Mieterin hat einen Schaden am Boiler, der im Badezimmer für die Warmwasserbereitung sorgt.

Das kommt ganz drauf an, was die Ursache des Schadens ist: hat die Mieterin den Schaden durch unsachgemäße Behandlung selbst verursacht, ist sie haftbar, ist es Abnutzung oder Verschleiß oder ganz einfach Alter, dann der Vermieter.
Ist das nicht endgültig zu klären, wird es wohl am Vermieter hängenbleiben...
Ganz einfach gesagt, wenn das Teil kaputt ist, also ein neuer Boiler angeschafft werden muss, ist das Sache des Vermieters. Und mit der Kleinreparaturklausel für Bagatellschäden kann sich der Vermieter nicht vor der Reparatur/Erneuerung drücken.

Wenn der Bad Boiler ´zur Wohnung gehört, immer der Vermieter. Man kann auch die Miete kürzen um Druck zu machen, sollte man allerdings nur mit Rechtsanwalt oder Mieterschutzverein machen. (Kostet knapp 60 Euro im Jahr).

hallo wepawun, "schaden" ist ja wirklich sehr unkonkret. ich gehe davon aus, dass es eine betriebsstörung bzw. funktionsstörung ist. der mieter teilt diese dem vermieter umgehend mit und der vermieter veranlasst die behebung/reparatur. da der mieter miete zahlt (incl. boiler) sind die kosten regulär vom vermieter zu tragen. lässt er sich soviel zeit, dass es zum bsp. mehr als 3 tage dauert, kann die miete gemindert werden bzw. kann der mieter nach fristsetzung die rep. selbst in auftrag geben und die kosten mit der miete verrechnen. im übrigen kann die reparatur oder wartung nicht über "kleinreparaturen" vom mieter zu bezahlen verlangt werden.