Maximus40 am 05.11.2008 um 21:30 Uhr
Bin gerade googlefaul. Fahre in einer 30er-Zone. Von rechts kommt aus einem verkehrsberuhigten Bereich ein Fahrzeug. Wer hat Vorfahrt?

Ich bin erschrocken dass so viele Leute offensichtlich keine Ahnung haben.
Fahrzeugführer die aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommen haben eine besondere Wartepflicht! Die Regel "rechts vor links" gilt hier nicht!

Verkehr aus Spielstraßen muss immer warten. Unglaublich wieviele falsche Antworten es gibt. Und dann dafür noch einen "DH"?! Wohl eher ein "DR"...
verkehrsberuhigter bereich muss IMMER warten!
Natürlich dass! Aber wenn ich es eilig hab, dann muss der eben warten, und meistens bin schneller, und komm durch
verkehrsberuhigte Zone muss immer warten

Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) ist immer Wartepflichtig. Ich komme erst frisch aus der Fahrschule
simoneFN am 5. November 2008 21:37 Streber.......:-))
sabrinakimberly am 5. November 2008 21:39 Nein, das ist echt so. Verstehe nicht warum hier alle den Fahrer von rechts genommen haben.... HMMMM
Maximus40 am 5. November 2008 21:41 grins, versteh ich auch nicht! ;-)

Ich bin mal nicht so:
Maximus40 am 5. November 2008 21:34 Gott sei Dank!

Gibt es vohrfahrtregelnde Schilder? Wenn nicht, gilt rechts vor links.
Benjy am 6. November 2008 16:23 FALSCH!!!
Verkehrsteilnehmer, welche von einem verkehrsberuhigtem Bereich (Spielstraße) auf eine "richtige" Straße einbiegen wollen, müssen die Vorfahrt stets von allen Seiten beachten!

Rechts vor links gilt nur dann nciht, wenn es ein Feldweg, oder eine Einfahrt ist.
Falsch.Wer aus der Spielstraße(Schrittgeschwindigkeit)rauskommt,muß warten,da gilt kein rechts vor links.
61% machen besser ihren Führerschein noch einmal! Kein Mensch macht Fehler, alle Fahrer sind gute Fahrer und trotzdem passieren Unfälle. Einer der Gründe kann das Ergebnis auf diese Frage sein.

Also ich weiss nicht, wer hier was gelernt hat und wieso das sooo unbekannt ist. Allein die Begriffe werden schon viel durcheinander gebracht.
1. Tempo-30-Zone und verkehrsberuhigter Bereich ist nicht das gleiche. 2. Verkehrsberuhigter Beeich und Spielstrasse ist ebenfalls nicht das gleiche, auch wenn es von den meisten umgangsprachlich so dargestellt wird. Eine Spielstrasse hat in der Regel Zeichen 250 mit Zusatzzeichen 1010-10. In solchen Spielstrassen darf z.B. ueberhaupt gar kein Auto fahren. Ein VB ist mit den Schildern 325/326 begrenzt. 3. Und zur Vorfahrt, hier trifft nicht § 8 der StVO (mit RvL) zu sondern § 10, wo explizit der VB Bereich erwaehnt ist.

Sorry,die Antworten "Der Fahrer in der 30iger Zone " sind richtig.Auf der Spielstraße ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt.Wer aus der Spielstraße rausfährt,muß warten.
PepsiMaster am 5. November 2008 23:18 rrrrrrrrrrrrrrichtig !!!!

also, deine schilderung ist etwas ungenau.
wenn du in einer 30er zone fährst, bist du in einem verkehrsberuhigten bereich.
du bist (und alle anderen) so lange in der 30er zone, bis ein schild kommt, welches diese zone aufhebt.
somit sind beide fahrer in der 30er zone, und dort gilt immer rechts vor links !
Maximus40 am 5. November 2008 22:08 30er Zone ist nicht verkehrsberuhigter Bereich. Verkehrsberuhigter Bereich ist die sogenannte Spielstraße.
Ist eine 30er-Zone nicht auch ein verkehrsberuhigter Bereich; und somit gilt der Rechtsvorrang, od. nicht?
PepsiMaster am 5. November 2008 23:18 nein.. eine 30er Zone ist eine 30er Zone. Der verkehrsberuhigte Bereich (Zeichen 325 / 326 StVO) ist was ganz anderes. Umgangssprachlich "Spielstraße". Hier gilt Schrittgeschwindigkeit (und das sind sicherlich keine 30km/h)

Müssen nun einige den Führerschein neu machen?
§ 10 StVO regelt das Einfahren und Anfahren.
Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommt, muss warten!
sabrinakimberly am 5. November 2008 21:40 JA müssen alle nochmal inne Fahrschule :-)

Du bist gerade googlefaul und hast Zeit hier eine Abstimmung reinzusetzen...?

Wenn rechts vor links gilt, der Fahrer, der von Rechts kommt, wie der Name ja schon sagt fg
PepsiMaster am 5. November 2008 23:17 lol .. ja .. wenn rechts vor links gelten würde.. hätte der von rechts Vorfahrt. Da wird dir keiner widersprechen. Hier gilt aber nicht rechts vor links :-D
Bluehead am 5. November 2008 23:23 An meiner Aussage ist NICHTS auszusetzen g
Wer aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommt, ist wartepflichtig. Daher muss er warten.
der von rechts kommt, sofern kein schild da steht oder der verkehrsberuhigte bereich nicht evt mit einem abgesenkten bordstein versehen ist. in dem fäll hättest du vorfahrt.

Wenn kein Schild dort steht gilt rechts vor links.
PepsiMaster am 5. November 2008 23:16 richtig... aber es steht ja ein Schild da! Nämlich Z325 / Z326. Und Fzg.führer aus dem verkehrsberuhigten Bereich sind wartepflichtig.


bin suchfaul
Maximus40 am 5. November 2008 21:38 hab ich gemacht, schau unten mal nach :-)

ganz klar
PepsiMaster am 5. November 2008 23:13 ganz klar ... ab zurück in die Fahrschule zum Kurs: Besondere Wartepflicht in verkehrsberuhigten Bereichen
