Wer ist für die Ladungssicherung beim LKW verantwortlich?

19 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man sich die Antworten hier durchliest ist es doch erschreckend wie wenig die Nicht-LKW Fahrer von diesem Thema wissen. Dabei ist es nicht nur ein Problem der LKW. Viele PKW-Fahrer mit Hänger die mal eben schnell vom Baumarkt etwas holen fahren ganz ohne Ladungssicherung durch die Landschaft. Ok, manchmal ist ein Kofferband drüber gebunden, das hält aber kaum 6 Säcke Zement! Und unsere sonst so geachteten Fachleute vom Handwerk verlieren auf dem Weg in den Feierabend auch schon öfter mal Eimer, Schaufeln und sogar hochwertige Werkzeuge von der Ladefläche ihrer Transporter.

Natürlich ist in erster Linie der Fahrer für die Ladungssicherung verantwortlich. (§ 23 StVO) Er weiß am Besten wie eine Ladung auf seinem LKW zu sichern ist und gibt somit in Zusammenarbeit mit dem Verlader dieses vor.

Aber auch der Verlader trägt laut § 22 StVO Verantwortung für die Ware die er verlädt. Der Verlader ist hier aber nicht der Staplerfahrer, sondern ein leitender Angestellter der diesem vorsteht. Viele Staplerfahrer besuchen auch regelmäßig Schulungen über Ladungssicherung, und das nicht nur in großen Firmen.

Wird bei einer Kontrolle festgestellt das die Ladung nicht oder nur unzureichend gesichert wurde dann kann der Fahrer mit Geldbuße in Höhe von 50-150€ und bis zu 3 Punkten in Flensburg bestraft werden. Diese Strafe kann dann auch der Verlader bekommen, inclusive der Punkte - auch wenn er mit dem eigentlichen Transport auf der Straße nichts zu tun hatte. Er muss schon bei der Beladung dafür sorgen das die Ladung sicherbar ist und dann auch kontrollieren ob sie vom Fahrer gesichert wurde. Eine Unterschrift mit der der Fahrer das bestätigt reicht hier im Regelfall nicht aus! Auch sind entsprechende Sätze wie: "Der Fahrer ist für die Ladungssicherung verantwortlich" nicht wirksam!

Und zu guter Letzt ist auch noch der Chef oder Fuhrparkleiter der Spedition dran. Er hat dafür zu sorgen das das Fahrzeug das er für die Beladung bereitstellt auch dafür geeignet und mit Sicherungsmitteln ausgerüstet ist. Das ist in § 30 und 31 StVZO geregelt.

Ich finde das ist auch alles gut so. Der Halter stellt das passende Fahrzeug, der Verlader macht sich Gedanken über Verpackung und mögliche sichere Verladung, und der Fahrer sichert dann nach seinen Möglichkeiten und nach den bestehenden Vorschriften die Ladung. Würde alles nur am LKW-Fahrer hängen bleiben dann würde nur derjenige die Verantwortung für den ganzen Prozess übernehmen müssen der auf viele Teile davon wie LKW-Ausstattung und Verpackung der Ware gar keinen Einfluss hat.

:-(( Sag ich doch die ganze zeit und nicht mal nen daumen bekomme ich Dankeschön !!!!!! :-(((((

und andere die hir ne falsche antwort reinblubbern bekommen gleich 2 daumen :-((( GRRRR

Maßgebend sind die anerkannten technischen Regeln, auch VDI Richtlinien genannt und die besagen das alle am Transport beteiligten Personen für die Ladungssicherung verantwortlich sind.

Es sind auch die VDI Richtlinien, die von Gerichten zur Urteilsfindung herangezogen werden.

Da ich sehr häufig bei Kontrollen der Autobahnpolizei dabei bin, kann ich berichten, dass der Fahrer in der Regel mündlich verwarnt wird und der Verlader die Anzeige, das Bußgeld und die Punkte im Verkehrs Register in Flensburg bekommt. Es sei denn der Fahrer hat das Transportgut selber verladen, dann steht er allein in der Verantwortung.

Jeder der mit dem Thema Transportsicherheit zu tun hat, sollte sich mal vorstellen, was es für Ihn und sein Unternehmen bedeutet, wenn ein Lkw wegen mangelhafter Ladungssicherung verunfallt und es kommt zu Personenschäden.

Der Richter wird mit dem Finger auf den Verantwortlichen zeigen und ihm sagen, das er Schuld ist und er den Unfall hätte verhindern können, wenn er seinen Unternehmerpflichten nachgekommen wäre.

Wer Lust hat sich katastrophal gesicherte Lkw Ladungen anzusehen, kann regelmäßig auf meiner Website unter aktuelles reinschauen.

http://www.lasi-mobil.de

Ein verkehrssicherer Gruß aus Hagen

Martin

Ich kann mich Chrak nur anschließen. Fahrer, Verlader und Halter haften in vollem Ausmaß.

