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wer hat bei dem unfall schuld?

gefragt von Fry0604 am 14.10.2009 um 11:02 Uhr

ich fahre in einer 30er- zone und will links in eine einfahrt abbiegen. ide straße war leicht feucht. als ich links abbiege fährt mir ein auto, was vorher noch gute 60-70m weg war, mit überhöhter geschwindigkeit vorne links in die seite.

weiß jemand ob ich schuld habe oder der unfallgegner?

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recht x 35.295 autounfall x 123

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anonym
beantwortet von fastlink am 15. Oktober 2009 12:09
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Hilfreichste Antwort

Du hast verkehrsrechtlich gesehen zunächst einmal Schuld.

Auch wenn der gegen eine Regel verstößt, er hat immer noch Vorrang (nicht Vorfahrt).

Jedoch Schadensregulierung - Privatrecht und Offizialrecht können unterschiedlich sein.

Hierbei wird es jedoch schwierig für Dich, dem überhöhte Geschwindigkeit nachzusagen. Es genügt nicht, das zu behaupten, Du solltest das beweisen können. Da Du kein Blitzerfoto hast mit Angabe dessen Geschwindigkeit ginge das eventuell über einen Sachverständigen, welcher mit der Höhe des entstandenen Sachschadens auf den Geschwindigkeitsunterschied schließen könnte.

Der jedoch wird sich nicht so arg festlegen, ich habe niemals vor Gericht einen Verkehrsgutachter gesehen, der klipp und klar gesprochen hat, das waren alles immer wachsweiche Sprüche und von - bis - Angaben, Möglichkeiten, ich denke mal, eventuell, möglichwerweise, etc. Nichts wirklich greifbares.

Demnach wäre es vielleicht möglich, es wird Dir kaum gelingen, es sei denn der Schaden ist so groß, dass selbst ein Blinder das erkennen kann, beispielsweise Dein Motor liegt nach dem Aufprall im Kofferraum oder sowas ähnliches.


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HHSthp
beantwortet von HHSthp am 14. Oktober 2009 11:05
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Ich hat Schuld. Der Linksabbieger muss auf dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren, egal wie schnell der ist. Egal ob in Straße oder in Einfahrt. Abbieger müssen warten.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 14. Oktober 2009 11:04
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Auch wenn der andere zu schnell war, hättest du das erkennen können und warst wartepflichtig.

Ich vermute, dass er eine Mitschuld bekommt, aber den Hauptteil der Schäden dürftest du bezahlen müssen.


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 14. Oktober 2009 11:08
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Deine Schuld! Als Linksabbieger bist Du immer wartepflichtig, egal was der Gegenverkehr veranstaltet!


anonym
beantwortet von Chris1968 am 14. Oktober 2009 11:05
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60-70 Meter? da hätte ich gewartet eigentlich ganz schön nah. Ich schätze du hast Schuld kannst ja bei deiner Versicherung nachfragen


anonym
beantwortet von Gingryu am 14. Oktober 2009 11:11
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Kommt darauf an, ob sich anhand des angerichteten Schadens die Aufprallgeschwindigkeit ermitteln lässt und diese weit über 30 km/h liegt. Dann könnte der Unfallgegener eine Teilschuld bekommen. Zeugen wären hier auch sehr wichtig. Wenn keine Zeugen vorhanden sind und der gegnerische Wagen (dank ABS) keine Bremsspur hinterlassen hat, dann hast Du leider Pech und wirst voraussichtlich 100% der Schuld bekommen.... Auch trotz zu schneller Geschwindigkeit und Zeugen könntest Du die volle Schuld zugewisen bekommen, da Du ja diese zu hohe Geschindigkeit hättest erkennen müssen und dass Du hättest warten müssen bis der andere Fahrer an Dir vorbei ist. Anmerkung: selbst bei 30 km/h wäre der andere Autofahrer in 7 Sekunden bei Dir gewesen....

Kommentar von Fry0604 am 20. Oktober 2009 08:05

aber 7 sekunden...? da wäre ich ja 5-mal abgebogen...

Kommentar von Gingryu am 20. Oktober 2009 09:44

Wenn er 60 Gefahren wäre, wären es nur 3,5 sek, gewesen.... da hättest Du dann 2,5 mal abbiegen können ;-) Und schließlich hat er Dich vorne erwischt, bei 3,5 sek. mehr, hättest Du wahrscheinlich Deine 4 Buchstaben (Also den vom Auto natürlich) auch nicht mehr aus der Schussweite kriegen können.


WetWilly
beantwortet von WetWilly am 14. Oktober 2009 11:07
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Also, wenn Du links abbiegst und er Dir vorne links in die Seite fährt, dann muss Dein Unfallgegner Dich überholt haben. Dann wäre er schuld.

Wenn er aber vorne rechts reingefahren ist, hättest Du Vorfahrt gewähren müssen. Dann bist im Wesentlichen Du schuld, ggf., wenn eine stark überhöhte Geschwindigkeit durch einen SV nachgewiesen werden kann, bekommt er eine Teilschuld.

