ich fahre in einer 30er- zone und will links in eine einfahrt abbiegen. ide straße war leicht feucht. als ich links abbiege fährt mir ein auto, was vorher noch gute 60-70m weg war, mit überhöhter geschwindigkeit vorne links in die seite.
weiß jemand ob ich schuld habe oder der unfallgegner?
Du hast verkehrsrechtlich gesehen zunächst einmal Schuld.
Auch wenn der gegen eine Regel verstößt, er hat immer noch Vorrang (nicht Vorfahrt).
Jedoch Schadensregulierung - Privatrecht und Offizialrecht können unterschiedlich sein.
Hierbei wird es jedoch schwierig für Dich, dem überhöhte Geschwindigkeit nachzusagen. Es genügt nicht, das zu behaupten, Du solltest das beweisen können. Da Du kein Blitzerfoto hast mit Angabe dessen Geschwindigkeit ginge das eventuell über einen Sachverständigen, welcher mit der Höhe des entstandenen Sachschadens auf den Geschwindigkeitsunterschied schließen könnte.
Der jedoch wird sich nicht so arg festlegen, ich habe niemals vor Gericht einen Verkehrsgutachter gesehen, der klipp und klar gesprochen hat, das waren alles immer wachsweiche Sprüche und von - bis - Angaben, Möglichkeiten, ich denke mal, eventuell, möglichwerweise, etc. Nichts wirklich greifbares.
Demnach wäre es vielleicht möglich, es wird Dir kaum gelingen, es sei denn der Schaden ist so groß, dass selbst ein Blinder das erkennen kann, beispielsweise Dein Motor liegt nach dem Aufprall im Kofferraum oder sowas ähnliches.

Ich hat Schuld. Der Linksabbieger muss auf dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren, egal wie schnell der ist. Egal ob in Straße oder in Einfahrt. Abbieger müssen warten.

Auch wenn der andere zu schnell war, hättest du das erkennen können und warst wartepflichtig.
Ich vermute, dass er eine Mitschuld bekommt, aber den Hauptteil der Schäden dürftest du bezahlen müssen.

Deine Schuld! Als Linksabbieger bist Du immer wartepflichtig, egal was der Gegenverkehr veranstaltet!
60-70 Meter? da hätte ich gewartet eigentlich ganz schön nah. Ich schätze du hast Schuld kannst ja bei deiner Versicherung nachfragen
Kommt darauf an, ob sich anhand des angerichteten Schadens die Aufprallgeschwindigkeit ermitteln lässt und diese weit über 30 km/h liegt. Dann könnte der Unfallgegener eine Teilschuld bekommen. Zeugen wären hier auch sehr wichtig. Wenn keine Zeugen vorhanden sind und der gegnerische Wagen (dank ABS) keine Bremsspur hinterlassen hat, dann hast Du leider Pech und wirst voraussichtlich 100% der Schuld bekommen.... Auch trotz zu schneller Geschwindigkeit und Zeugen könntest Du die volle Schuld zugewisen bekommen, da Du ja diese zu hohe Geschindigkeit hättest erkennen müssen und dass Du hättest warten müssen bis der andere Fahrer an Dir vorbei ist. Anmerkung: selbst bei 30 km/h wäre der andere Autofahrer in 7 Sekunden bei Dir gewesen....
aber 7 sekunden...? da wäre ich ja 5-mal abgebogen...
Wenn er 60 Gefahren wäre, wären es nur 3,5 sek, gewesen.... da hättest Du dann 2,5 mal abbiegen können ;-) Und schließlich hat er Dich vorne erwischt, bei 3,5 sek. mehr, hättest Du wahrscheinlich Deine 4 Buchstaben (Also den vom Auto natürlich) auch nicht mehr aus der Schussweite kriegen können.
Also, wenn Du links abbiegst und er Dir vorne links in die Seite fährt, dann muss Dein Unfallgegner Dich überholt haben. Dann wäre er schuld.
Wenn er aber vorne rechts reingefahren ist, hättest Du Vorfahrt gewähren müssen. Dann bist im Wesentlichen Du schuld, ggf., wenn eine stark überhöhte Geschwindigkeit durch einen SV nachgewiesen werden kann, bekommt er eine Teilschuld.
Was sagt denn die Polizei? Irgendwer verwarnt worden?

