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Wer hatte schon mal das Vergnügen:-(( mit Aktiv Transport ?

gefragt von Dana007 am 06.10.2009 um 22:56 Uhr

Hallo an alle,

bin letztens in den Genuss einer Zahlungsaufforderung über 125€ wg. Vorbereitung zum Abtransport gekommen!! Hatte zwischen 5-10 min auf einer sehr breiten Auffahrt (die zu einer Tiefgarage führt) am Rand geparkt. War zwar Privatgrundstück, habe aber keinen behindert. Als ich zurückkam, fand ich das besagte Schreiben an meiner Windschutzscheibe.

Ich bezweifle, das in dieser kurzen Zeit irgendeine Maßnahme zum Abschleppen getroffen wurde!

Was tun? Einen kleinen Betrag bezahlen (fürs Falschparken) und abwarten was weiter passiert? Oder gar nichts zahlen und auf eine evtl. Mahnung warten? Brauche bitte eure hilfreiche Tipps! Am besten von Leuten, denen das auch schon passiert ist!

Danke euch schon mal

MfG Dana007


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anonym
beantwortet von Fifarinho am 6. Oktober 2009 23:00
1x
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Die Rechtslage ist wie folgt gerichtlich bestätigt: Parkt jemand auf einem privaten Grundstück (egal wie lange) kann der Besitzer dem Falschparker eine private Nutzerrechnung stellen, die dieser bezahlen muss. Eine Unverhältnismäßigkeit (wie in Deinem Beispiel) sehe ich eher nicht, ich würde bezahlen

Kommentar von Dana007 am 6. Oktober 2009 23:17

Danke erstmal für die Antwort.

Aber doch nicht 125€! Ich wurde ja nicht abgeschleppt!!


anonym
beantwortet von severussnape70 am 6. Oktober 2009 23:40
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Der Betrag ist zwar schmerzhaft, aber leider mittlerweile nicht ueberzogen. Du standst auf einem Privatgrundstueck, musst also auch zahlen. Waere der Wagen am Haken gewesen, Hatten sie dir einen Tag Gebuehr noch aufbrummen koennen.


minnimaus72
beantwortet von minnimaus72 am 7. Oktober 2009 19:51
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die Antwort von Fifarinho kann ich so nicht glauben, da könnte ja jeder Eigentümer willkürlich entscheiden...was ist mit Polizei die 'ne Anzeige aufnimmt u.somit bestätigt ist das sie auch wirklich dort geparkt hat...ein Schreiben kann mir doch jeder an die Scheibe pappen...wahrscheinlich gibt es nicht mal ein Foto davon o.unabhängige Zeugen...wenn das alles nicht gegeben ist würd ich gar nix bezahlen... die spinnen wohl und dann hast Du noch nicht mal jemanden behindert...wenn die Dir das nicht definitiv beweisen können gibt's auch kein Geld...zahl bloß keinen Teilbetrag, damit gestehst Du eine Schuld ein...oder hast Du die Zahlungsaufforderung von der Stadt bekommen?


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