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Wer hat das Recht auf Zeichnungen nach Grafiker-Auftrag?

gefragt von heligirlheligirl am 02.11.2009 um 9:45 Uhr

Ich habe 8 Thementafeln nach meiner Idee und meinen Vorstellungen zeichnen lassen. Dafür gab es viele Zeichnungen, die ich auch für die dazu gehörenden Arbeitsblätter benötige. Zwischendurch sagten die Grafker -weil sie ihr Angebot viel zu günstig gemacht haben- dass sie die Zeichnungen gerne weiter nutzen würden, was ich eigentlich schon nicht so toll fand. Da sie sich aber wirklich trotz der Fehlkalkulation sehr entgegenkommend gezeigt haben, wollte ich ihnen ähnlich begegnen. Nun sagt der Grafiker, es sei eine freiwillige zusätzliche Leistung, dass er mir die Zeichnungen zur Verfügung stellt. Im Angebot selbst steht dazu nicht explizit etwas. Wie ist denn so was üblicherweise? Sind nicht automatisch alle Zeichnungen, die ich in Auftrag gebe, auch meine?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von idmz01 am 2. November 2009 09:47
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Hilfreichste Antwort

Immer der Grafiker, s. Urheberschutz, es sei denn, er tritt explizit die Rechte an Dich ab.

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 2. November 2009 09:49

Echt? Das finde ich ja merkwürdig. D.h. ich müsste mir das schriftlich geben lassen, dass zumindest die Figuren nur von mir verwendet werden dürfen. Gut zu wissen für nächstes Mal.


Weitere gute Antworten


Lioxen
beantwortet von Lioxen am 2. November 2009 10:12
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der Vorposter hat Recht, im Gegensatz zu Amerika kann man in Deutschland die Urheberschaft nicht veräußern. Du solltest Dir beim nächsten Mal das "uneingeschränkte und alleinige Nutzungsrecht" einräumen lassen, dann dürfen die Grafiker die von Dir bezahlten Grafiken auch nicht ohne Dein Einverständnis weiter verwenden obwohl sie immer noch die Urheber sind.

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 3. November 2009 12:23

Ok, werde das im Nachhinein für die Figuren machen lassen. Danke!



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