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Bis vor einigen Jahren galten zwei Gesetze, was das deutsche Nachtischwesen anbelangte: Der Nachtisch sollte möglichst etwas mit Vanilleeis zu tun haben. Vanilleeis mit heißen Himbeeren, Vanilleeis mit Sahne, Crêpe mit Vanilleeis und Schokosoße. Und er durfte im Restaurant allerhöchstens ein Drittel eines Hauptganges kosten. Die Wertschätzung des Nachtischs war eher gering.







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