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Wer hat im Parkhaus an den Rampen Vorfahrt?

gefragt von sonja73 am 30.11.2008 um 19:36 Uhr

Ich habe mich schon öfter gefragt, wer im Parkhaus an den Auf- bzw. Abfahrten Vorfahrt hat, wenn diese sich kreuzen (quasi das Auto auf dem Weg nach oben kreuzt die Fahrbahn des nach unten fahrenden). Gilt hier das gute alte rechts vor links oder gibt es eine andere Regel?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 30. November 2008 19:38
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Rechts vor Links, Schrittgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Dann klappt es schon.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 30. November 2008 19:38
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Rechtsfreier Raum

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 30. November 2008 19:40

... ach deshalb erschießt die Mafia ihre Feinde immer im Parkhaus ...

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 30. November 2008 19:42

genau :-))


pokerspiel
beantwortet von pokerspiel am 30. November 2008 19:37
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HIER GILT DIE STVO und RECHTS VOR LINKS

Kommentar von Simple_avatar5smallfurbelows am 30. November 2008 19:38

Schönes Design, aber es heisst "gilt".

Kommentar von 91554c97f13c80a390536dd40023fd02smallpokerspiel am 30. November 2008 19:39

Was?

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 30. November 2008 19:40

StVO und rechts vor links? Bislang dachte ich, dass die Vorfahrtsregel rechts vor links genau in der StVO enthalten ist. :-)


fnmama
beantwortet von fnmama am 30. November 2008 19:38
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der von rechts kommt hat vorfahrt


andreas48
beantwortet von andreas48 am 30. November 2008 19:38
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rechts vor links


Harzer2102
beantwortet von Harzer2102 am 30. November 2008 19:38
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rechts vor links. Ob eine "Straße" nun eine Steigung oder ein Gefälle hat, spielt ja auch keine Rolle.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 2. Dezember 2008 00:48

Vor allem, wo es im Parkhaus so viele Straßen gibt.


Gartenheinie
beantwortet von Gartenheinie am 30. November 2008 19:38
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Es gilt die StVo (das steht auch meistens an der Einfahrt). Das heißt: Rechts vor Links.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 30. November 2008 19:51

Das Schild hat keine Bedeutung (privat aufgestellt!).

Da es sich aber um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum handelt (jedermann bzw. eine bestimmte Personengruppe hat Zugang zu diesem Parkhaus) gelten die allg. Gesetze/Regelungen/Verordnungen (z.B. StVO) auch dort, egal ob mit Schild oder ohne.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 2. Dezember 2008 00:49

Endlich eine korrekte Antwort. Und daran liegt es nämlich auch, daß dort eben normal KEIN Rechts vor Links gilt.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 30. November 2008 19:38
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Es gilt rechts vor links solange keine Schilder stehen, die es anders regeln.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 30. November 2008 19:38
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Auch in Parkhäusern gilt meines Wissen die Strassenverkehrsordnung, was heisst: Wenn nichts anderes ausgeschildert ist = rechts vor links.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 30. November 2008 19:38
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Manchmal sind Schilder angebracht. Ansonsten kenn ich wie auch auf jedem Parkplatz - rechts vor links.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 30. November 2008 19:39
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Wenn nichts mit Schildern u.s.w. geregelt ist gilt immer rechts vor links.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 30. November 2008 19:39
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Meist steht an den Einfahrten der Parkhäuser "Hier gilt die StVo". as bedeutet dann ganz normal rechts vor links oder entsprechende Beschilderungen.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 30. November 2008 22:54

Aber auch nur dann.


amateur1
beantwortet von amateur1 am 30. November 2008 19:39
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Der am weitersten vor der Auf+Abfahrt steht,denke ich,sonst die STVO.........


Franticek
beantwortet von Franticek am 2. Dezember 2008 01:05
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Alle sind sich wohl einig, daß im Parkhaus Rechts vor Links gilt. Was sagt aber die StVO?
> StVO § 8 Abs 1
> An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
.
Hier ist von Straßen und Einmündungen die Rede. Sobald ich in ein Parkhaus reinfahre, befinde ich mich auf einem Parkplatz, wo durch Bodenmarkierungen gezeigt wird, wo man Autos abstellen sollte und wo man entlangfahren sollte zur Parkplatzsuche usw. Es handelt sich zwar um öffentlichen Verkehrsraum, doch es handelt sich NICHT um Straßen und Einmündungen. Die StVO spricht bei RvL ausschließlich von Straßen und Einmündungen und nicht von Parkflächen oder Mischflächen, wo Autos aus unterschiedlichen Richtungen aufeinander zukommen.
Also gerade WENN die StVO gilt, kann dort kein RvL gelten sondern nur die gegenseitige Rücksichtnahme gemäß StVO §1. Daran ändert sich auch dadurch nichts, daß so viele automatisch an RvL denken. Rechtlich gilt es eben gerade durch die StVO nicht.
.
Der Parkplatzbesitzer kann natürlich durch private Schilder darum bitten, die RvL-Regel hier analog ebenfalls anzuwenden. Da so viele Autofahrer hier auch an RvL denken, funktioniert es auch ziemlich und es wird erwartet, daß bei einer der nächsten Änderungen der StVO das evtl entsprechend mit aufgenommen wird.


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