Bereits seit 2001 fingen die Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung an,die ich auch immer gemeldet hatte und auch Mietminderungen in Anspruch genommen hatte.Mittlerweile wurde das Haus bis zum heutigen Zeitpunkt schon das fünfte Mal verkauft.Anfangs wurde da einfach immer nur drübergestrichen.Dann ging es eine Weile wieder gut.Mittlerweile wurde der Schaden immer größer und es bildete sich auch Schimmel.Bin seit 92 schon alleinerziehend,so daß ich mir einen teuren Rechtsanwalt nicht auch noch leisten kann.Dieser Schaden ist bereits auch dem neuen Vermieter schon wieder seit Febr.dieses Jahres bekannt gemacht und es läuft auch wieder eine Mietminderung.Aber es muß doch eine Möglichkeit geben.

hatten wir auch,haben fotos gemacht aber vermieter hat nichts gemacht auch mitminderung,dann haben wir uns beim mietverein hilfe geholt und siehe da plötzlich geht was unser vermieter hat uns ein neues haus zuverfügung gestellt,muß bei dir nicht so sein hol dir aber vorher rat beim mietverein,wir haben sogar schon mal ein halbes jahr keine m,iete bezahlt,versuchs einfach viel glück

Da hätte ich mir an deiner Stelle schon lange eine andere Wohnung gesucht. Dieses heckmeck so lange mit zu machen * kopfschüttel *
Das ist wieder einfacher gesagt als getan.Besonders als alleinerziehende,wo man so eben mit dem Geld auskommt.Und so billig kommt man an keine andere Wohnung,wenn man den Umzug und Auszug mitberechnet.Und mir schenkt keiner das Geld dafür.
wuschel55 am 6. September 2008 16:54 Nur, sorry, wenn das Problem seit 2001 schon besteht, hättest du doch schon irgendeine Möglichkeit haben müssen? Dass dir keiner das Geld dafür schenkt ist mir auch klar - aber hast du gar niemanden der dir hilft? Verwandte - Freunde? - Und dann - die gesundheitlichen Aspekte noch dazu!!! Du tust weder dir noch deinem Kind was Gutes damit, wenn du bleibst!

Natürlich gibt es Möglichkeiten, die müssen aber gerichtlich durchgesetzt werden. Wenn man sich dazu nicht selbst genügend auskennt, braucht man dazu den teuren Anwalt. Das "Teuer" muß aber nicht sein: Man holt sich bei seinem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und geht damit zu dem Anwalt seiner Wahl. Dort zahlt man maximal 10,- Euro. Befürwortet der Anwalt, nach Prüfung der Sach- und Rechtslage, dann die gerichtliche Auseinandersetzung, dann bekommt man, auf einen entsprechenden Antrag, dafür Prozeßkostenhilfe. Die übernimmt sämtlich Gerichtskosten (dazu gehören auch eventuelle Sachverständigenkosten im Rahmen der gerichtlichen Beweisaufnahme) und die Kosten des eigenen Anwaltes. Nur, wenn man verliert, muß man die Kosten des gegnerischen Anwaltes tragen. Außergerichtlich hat ein Mieter, außer der Mietminderung, kein anderes Druckmittel.
rsache von Schimmen feuchte Stellen ist eine zu kalte Mauer mit hoher Luftfeuchtigkeit. Sorge mit einer Zwangslüftung für ständigen Luftaustausch.
Wenn du nicht genügend Geld für einen Anwalt hast, kannst du beim Amtsgericht einen Antrag auf einen Beratungsschein stellen. Der kostet 10 Euro und damit kannst du dann zu jedem Rechtsanwalt gehen und dich kostenlos von ihm vertreten lassen. Zumindest ist es in Köln so. Ich habe dir einen Link zur Beratungsbroschüre reingesetzt. Da steht alles drin: http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/16/prozesskostenhilfe.pdf
Vielen Dank für diesen Tipp.Hilft mir sicherlich weiter.