Wenn du die überhöhte Geschwindigkeit/nicht an die Straßenverhältnisse angepasste Fahrweise beweisen kannst, wirds wohl auf Teilschuld hinauslaufen - sprich jeder trägt seinen eigenen Schaden. Ansonsten wirds wohl so sein das du den entgegenkommenden Verkehr nicht beachtet hast. Wetterangepasst fahren heißt nicht das man noch schnell in die Einfahrt rein fahren sollte damit man nicht noch "60-70m" warten muss.
Wenn du abbiegst,bist du schuld.Es sei denn,die überhöhte Geschwindigkeit kann ihm nachgewiesen werden.Ausserdem sind 60 Meter auch bei Tempo 30 nicht viel

Das ist so einfach nicht beantwortenbar, ich würde aber auf Schuld auf beiden Seiten tippen. Wenn die überhöhte Geschwinidigkeit aber nicht beweisbar ist, dann dürfte die Hauptschuld beim Abbieger, also dir liegen.
achso. ich musste ja langsamer abbiegen, da ich auf eine auffahrt hinauf wollte. also der unfallgegner hat auf jeden fall gesehn, das ich den abbiegevorgang schon fast beendet hatte.
die sachlage ist eindeutig:
du als linksabbieger hast die vorfahrt zu gewähren (egal wie schnell der andere fahrer unterwegs ist) (rechts vor links gilt auf allen unbeschilderten Strassen in D - nat. gibt es auch hier ausnahmen! verkerhrberuhigter bereich).
wichtig ist hier das schadensbild:
du schreibst, dass dein fahrzeug "vorne links an der seite" beschädigt ist, daraus lässt sich ein unnötiges (mitunter kann hierbei auch fahrlässigkeit in verbindung mit nötigung) verhalten herausgelesen werden.
wäre der schaden am heck deines kfz entstanden, so wäre eine teilschuld / vollschuld des unfallgegners zu erkennen, da der abbiegevorgang schon eingeleitet und kurz vor dem abschluss stand und der unfallgegner ggf. hätte bremsen können / müssen.

Der Linksabbieger hat immer den entgegenkommenden vorfahren zu lassen,wenn ich das richtig in Erinnerung habe.Woher willst du wissen,dass der andere zu schnell war?
weil man ich das am bremsweg und an der schadenstiefe feststellen konnte

Ihr werdet beide Schuld haben. Du, weil Du dem anderen Fahrzeug das Wegerecht genommen hast, der andere, weil er zu schnell war und nicht mehr bremsen konnte!
Wahrscheinlich Teilschuld, weil der Gegner zu schnell war. hast Du Zeugen ?

möglicherweise habt ihr beide Schuld.
Ich hätte die Polizei gerufen, wenn grö0erer Schaden war

vorne links? oder doch nicht eher vorne rechts als linksabbieger?

teilschuld wenn die überhöhte geschw. gutachterlich erwiesen werden kann..und diese ursächlich für den unfall war

vorne links WÄHREND dem linksabbiegen - wie geht das denn - zeichne das mal auf ! xD
von WO kam denn der andere dann - von hinten oder von links`?
sorry. der schaden ist vorne rechts

in einer 30er-zone gilt normalerweise rechts vor links. also hat er schuld. es sei denn, du hast ihn beim abbiegen geschnitten. wenn du beim abbiegen seine spur mitbenutzt, trägst du ne gewisse Mitschuld.
oder kam der dir entgegen? das hab ich jetzt nicht ganz verstanden.
ne, nicht wenn ich in eine Einfahrt abbiege
BlueDash am 14. Oktober 2009 11:05 diese antw. ist quatsch...
FlotteLotte83 am 14. Oktober 2009 11:07 ist ja schon gut. hatte das wohl falsch verstanden. ich dachte, es ging nur ums links abbiegen. wenn der andere autofahrer dir von geradeaus entgegen kam, dann hast du schuld.
Hallo, du hast ihm die Vorfahrt genommen.
Sie wird keine Mitschuld bekommen, da sie schlecht einschätzen kann, wie weit das Auto entfernt war - bei 40m in der 30er Zone ist der Weg in nicht einmal 5 Sekunden zurückgelegt. Wie soll bewiesen werden, dass das Auto 60 oder 100m entfernt war?