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Wer hat der IHK gegenüber die Dienstaufsicht?

gefragt von Loner am 06.10.2009 um 19:34 Uhr

Hallo zusammen,

eine Bekannte hat Probleme mit Ihrem Ausbildungsbetrieb, u.a bekommt sie noch immer Gehalt wie 1. Lehrjahr, obwohl schon 2. Lehrjahr, der Lohn kommt nicht pünktlich, bei Krankheit wird sie genötigt trotz Krankenschein zur Arbeit zu kommen, und noch ein paar Sachen mehr. Ginge es um nur ein oder zwei der Punkte, wär das vielleicht verzeihlich. Aber so... Man möchte meinen, dass sie als Azubi nun bei der IHK Rat, bzw. Unterstützung holen und bekommen sollte, doch weit gefehlt. Aussage des zuständigen Mitarbeiters der IHK: "Da müssen Sie wohl durch. Ich möchte es mir nicht mit den Ausbildungsleitern verscherzen, und kann da leider nichts für Sie tun..."

Ich fand das eine absolute Frechheit. Wo bitte wird einem geraten, sich NICHT an gesetzliche Vorgaben zu halten, bzw. auf seine Rechte vollends zu verzichten. Heißt es nicht, "das Recht muss dem Unrecht nicht weichen?" (sog. John-Wayne-Prinzip). Und das auch noch von einer eigens zum Schutz der Auszubildenden bereitgestellte Person.

Jetzt bin ich mir nicht sicher, wer die Dienstaufsicht über eine lokale IHK führt, bzw. über den Zweig der IHK überhaupt. Von oben nach unten solls ja immer leichter gehen... ;-)

Vielen Dank im Voraus

Loner


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Industrie- und Handelskammer
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Azubi x 217 IHK x 142 Auszubildender x 15 Industrie- und Handelskammer x 4 Azubi-Schutz x 1 Azubi-Recht x 1

Andalusien
beantwortet von Andalusien am 6. Oktober 2009 21:54
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bei Wikipedia findest du auch etwas über die Herachie der IHK. Aber wie wäre es mit Arbeitsamt. Dort werden die Ausbildungsplätze von den Arbeitgebern angeboten. Eine Ausbildungsberatung hat bestimmt ein offenes Ohr für diese Situationen. Immerhin erhalten ja Arbeitgeber Vergünstigungen für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. Plan B Arbeitsgericht



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