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wer ist der gesetzliche hundehalter??

gefragt von marijanna am 01.09.2009 um 15:18 Uhr

einem nachbarn wurde letztens ein hund weggenommen, vom tierschutz mit polizei! nun hat er einen neuen hund, der nur zur pflege da ist, aber es wird darauf hinauslaufen, daß der hund bei ihm bleibt. der hund ist auch wieder in einem schlimmen zustand und wird nur angeschrien! wenn der tierschutz wiederkommt, könnte er dann behaupten, daß er nicht der halter ist?? steuern werden keine bezahlt. wovon hängt das ab wer der halter bzw. eigentümer ist?? das arme tier hat so ein leben nicht verdient!


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butz1510
beantwortet von butz1510 am 1. September 2009 15:19
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Eigetümer= ihm gehört der Hund (bei der Stadt angemeldet)

Besitzer= bei ihm lebt der Hund

--> kann der derselbe sein, muss aber nicht.

Ich würde den Mann beim Ordnungsamt oder beim Tierschutz verpfeifen, wenn der jetzt schon wieder das Tier vernachlässigt.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 1. September 2009 15:21

hatte die gleiche Idee! DH

Kommentar von marijanna am 1. September 2009 15:22

das habe ich auch vor, aber ich möchte sicher sein, daß das tier wirklich wegkommt! von diesem mann und der eigentlichen noch-eigentümerin!


Thanki
beantwortet von Thanki am 1. September 2009 15:20
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wenn du das beobachtest und das lange genug kannst du es der polizei melden auserdem haben sie schon einen hund mitgenommen ich glaube nicht dass sie diesen bei ihm lassen werden


finchen012
beantwortet von finchen012 am 1. September 2009 15:20
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wenn sie das tier in einen schlechten zustand sehen ,wird er bestimmt auch mitgenommen,dann muss der angebliche halter in dort wieder abholen


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 1. September 2009 15:24
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Die Frage ist völlig unerheblich! Wurde dem Mann gerade erst ein Hund entzogen, so darf er auch nichtmal vorübergehend einen Hund halten. Ihm wurde jede Befähigung zur Hundehaltung aberkannt. Hier reicht ein einfacher Hinweis an das Ordnungsamt und der Hund wird sofort abgeholt. Ein dazu berechtigter Halter kann sich das Tier dann im Heim wieder abholen.


Neelan
beantwortet von Neelan am 1. September 2009 15:19
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Auf wen der Hund gemeldet ist, was ja Pflicht ist..

Kommentar von marijanna am 1. September 2009 15:21

aber der hund ist ja nicht gemeldet! deswegen die frage..


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 1. September 2009 15:21
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Es gibt einen Eigentümer. Das ist der, der auch beim Finanzamt gemeldet ist (normalerweise jedenfalls).

Den Nachbarn würde ich gnadenlos beim Tierschutz anscheißen. Die wissen, was zu tun ist und haben sich meist nicht so albern, wie ein Amtstierarzt.

Wobei das Veterinäramt trotzdem eine Meldung erhalten sollte.

Kommentar von 7c04428cd9a5303f1fb15c2f26cb895asmallNeufiliebe am 1. September 2009 15:57

der tierschutz ist nicht befugt tiere wegzunehmen, das muss immer das ordnungsamt/ amtsvet anordnen.

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 1. September 2009 16:44

Das ist richtig. Die sind aber in der Lage und Willens, an der richtigen Stelle den nötigen Druck aufzubauen und lassen sich nicht so leicht abwimmeln.


manni002
beantwortet von manni002 am 1. September 2009 15:22
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Ich würde mich beim Tierschutz erkundigen, was es für Möglichkeiten gibt. ich verstehe sowieso nicht wieviel Idioten überhaupt Hunde haben. Aber irgenwie scheint das keinen zu interessieren, sind ja nur "Sachen" halt Hunde.


anonym
beantwortet von Draja am 1. September 2009 15:19
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Der Hund kann ihm ja trotzdem weggenommen werden, auch wenn er nicht der Halter ist...wenn er ihn nicht gut behandelt!


anonym
beantwortet von rumpi am 1. September 2009 15:21
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Das ist nicht eindeutig im Gesetz geregelt. Eigentümer ist klar. Halter sollte eigentlich auch Besitzer sein (der der die derzeitige tatsächliche Sachherrschaft ausübt) aber Halter wird auch als der "Kümmerer" definiert auch wenn z.B. Frauchen mit ihm spazieren geht. Wegnehmen können sie ihm den aber trotzdem. Egal wer Eigentümer oder Besitzer oder Halter.


anonym
beantwortet von LillyundPaula am 1. September 2009 15:24
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Der Gestztliche-Halter ist der, auf den der Hund angemeldet ist. Sollte der Hund nicht gemeldet sein, ist der Mann der Halter, bei dem der Hund lebt.Sie können ja schließlich auch bezeugen, dass der Hund nicht nur zum Urlaub da ist, sonder dort schon länger gehalten wird. Sofort dem Ordnungsamt melden, die haben dem ja schließlich nicht umsonst das erste Tier weggenommen. Scheiß Tierquäler !!!!


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