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Wer hat die Beweispflicht beim Diebstahl der EC/Kreditkarte?

gefragt von startplatz1 am 06.02.2008 um 11:15 Uhr

kann mir jemand dazu die rechtliche Lage erklären?

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Recht x 35.292 Finanzen x 23.751 Geld x 22.750 Bank x 3.355 Kreditkarte x 712 Diebstahl x 676 EC x 39 Beweispflicht x 9

anonym
beantwortet von dfranke am 7. Februar 2008 00:30
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Aus genau den oben genannten Gründen und der Tatsache, dass mit entsprechender Hard- und Software die Geheimzahl einer EC- oder Kreditkarte geknackt werden kann, sollte die erste Aktion nach dem Bemerken des Verlustes die Sperrung der Karte sein, denn ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde aus der Haftung heraus. Eine ausführliche Übersicht von Rufnummern zur Sperrung findet sich zum Beispiel auf http://www.kostenlose-kreditkarten.de/ratgeber/kreditkarten-verlust.html.


anonym
beantwortet von Auskunft am 6. Februar 2008 11:30
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Bei Verlust bietet die PIN oder Geheimzahl einen gewissen Schutz, zumindest solange sie nur der Karteninhaber kennt. Viele Geschäfte akzeptieren allerdings Zahlungskarten ohne Eingabe der PIN, es genügt eine Unterschrift.

Wenn es einem eben doch passiert, dass diese Karte verloren geht oder gestohlen wird, dann ist eben der allererste Schritt, für die Sperrung der Karte zu sorgen.

Nach der Sperre ist der Verbraucher aus dem Schneider, dann muss das Kreditinstitut sämtliche Schäden übernehmen.

Anders sieht es allerdings aus, wenn der Dieb über die Geheimzahl verfügt und mit der Karte - vor der Sperrung - am Automaten Geld abhebt oder mittels der PIN Einkäufe bezahlt.

(s.:http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/513912/)

Dazu haben emjay und monetario Antwort gegeben.


anonym
beantwortet von monetario am 6. Februar 2008 11:18
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Die Geheimnummer sollte auf keinen Fall mitgeführt werden, denn sonst kann es beim Diebstahl der Karte teuer werden - so urteilte jetzt ein Gericht in Frankfurt. Im konkreten Fall hatten Verbraucherschützer im Auftrag von 12 Bankkunden gegen deren Bank geklagt. Alle Kunden hatten angegeben, dass ihnen Diebe die EC-Karte gestohlen, anschließend die Geheimnummer geknackt und Geld abgehoben hätten. Die Bank hatte den Kunden vorgeworfen, sie hätten ihre Geheimnummer auf der Karte notiert oder sie gemeinsam mit der Karte aufbewahrt. Das habe es den Dieben leicht gemacht, Geld abzuheben. Das Oberlandesgericht Frankfurt (AZ 23 U 38/05) hat nun zugunsten der Bank entschieden. Begründung: Wenn Diebe von EC-Karten unmittelbar nach der Tat mit Eingabe der PIN-Nummer Geld von Geldautomaten abheben, dann steht der Karteninhaber unter Beweiszwang. Es könne praktisch ausgeschlossen werden, dass Kriminelle in so kurzer Zeit den Sicherheitscode knacken können.

http://www.wdr.de


anonym
beantwortet von sperber am 23. Juli 2009 11:10
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Eine Beweispflicht wird überhaupt nur Thema, wenn Missbrauch mit der Karte betrieben wird/wurde, ansonsten kann der Karten Inhaber sich eine neue Karte ausstellen lassen. Wenn der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat kann Ihm nichts passieren. Das bedeutet z.B. das PIN und Karte immer getrennt voneinander aufzubewahren sind (http://www.kreditkarten-1a.de/ec-kreditkarten/ec-kreditkarten.html). Bei Streifällen wird vermutlich nach der Konsistenz in den Angaben entschieden.


anonym
beantwortet von opelthom am 11. November 2008 22:37
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Wenn eine Abhebung mit PIN erfolgt, gehen die Gerichte in der Regel davon aus, daß der Kartenbesitzer die PIN irgendwo notiert hatte (Anscheinsbeweis). Mir wurde 2001 eine VISA-Karte gestohlen und innerhalb von 4 Stunden Bargeld mit PIN abgehoben. 3 Jahre später konnte ich mit einer falschen PIN mehr als 2.000 EUR abheben, ohne daß eine Falscheingabe bemerkt worden wäre ! Detaillierte Informationen zu Prozeß, Berufung und der Abhebung mit falscher PIN gibt es unter www.kreditkartendiebe.de


steinchen78
beantwortet von steinchen78 am 6. Februar 2008 16:50
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Wie siehts aus wenn der Dieb etwas teures gekauft hat- mit Karte und gefälschter Unterschrift: müssten die Geschäfte nicht immer den Ausweis prüfen?


emjay
beantwortet von emjay am 6. Februar 2008 11:19
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Gerade gestern gabs noch ein Urteil darüber. Wenn dein Konto geplündert wird, mußt du beweisen können, daß die PIN sicher aufbewahrt war. Das ist in meinen Augen aber unmöglich.


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