Hallo, hallo,
ich habe leider Probleme mit meinem Toyota Corolla Verso Sol, Bj. 07, mit autom. MMT-Getriebe. Im Internet habe ich auch von anderen Kunden - auch aus England und Frankreich - gelesen, daß sehr häufig die gleichen Probleme wie bei meinem Wagen mit der Automatik bestehen.
Nach der Übernahme habe ich reklamiert, daß das Getriebe zeitweise bei Bergfahrt im Parkhaus qualmt und stinkt. Im Urlaub in Spanien durfte ich aus gleichem Grund das Fahrzeug - lt. Toyota - nicht mehr bewegen. Es wurde von der Toyota-Euro-Care zur Fachwerkstatt abgeschleppt. In beiden Fällen wurde "kein Fehler" festgestellt.
In Deutschland wurde eine neue Kupplung - wenn nichts defekt ist, warum eigentlich? - im Rahmen der Garantie eingebaut. Da das Auto jetzt wieder Probleme mit der Kupplung hat, will ich das Fahrzeug zurückgeben / den Kaufvertrag wandeln.
Der Händler hat sich fast totgelacht und gesagt, das Fahrzeug habe keinen Fehler, es gibt keinen Grund zu Wandlung.
Warum hat der neue Corolla Verso, Auslieferungsjahr 2009, dann ein neues Automatik-Getriebe (Aussage eines leitenden Mitarbeiters hinter vorgehaltener Hand; er bestätigte auch, daß der Getriebefehler besteht)?
Hat schon jemand bei Toyota für diesen Fahrzeugtyp erfolgreich eine Wandlung durchsetzen können? Falls ja, bitte angeben WIE und falls über Gericht, bitte das Aktenzeichen mit Datum.
Vielen, vielen
als ehemaliger vertragshändler fürkarftfahrzeuge rate ich hier dringend zum gang zur kfz-innung.
dort wird man beraten, was in diesem falle zutun ist.
parallel dazuwürde ich mich mit dem anliegen mal an den kummerkasten der autobild redaktion wenden.
ein wandlung ist in jedem fall eine unschöne angelegenheit und kann sicherlich auch sehr teuer und langwierig werden und wird auh nur in verindung der einschaltung eines in solchen angelegenheiten versierten rechtsanwaltes erfolg haben.
viel erfolg!

Was passiert bei Wandlung ! Wenn der Fehler bekannt ist bekommst du den gleichen wieder vor die Türe gestellt !
Bei der Wandlung bzw. dem Rücktritt geht das Auto zurück an den Händler und der erstattet das Geld abzüglich einer etwaigen Nutzungsentschädigung. Ein "Austausch" der Fahrzeuge findet also nicht statt. Siehe auch: http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz