teekesselchen am 04.10.2007 um 9:31 Uhr
Ein Bauunternehmer baut ein schlüsselfertiges Haus. Die Arbeiten läßt er von Subunternehmern ausführen. Dann geht der Bauunternehmer in Konkurs. Sind für Bauschäden dann nicht auch die Subunternehmer haftbar? Also der Dachdecker für den Dachstuhl?
Wenn Du den Sub kennst, rede mit ihm. Schliesslich hat auch er seinen guten Ruf zu verlieren.

In der Regel haftet der, mit dem Sie einen Vertrag geschlossen haben. Dazu gehört auch der Architekt. Für Bauschäden, die durch mangelhafte Planung und Bauleitung verursacht sind, haftet der bauleitende und planende Architekt neben dem Ausführenden. Wer wieviel "Schuld" hat, klärt dann ein Gericht. Wenn noch Konkursmasse vorhanden ist, und Sie ein Beweissicherungsverfahren mit einem Gutachter veranlasst haben, ist es unter Umständen möglich, einen Anteil aus der Konkursmasse zu erhalten (über Gericht an/vom Konkursverwalter). Es ist alles mit viel Aufwand und Kosten verbunden. Diese Wege rentieren sich also nur, wenn erhebliche Schäden und Kosten sind. Ansonsten bleibt Ihnen die gewonnene Erfahrung und der positive Lichtblick "es hätte ja noch viel schlimmer kommen können".

Wenn du den Vertrag mit dem Bauunternehmer hast, dann siehts glaube ich schlecht aus. Du kannst natürlich versuchen, die Schäden bei den einzelnen Firmen geltend zu machen, jedoch wird der Bauunternehmer normalerweise immer dein Ansprechpartner sein. Durch solche Dinge sind schon viele Bauherren in den Ruin getrieben worden. Ich wünsche dir wirklich viel Erfolg!
teekesselchen am 4. Oktober 2007 09:45 Was heißt normalerweise? Ist es nicht durch seinen Konkurs schon ein Ausnahmefall?
emjay am 4. Oktober 2007 09:47 Ich meine, daß sich manche Firmen, die an dem Bau beteiligt waren auf eine Nachbesserung einlassen werden, weil sie wie hier schon erwähnt, einen Ruf zu verlieren haben. Rein rechtlich ist immer der dein Ansprechpartner, mit dem du den Vertrag geschlossen hast.

Wenn der Bauunternehmer Dein Vertragspartner war, dann kannst Du auch nur ihn haftbar machen.
Wenn der pleite gegangen ist, dann werden die Subunternehmer für ihre Leistungen vermutlich auch kein Geld mehr bekommen haben oder nur einen Teil.
Die Subunternehmer sind nur ihrem insolventen Auftraggeber gegenüber "haftbar", mit Dir haben die gar nichts zu tun.
Wenn Du willst, dass sie noch etwas nachbessern, dann wirst Du dafür zahlen müssen.
bommel65 am 4. Oktober 2007 13:52 Richtig, genau so sieht es aus.

Eine sehr ungute Sache. Nur derjenige haftet, mit dem du den Vertrag abgeschlosssen hast. Es ist selbst fraglich ob du da noch was vor Gericht machen kannst. Denn wenn der Bauunternehmer Insolvenz ist, ist nichts mehr zu holen. Dem Architekt Planungsfehler vorzuwerfen halt ich ebenfalls für sinnlos. Die Ausführung ist schlecht und das ist das Problem. Gehe mal zu einem Rechtsanwalt für Baurecht. Aber lasse dich nicht gleich zur Klage überreden, denn der RA will natürlich auch Geld verdienen. Schätze deine Chancen noch mal ab und entscheide erst dann.
Der Dachdecker ist nur für die Dacheindeckung zuständig, für den Dachstuhl der Zimmermann. Dachdecker können einen Dachstuhl bestenfalls reparieren aber keinen kompletten bauen. Natürlich ist jeder Handwerker für den mist den er gebaut hat verantwortlich
teekesselchen am 4. Oktober 2007 10:17 Da hast Du recht. Leider! Den Dachstuhl hatte nämlich der Bauunternehmer selber 'gezimmert'... :-(
Ich bin gelernter Dachdecker, Klempner und Installateur
Hallo,
mal eine andere Frage. Ich (als Architekt) bin Bauleiter für eine Fertighausfirma. Bei dem Bau, bei dem der Bauherr die Fertighausfirma verklagt wurde mehrfach meinerseits der Fertighausfirma mitgeteilt, dass die "Billig-Firmen" schlechte Arbeit abliefern. (emails leider nicht mehr vorhanden, da Baufertigstellung schon etwas zurückliegt) Man muss dazu sagen, dass meine Bauleitung auf Stundenzahlen begrenzt ist und ich somit auch wegen des geringen budgets der Fa. nicht bei jeder Ausführung dabei sein kann. Jetzt klagt der Bauherr verständlicherweise gegen die Fertighausfirma. Die Firma, die das Gewerk ausgeführt hat ist bereits insolvent. Die Fertighausfirma meint jetzt ob ich den Schaden (~40.000 €) nicht über meine Bauleiterversicherung regeln könnte (was ich natürlich gerne vermeiden würde). Wie sieht es hier rechtlich aus?