Es geht um den Mittleren Bildungsabschluss, unsere Klassenlehrerin sollte die Arbeiten korrigieren, hat nun aber eine Arbeit verschlampt. Die betreffende Person muss nun die Arbeit nochmal schreiben, aber ist das legitim? Der Schüler kann ja nichts dafür, wenn die Lehrerin das Heft verschlampt. Würde mich über eine schnelle Antwort freuen! liebe grüße

Der Schüler stellt mit dem Nachschreiben seine Leistungsfähigkeit unter Beweis. Der Lehrer düfte bei dem nächsten Beförderungsvorschlag etwas vernachlässigt werden.
Da soll der Schüler doch froh sein. Schließlich hat er sie ja schon einmal geschrieben und danach dann auch sicher mit seinen Kameraden darüber gesprochen. Damit wird er beim 2. Mal sicher weniger Fehler machen.

Der Lehrer ist schuld, aber er ist auch nur ein Mensch und nicht fehlerfrei. Und wenn der Schüler die Arbeit einmal schreiben konnte, geht das auch ein zweites Mal. Es könnte sogar sein, dass vielleicht die Note, die gegeben worden wäre, verbessert wird.

der schüler kann da nichts dafür aber wie solln die lehrer nu entscheiden?
unverantwortlich und der betroffende kann rechtliche schritte einleiten.
JackySmith am 3. Juni 2009 16:40 Nobody ist perfect.

joa denk ich auch so...
da ist doch der lehrer/in schuld !
Als Lehrerin würde ich sagen:
Man hat selbst schuld, wenn man die Arbeit verschlampt. Trotzdem muss eine Note gefunden werden. Es sollte Bonuspunkte geben, die der Schüler auf jeden Fall bekommt, egal wie er die Arbeit schreibt. Man könnte den Inhalt der Arbeit z.B. genauer eingrenzen - und dem Schüler dann mitteilen.