Ich habe für mein Auto in einer Tiefgarage einen Abstellplatz gemietet.Ist ja gut und schön.Der Weg zur Tiefgarage geht aber sehr steil runter,ohne Beleuchtung und ohne festen Halt,da keine Möglichkeit besteht,sich bei Glättegefahr irgendwo zu halten.Ich bin auf dem Weg zur Tiefgarage schon häufiger ausgerutscht.Habe mich aber noch nicht stark verletzt dabei.Das Streusalz ist ebenfalls in der Tiefgarage vorhanden.Wir haben dem Vermieter der Tiefgarage schon häufiger angesprochen,daß dort mal Haltegriffe angebaut werden müßten.Im Sommer ist es ja nicht so riskant,da runter zu gehen wie im Winter.Doch er reagiert nicht darauf,auch nicht wegen der Beleuchtung.Kann ich da eventuell auch zum Mieterschutzbund gehen,um dies vorzubringen?Denn sollte mal während des Ausrutschens eine größere Verletzung auftreten,ist doch der Vermieter dafür verantwortlich,oder?Bitte um euren Rat.Danke.

sollte er trotz eindringlicher aufforderung diese mängel nicht beheben kannst du eine firma beauftragen und ihm die rechnung schicken er ist dann verpflichtet diese zu begleichen .aber frage da noch mal beim mieterschutzbund nach. das ist jedenfals der kentnisstand in unserem versicherungs büro

der eigentümer ist haftbar und zuständig für die begehbarkeit

Der Vermieter muß für ausreichende Sicherheit sorgen, das schließt auch die Beleuchtung ein