Ich habe mich schon öfter gefragt, wer im Parkhaus an den Auf- bzw. Abfahrten Vorfahrt hat, wenn diese sich kreuzen (quasi das Auto auf dem Weg nach oben kreuzt die Fahrbahn des nach unten fahrenden). Gilt hier das gute alte rechts vor links oder gibt es eine andere Regel?

Rechts vor Links, Schrittgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Dann klappt es schon.

Rechtsfreier Raum
heinmueck am 30. November 2008 19:40 ... ach deshalb erschießt die Mafia ihre Feinde immer im Parkhaus ...
Zander1961 am 30. November 2008 19:42 genau :-))

HIER GILT DIE STVO und RECHTS VOR LINKS
Schönes Design, aber es heisst "gilt".
pokerspiel am 30. November 2008 19:39 Was?
Maximus40 am 30. November 2008 19:40 StVO und rechts vor links? Bislang dachte ich, dass die Vorfahrtsregel rechts vor links genau in der StVO enthalten ist. :-)

rechts vor links. Ob eine "Straße" nun eine Steigung oder ein Gefälle hat, spielt ja auch keine Rolle.
Franticek am 2. Dezember 2008 00:48 Vor allem, wo es im Parkhaus so viele Straßen gibt.

Es gilt die StVo (das steht auch meistens an der Einfahrt). Das heißt: Rechts vor Links.
PepsiMaster am 30. November 2008 19:51 Das Schild hat keine Bedeutung (privat aufgestellt!).
Da es sich aber um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum handelt (jedermann bzw. eine bestimmte Personengruppe hat Zugang zu diesem Parkhaus) gelten die allg. Gesetze/Regelungen/Verordnungen (z.B. StVO) auch dort, egal ob mit Schild oder ohne.
Franticek am 2. Dezember 2008 00:49 Endlich eine korrekte Antwort. Und daran liegt es nämlich auch, daß dort eben normal KEIN Rechts vor Links gilt.

Es gilt rechts vor links solange keine Schilder stehen, die es anders regeln.
Auch in Parkhäusern gilt meines Wissen die Strassenverkehrsordnung, was heisst: Wenn nichts anderes ausgeschildert ist = rechts vor links.

Manchmal sind Schilder angebracht. Ansonsten kenn ich wie auch auf jedem Parkplatz - rechts vor links.

Wenn nichts mit Schildern u.s.w. geregelt ist gilt immer rechts vor links.

Meist steht an den Einfahrten der Parkhäuser "Hier gilt die StVo". as bedeutet dann ganz normal rechts vor links oder entsprechende Beschilderungen.
Questor am 30. November 2008 22:54 Aber auch nur dann.

Der am weitersten vor der Auf+Abfahrt steht,denke ich,sonst die STVO.........

Alle sind sich wohl einig, daß im Parkhaus Rechts vor Links gilt. Was sagt aber die StVO?
> StVO § 8 Abs 1
> An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
.
Hier ist von Straßen und Einmündungen die Rede. Sobald ich in ein Parkhaus reinfahre, befinde ich mich auf einem Parkplatz, wo durch Bodenmarkierungen gezeigt wird, wo man Autos abstellen sollte und wo man entlangfahren sollte zur Parkplatzsuche usw. Es handelt sich zwar um öffentlichen Verkehrsraum, doch es handelt sich NICHT um Straßen und Einmündungen. Die StVO spricht bei RvL ausschließlich von Straßen und Einmündungen und nicht von Parkflächen oder Mischflächen, wo Autos aus unterschiedlichen Richtungen aufeinander zukommen.
Also gerade WENN die StVO gilt, kann dort kein RvL gelten sondern nur die gegenseitige Rücksichtnahme gemäß StVO §1. Daran ändert sich auch dadurch nichts, daß so viele automatisch an RvL denken. Rechtlich gilt es eben gerade durch die StVO nicht.
.
Der Parkplatzbesitzer kann natürlich durch private Schilder darum bitten, die RvL-Regel hier analog ebenfalls anzuwenden. Da so viele Autofahrer hier auch an RvL denken, funktioniert es auch ziemlich und es wird erwartet, daß bei einer der nächsten Änderungen der StVO das evtl entsprechend mit aufgenommen wird.