Dh. der Halter des Fahrzeugs kann, durch eine Verkehrskontrolle bei der ein Angestellter mangelhafte Ladungssicherung betrieben hat, mit einem Punkt oder Bußgeld bestraft werden.

Bei einem Unfall mit Personenschäden droht sogar Haft.

Hier ein Link Ladungssicherung wer haftet :

https://www.diblu.de/2017/08/15/ladungssicherung-wer-haftet

Es ist natürlich immer Situationsabhängig. Wenn ein Arbeitgeber seinem angestellen alle nötigen Mittel zur Ladungssicherung aushändigt aber der Mitarbeiter diese nicht verwendet wird der Arbeitgeber nicht bestraft. Er sollte aber nachweisen können dass er dem Mitarbeiter Befestigungsmittel zur verführt gestellt hat. 

Maßgebend sind die anerkannten technischen Regeln, auch VDI Richtlinien genannt und die besagen das alle am Transport beteiligten Personen für die Ladungssicherung verantwortlich sind.

Es sind auch die VDI Richtlinien, die von Gerichten zur Urteilsfindung herangezogen werden.

Da ich sehr häufig bei Kontrollen der Autobahnpolizei dabei bin, kann ich berichten, dass der Fahrer in der Regel mündlich verwarnt wird und der Verlader die Anzeige, das Bußgeld und die Punkte im Verkehrs Register in Flensburg bekommt. Es sei denn der Fahrer hat das Transportgut selber verladen, dann steht er allein in der Verantwortung.

Jeder der mit dem Thema Transportsicherheit zu tun hat, sollte sich mal vorstellen, was es für Ihn und sein Unternehmen bedeutet, wenn ein Lkw wegen mangelhafter Ladungssicherung verunfallt und es kommt zu Personenschäden.

Der Richter wird mit dem Finger auf den Verantwortlichen zeigen und ihm sagen, das er Schuld ist und er den Unfall hätte verhindern können, wenn er seinen Unternehmerpflichten nachgekommen wäre.

Wer Lust hat sich katastrophal gesicherte Lkw Ladungen anzusehen, kann regelmäßig auf meiner Website unter aktuelles reinschauen.

http://www.lasi-mobil.de

Ein verkehrssicherer Gruß aus Hagen

Martin

Selbst wenn der Fahrer das Transportgut alleine verladen hat, steht immer der Fahrzeughalter auch mit in der Schuld. Denn der Verantwortliche in der Firma hat sicherzustellen, dass die Fahrzeuge mit dem nötigen Material ausgestattet sind, das Material nicht ablegereif ist und der Verantwortliche im Betrieb hat dafür Sorge zu tragen dass der Fahrer über die anerkannten Regeln der Technik Bescheid weiß und diese auch umsetzt. Auf jeden Fall ist der Fahrer und der Fahrzeughalter dran. Der Fahrzeughalter bzw. ein von diesem beauftragte Person (Fuhrparkleiter, Disponent). Wir hatten einen Fall, da wurde der Verlader mit Bußgeld und Punkten bestraft, aber auch der Fahrer, nicht wie Du beschrieben hast, der Fahrer wird meistens nur mündlich verwarnt. Aus meiner Sicht ist der Fahrer der, der am meisten in die Mangel genommen wird, dann erst mal Verlader und Fahrzeughalter ganz nebenbei....

@RainerB76

Hallo Rainer,

es gibt zur Zeit bei den Kontrollorganen eine andere Sichtweise und wird so begründet, wenn es zur Untersagung der Weiterfahrt kommt.

Der Fahrer hat in der Regel alles eingesetzt, was er an Hilfsmitteln zur Verfügung hat, Spanngurte, ARM, Kantenschutz usw.. Also hat er seinen Beitrag zur Transportsicherheit geleistet. Warum soll man ihn deshalb bestrafen.

Ich muss aber dazu sagen, dass sich die Kontrollorgane von Region zu Region untereinander nicht einig sind und teilweise selbst nicht die anerkannten technischen Regeln anwenden oder diese auf der Dienststelle vorliegen haben.

Gruß Matrtin

Der LKW-Fahrer hat die endgültige Verantwortung darüber, er muss es überprüfen ob der Verlader alles richtig verstaut hat und muss dann meistens nochmal selbst Hand anlegen mit den Gurten und Spannseilen.

Was sind denn bitte Spannseile?

@Crack

spanngurte mein er sicherlich crack , spanngurte oder villeich t spannlatte ??? nun ja mann merkt hir sprach der voll profie der seine ladung mit spannseilen sichert

Der Verlader UND der Fahrer. Crack hat das sehr gut erläutert. Dem ist nichts hinzuzufügen!