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Personen aus Steuerklasse I erhalten die Steuerklasse II, wenn ihnen der Haushaltsfreibetrag zusteht, weil in ihrer Wohnung im Inland mindestens ein Kind gemeldet ist, das einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält. Ist auch der andere Elternteil unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, so erhält der Arbeitnehmer den Haushaltsfreibetrag nur, wenn das Kind ihm zuzuordnen ist. Es darf keine zweite erwachsene Person in der Wohnung des Arbeitnehmers gemeldet sein.

Alleinerziehende mit Kind erhalten die 2
Genau, nachzulesen ist es hier: http://www.offenbach.de/Lebenslagen/Geburt/article/ArtikelSteuerklasseII.html
wie 1 aber mit Unterhaltspflichtigen
Sydney2 am 1. November 2007 18:01 leider falsch = Unterhaltspflichtiger könnte auch der Lebenspartner, Eltern etc. sein...
Grundsätzlich erhalten alleinstehende mit Kind die Steuerklasse zwei (Freibeträge sind heute nicht immer eingetragen). Es ist eine gute Steuerklasse - das Netto ist höher als mit der Steuerklasse I.
Das Netto ist aber nur ganz geringfügig höher als bei I

Kind.
schurke am 1. November 2007 17:37 was ist denn das für ein Antwort
Sydney2 am 1. November 2007 17:59 falsch, Kind könnte man auch mit einem "Lebenspartner" haben (mit dem man zusammen wohnt!!) und dann gibt es keine Steuerklasse II
Lieber sender,
es wär schön wenn Du in Zukunft ganze Antwortsätze formulieren könntest, damit der Fragensteller auch was mit Deiner Antwort anfangen kann.
Lieben Gruß.
Peter vom gutefrage.net-Support
♥ Sender am 1. November 2007 20:55 Es ist auch möglich, Antworten zu erarbeiten. Was spricht dagegen, lieber Peter?
Antworten erarbeiten? Jeden Tag ein Wort, bis nach einer Woche ein Satz dasteht?
♥ Sender am 2. November 2007 02:42 Genau.

Ich habe Steuerklasse II mit 2 halben Kindern ;-) Bin allerziehend mit 2 ganzen Kindern! :-)
heißt aber nicht mehr Haushaltsfreibetrag, sondern Entlastungsbetrag für Alleinerziehende