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Wer ist für die Instantsetzung einer verbleibenden Hauswand zuständig, nachdem Abriß eines Hauses.

gefragt von Hemmel am 30.05.2008 um 19:01 Uhr

nabend! nach dem Abriß eines Hauses steht die Nachbarwand im Rohbauzustand. Ob Grenz oder Nachbarwand ist nicht geklärt. Gibt es dazu klare Aussagen, bzw. Gesetze?

mfg Hemmserbämser!

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Frage x 6.604 Gesetze x 563 Hauswand x 26

komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 1. Juni 2008 11:20
1x
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Recht haben und Recht bekommen...

Eigentlich der Abreißer, aber willst du einen monatelangen Streit abwarten und das Haus läuft in dieser Zeit voll Wasser etc. Sofort zum Anwalt und Schadensminderung betreiben.


Luise
beantwortet von Luise am 30. Mai 2008 19:06
0x
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Der, der den Zustand herbeigeführt hat, also der, der abgerissen hat ist zuständig. Auch für Dachrinnen, Abläufe usw.



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