und ihr habt mir mut gemacht, nochmal widerspruch einzulegen. l.g.

was für eine hilfreiche antwort.
Sehe ich auch so! DR!
@Justin
schau mal
na super, es gibt menschen die sind ernsthaft krank und wissen nicht mehr weiter und andere sind nur faul und werden trotzdem unterstützt. was für eine verkehrte welt...
Lieber Quizmaster,
Deine Antwort ist doch etwas dürftig für diesen doch sehr speziellen und persönlichen Fall und kann schnell missverstanden werden. Oder auch nicht. In beiden Fällen wären weitere Ausführungen auf jeden Fall hilfreich.
Viele Grüße
Verena vom gutefrage.net-Support