McFly1985 am 22.08.2009 um 16:31 Uhr
bei eBay verkauft und geschrieben das ich ein PS2 spiel nur mal getestet habe und es lief, nun sagt der Käufer es geht nicht und darum will er sie zurück schicken. Das will ich aber nicht und ich meine das muss ich auch nicht Dies ist ein Privat-Verkauf und schließt jegliche Rücknahme, Gewährleistung und Garantie meinerseits aus! Nach dem neuen EU-Recht.
Selbst der vorbesitzer hatte die PS3 als abwärtskompatibel bei ebay verkauft!Wie kann es sein das sie nun keine PS2 spiele mehr lesen kann?? Muss ich die PS3 zurücknehmen=?

Wenn es nicht einwandfrei funktioniert, du aber geschrieben hast das es das macht, dann gebe ihm das geld zurück. Da ist Privatverkauf egal, die verkaufte Ware muss die beschriebenen Eigenschaften schon haben, alles andere ist ja Betrug.
Schließe mich Kittymogul an. Kommt auf die Formulierung an. Und ich würde mal genauer schauen, ob das wirkllich DEINE PSP ist, die da zuzrückkommt. Nicht, dass da wer ne neue PSP gekauf hat und dir jetzt seine alte kaputte schickt? In Zukunft. Verkaufte Geräte immer an einer unzugänglichen Stelle markieren, dann weißt du, ob dich jemand bescheißen will.

wenn du darauf hingewiesen hast , ohne umtausch da privatverkauf mit sicherheit nicht.
tausch es nicht um, vielleicht hat er sich das auch nur gebrannt und brauch es jetzt nicht mehr. wenn eindeutig privatverkauf da steht, dann hat er pech gehabt.

Habe bei eBay eine PS3 verkauft und geschrieben das ich ein PS2 spiel nur mal getestet habe und es lief, nun sagt der Käufer es geht nicht und darum will er sie zurück schicken. Das will ich aber nicht und ich meine das muss ich auch nicht Dies ist ein Privat-Verkauf und schließt jegliche Rücknahme, Gewährleistung und Garantie meinerseits aus! Nach dem neuen EU-Recht.
Selbst der vorbesitzer hatte die PS3 als abwärtskompatibel bei ebay verkauft!Wie kann es sein das sie nun keine PS2 spiele mehr lesen kann?? Muss ich die PS3 zurücknehmen=?
Kittymogul am 22. August 2009 16:46 Die Ware muss die zugesicherte Eigenschaft haben, in deinen Fall die Funktionsfähigkeit, Privatverkauf hin oder her, man kann nicht etwas verkaufen und sagen es funktioniert und beim Kunden geht es nicht, das ist Betrug.
Kittymogul am 22. August 2009 16:57 Ergänzung: Die PS3 ist nicht zu 100% abwärtskompatibel. Darauf wird von Sony auch hingewiesen. Verkaufst du sie jedoch als PS2 kompatibel, ist das arglistige Täuschung.
achso, da ist die frage ja ganz anders! wenn es bei dir wirklich funktioniert hat und du dir keiner schuld bewußt bist, dann nimm sie nicht zurück! vielleicht hat er auch seine gebrannten spiele reingetan und merkt jetzt das sie nicht funktionieren! was weiß ich, aber ich würd sie nicht zurücknehmen.
Wann stirbt endlich der Unfug mit dem angeblichen "EU-Recht" aus?? Das gibt es nicht! Es wird national nach einer Empfehlung der EU-Kommission geregelt. Bei uns im BGB § 437 ff. Wenn Du schreibst, daß die Playsation "ein" Spiel der Serie 2 abgespielt hat, es sich aber um die Serie 3 handelt, ist diese Aussage nicht als zugesicherte Eigenschaft zu qualifizieren. Sonst hätte es heißen müssen: Nach Test kann ich sagen es spielt auch Spiele der 2er Serie. Wenn du ein guter Händler sein willst nimm es zurück! Oder gib ihm den Tipp es selbst weiter zu verkaufen, es aber mit genauer Einschränkungslegende zu versehen! Till