Wenn Kinder im Haushalt wohnen die selber schon Arbeiten!! Müssen die dann auch selber bezahlen? oder geht es nach Haushalt, also wären die Eltern verantwortlich!
Sobald sie ein eigenes Einkommen haben und einen eigenes Empfangsgerät müssen sie selbst zahlen. Aber psssssst... wo kein Kläger da kein Richter.

hier hast du nochmal alle informationen über die GEZ: http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChr
Sie sind selbst verantwortlich - für die eigenen Geräte. Aber - es gibt auch Freistellung in bestimmten Fällen z.B. wenn ein Kind Ausbildungsbeihilfe bekommt. Diese Infos findest Du auf der GEZ-Seite.

Wenn Ihr jetzt anmeldet, bevor die Drücker vor der Wohnungstür stehen und Ihr sie wohlmöglich auch noch reinlasst, passiert nichts. Sollte die GEZ bei Recherchen Eure Einkommensverhältnisse ermitteln, rechnet sie grosszügig eine Nachzahlung über mehrere Jahre zurück. Leider ist unverständlich, warum die Rechtsprechung hier eine Umkehr der Beweislast zulässt. Sprich nicht die GEZ muss nachweisen, ab wann der Zustand eingetreten ist, sondern Ihr.
Brittchen am 21. September 2007 12:05 Das mit der Beweislast ist falsch. DIe Gez steht in der Beweispflicht. Habe ich vor 3 Tagen noch in der Zeitung gelesen.
tradaix am 21. September 2007 12:39 Mein Kenntnisstand ist, dass die GEZ nur beweisen muss, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Dazu nutzt sie neben dem Zugriff auf das Melderegister (wo ist da der Datenschutz?) ua. Fragen an Nachbarn bspw. auch bzgl. Autoradio. Aufgrund der Verjährungsfrist der Ansprüche von drei Jahren (seit dem 1. Januar 2002) wird der Bescheid entsprechend datiert. Gegen den Gebührenbescheid kann dann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang Widerspruch eingelegt werden. Über den tatsächlichen Anspruchsbeginn ist der Kunde beweispflichtig.
wer sich über das "psssst" informieren will geht zu www.rundfunkgebuehrenzahler.de ins Forum