Wenn man eine leere Eigentums-Gasflasche gegen eine volle tauscht, hat die doch wahrscheinlich ein anderes TÜV-Ablaufdatum. Daher meine Frage, wer ist für die Verlängerung des TÜV verantwortlich?

Wenn Du Deine Flasche eintauschst solltest Du einen Blick auf das TÜV-Siegel werfen. Wenn es in kurzer Zeit abläuft lässt Du Dir einfach eine andere Flasche geben. So ist die Verantwortung immer beim Abfüller. Er darf Flaschen ohne gültiges TÜV-Siegel nicht wieder befüllen. Wenn es sich um eine Eigentumsflasche handelt welche direkt neu befüllt wird. Du also immer wieder dieselbe Flasche bekommst, ist es Deine Sache Dich um den TÜV zu kümmern.

Der Verkäufer hat die Sorgfaltspflicht,wenn du sie in einem Laden oder Füllstation tauscht.Die müßen dafür sorgen das du einwandfreie Ware bekommst.wenn Deine Eigene Flasche wieder Befüllt wird bist du für den TÜV verandwortlich.
Indy72 am 3. Februar 2008 09:11 Korrekt!

da die Gasflaschen ständig im Umlauf sind, werden diese laufend von den Auffüllfirmen kontrolliert und gegebenenfalls aus dem Verkehr gezogen...
Indy72 am 3. Februar 2008 09:10 So sollte es sein!
Absolut richtig!