Wer ist der Besitzer und wer Eigentümer eines Autos?

11 Antworten

Eigentümer bist du, denn du hast einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen. Da nun ein Dritter die Rechnung, die ja auf deinen Namen lautet, bezahlt hat, liegt hier eine Schenkung vor. Oder es gibt einen weiteren Darlehnsvertrag zwischen Dir und dem Dritten. Das ändert aber nichts an den Besitzverhältnis am Auto.

Alle Rechtsfolgen aus dem Besitz des Auto obliegen dir, wie z.B. Gewährleistungsansprüche.

Eigentümer bist du, denn du hast einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen

Durch Abschluss eines Kaufvertrages wird man aber nicht Eigentümer.

Da nun ein Dritter die Rechnung, die ja auf deinen Namen lautet, bezahlt hat, liegt hier eine Schenkung vor

Kann sein, muss aber nicht. Es kann auch ein Darlehen gewesen sein. Oder ein Versehen. Eine Schenkung kann man nicht ohne weiteres annehmen, das spielt allerdings für den Sachverhalt überhaupt keine Rolle.

Alle Rechtsfolgen aus dem Besitz des Auto obliegen dir, wie z.B. Gewährleistungsansprüche.

Gewährleistungsansprüche ergeben sich aus dem Besitz? Ich bitte dich.

Worauf wilst du hinaus?

Eigentumserwerb setzt grds. zweierlei voraus: Dingliche Einigung (Vertrag aus Angebot und Annahme, §§ 145 f. BGB) und Übereignung (tatsächliche Übergabe, § 929 BGB).

Dem Verkäufer mag es ja egal sein, von wem oder woher das Geld stammt, das er nachzählt und dir dann den Wagen einschl. Schlüssel und Papiere gegen Kaufvertragssunterschrift wirksam gutgläubig übereignet.

Deinem Insolvenzverwalter oder Erziehungsberechtigten, der deiner Berechtigung zum Erwerb widerspricht, der darlehendgebenden Bank, dem Staatsanwalt, der wg. Geldwäsche Verfahren eröffnete, deiner Freundin, die Abhandenkommen des Kaufpreises vom gemeinsamen Konto geltend macht oder dem Kumpel, der dich beauftragte, für ihn den Wagen zu kaufen, aber nicht.

Da wärst du die längste Zeit rechtmäßiger Eigentümer gewesen, egal was im Kaufvertrag bestimmt ist :-O

G imager761



Übertragung des Eigentums und Bezahlung des Kaufpreises sind im Prinzip unabhängig voneinander. Du wärst in dem Fall trotzdem Eigentümer

Eigentümer ist die Person mit dem Fahrzeugschein... egal ob schlüssel und co fehlen... oder wer auf dem Kaufvertrag steht...

Besitzer ist derjenige der das Fahrzeug hat... aber der Eigentümer hat den rechtmäßigen Anspruch auf das fahrzeug

*Fahrzeugbrief. Schein ist egal

Du bist der Eigentümer und wenn das Auto bei Dir ist, bist Du auch der Besitzer.

Du hast dann ggf. Schulden beim demjenigen, der gezahlt hat.