Was sagt denn die Polizei? Irgendwer verwarnt worden?


cara1002
beantwortet von cara1002 am 14. Oktober 2009 11:06
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Wenn du die überhöhte Geschwindigkeit/nicht an die Straßenverhältnisse angepasste Fahrweise beweisen kannst, wirds wohl auf Teilschuld hinauslaufen - sprich jeder trägt seinen eigenen Schaden. Ansonsten wirds wohl so sein das du den entgegenkommenden Verkehr nicht beachtet hast. Wetterangepasst fahren heißt nicht das man noch schnell in die Einfahrt rein fahren sollte damit man nicht noch "60-70m" warten muss.


anonym
beantwortet von nicki165 am 14. Oktober 2009 11:05
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Wenn du abbiegst,bist du schuld.Es sei denn,die überhöhte Geschwindigkeit kann ihm nachgewiesen werden.Ausserdem sind 60 Meter auch bei Tempo 30 nicht viel


AlexGay
beantwortet von AlexGay am 14. Oktober 2009 11:04
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Das ist so einfach nicht beantwortenbar, ich würde aber auf Schuld auf beiden Seiten tippen. Wenn die überhöhte Geschwinidigkeit aber nicht beweisbar ist, dann dürfte die Hauptschuld beim Abbieger, also dir liegen.


anonym
beantwortet von Fry0604 am 14. Oktober 2009 11:29
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achso. ich musste ja langsamer abbiegen, da ich auf eine auffahrt hinauf wollte. also der unfallgegner hat auf jeden fall gesehn, das ich den abbiegevorgang schon fast beendet hatte.


anonym
beantwortet von Fry0604 am 14. Oktober 2009 11:27
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sorry. ist mir vorne rechts rein gefahren!


anonym
beantwortet von JSKAugsburg am 14. Oktober 2009 11:16
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die sachlage ist eindeutig:

du als linksabbieger hast die vorfahrt zu gewähren (egal wie schnell der andere fahrer unterwegs ist) (rechts vor links gilt auf allen unbeschilderten Strassen in D - nat. gibt es auch hier ausnahmen! verkerhrberuhigter bereich).

wichtig ist hier das schadensbild:

du schreibst, dass dein fahrzeug "vorne links an der seite" beschädigt ist, daraus lässt sich ein unnötiges (mitunter kann hierbei auch fahrlässigkeit in verbindung mit nötigung) verhalten herausgelesen werden.

wäre der schaden am heck deines kfz entstanden, so wäre eine teilschuld / vollschuld des unfallgegners zu erkennen, da der abbiegevorgang schon eingeleitet und kurz vor dem abschluss stand und der unfallgegner ggf. hätte bremsen können / müssen.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 14. Oktober 2009 11:10
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Der Linksabbieger hat immer den entgegenkommenden vorfahren zu lassen,wenn ich das richtig in Erinnerung habe.Woher willst du wissen,dass der andere zu schnell war?

Kommentar von Fry0604 am 14. Oktober 2009 11:33

weil man ich das am bremsweg und an der schadenstiefe feststellen konnte


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 14. Oktober 2009 11:06
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Ihr werdet beide Schuld haben. Du, weil Du dem anderen Fahrzeug das Wegerecht genommen hast, der andere, weil er zu schnell war und nicht mehr bremsen konnte!


anonym
beantwortet von quickresponse am 14. Oktober 2009 11:05
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Wahrscheinlich Teilschuld, weil der Gegner zu schnell war. hast Du Zeugen ?

Kommentar von Fry0604 am 20. Oktober 2009 08:07

ja, wir waren zu zweit im auto!

Kommentar von Fry0604 am 20. Oktober 2009 08:08

polizei war ja da, hat sich aber zu der schuldfrage nicht geäußert


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 14. Oktober 2009 11:05
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möglicherweise habt ihr beide Schuld.

Ich hätte die Polizei gerufen, wenn grö0erer Schaden war


31wolfi12
beantwortet von 31wolfi12 am 14. Oktober 2009 11:05
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wenn du glück hast 50 50


Chianti
beantwortet von Chianti am 14. Oktober 2009 11:05
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vorne links? oder doch nicht eher vorne rechts als linksabbieger?


BlueDash
beantwortet von BlueDash am 14. Oktober 2009 11:05
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teilschuld wenn die überhöhte geschw. gutachterlich erwiesen werden kann..und diese ursächlich für den unfall war


exekutive09
beantwortet von exekutive09 am 14. Oktober 2009 11:04
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vorne links WÄHREND dem linksabbiegen - wie geht das denn - zeichne das mal auf ! xD

von WO kam denn der andere dann - von hinten oder von links`?

Kommentar von Fry0604 am 20. Oktober 2009 08:08

sorry. der schaden ist vorne rechts


FlotteLotte83
beantwortet von FlotteLotte83 am 14. Oktober 2009 11:04
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in einer 30er-zone gilt normalerweise rechts vor links. also hat er schuld. es sei denn, du hast ihn beim abbiegen geschnitten. wenn du beim abbiegen seine spur mitbenutzt, trägst du ne gewisse Mitschuld.

oder kam der dir entgegen? das hab ich jetzt nicht ganz verstanden.

Kommentar von nicki165 am 14. Oktober 2009 11:05

ne, nicht wenn ich in eine Einfahrt abbiege

Kommentar von 464eff0155ee9084565ef8ef58eb57c1smallBlueDash am 14. Oktober 2009 11:05

diese antw. ist quatsch...

Kommentar von 529630afec5018352c7d71b16e49883fsmallFlotteLotte83 am 14. Oktober 2009 11:07

ist ja schon gut. hatte das wohl falsch verstanden. ich dachte, es ging nur ums links abbiegen. wenn der andere autofahrer dir von geradeaus entgegen kam, dann hast du schuld.


anonym
beantwortet von PeterSchmitt2 am 14. Oktober 2009 11:04
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Hallo, du hast ihm die Vorfahrt genommen.

Kommentar von PeterSchmitt2 am 14. Oktober 2009 11:12

Sie wird keine Mitschuld bekommen, da sie schlecht einschätzen kann, wie weit das Auto entfernt war - bei 40m in der 30er Zone ist der Weg in nicht einmal 5 Sekunden zurückgelegt. Wie soll bewiesen werden, dass das Auto 60 oder 100m entfernt war?


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