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Wer hat auch Ärger mit seiner Eigentumswohnung - Sonderbeitrag wg. Reparaturen!?

gefragt von ButterweggeM am 03.11.2009 um 22:05 Uhr

Liebe User! Wir haben vor vier Jahren unsere ETW über einem Makler gekauft. Wir haben ihn damals beauftragt nach evtl. Mängeln und Reparaturvorhaben zu fragen. Er hat dann vom Verwalter die Kopie einer EGT-Versammlung aus 2003 erhalten, in der nur wenige Dinge aufgelistet werden - also nur normale Vorhaben wie Anstriche, Aufzugsreparaturen und Garagendächer "Flickarbeiten". Nunmehr haben der neue Beirat und die Verwaltung auf "Panik" gemacht und dargestellt, dass seit vielen Jahren die Balkone und Laubengänge marode seien und dringendst saniert werden müssen. Dazu verlangt man jetzt von uns 2.500 Euro Sonderzahlung. Ich bin nicht bereit das zu bezahlen, weil man uns bzw. unseren Makler diese Situation verschwiegen hatte. Wenn mir das bekannt gewesen wäre, hätte ich die Wohnung nicht gekauft! Wer hat ähnliches erlebt oder wer kann weiterhelfen?


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geige
beantwortet von geige am 4. November 2009 17:32
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Ob Dir die Protokolle was genutzt hätten? So wie Du die Vorgänge über Jahre hinweg schilderst, glaube ich kaum, daß darin Hinweise des Verwalters auf absehbar erforderliche Instandsetzungsarbeiten, Mängel oder gar Negativbeschlüsse (abgelehnte Beschlüsse) zu finden wären.

Wahrscheinlich führt der Verwalter noch nicht einmal Begehungsprotokolle, aus denen sich ersichtliche Mängel u. erforderliche Reparaturen am Objekt nachweisen ließen, die den Wohnungseigentümern zur Beschlußfassung hätten vorgelegt werden müssen.

Ein Bauträger, der gleichzeitig Verwalter ist, wird sicherlich auch nicht auf die ablaufende Gewährleistungsfrist hingewiesen u. für eine entspr. Beschlußfassung zur Mängelverfolgung gesorgt haben.

Stahlbetonbalkone, die vor 1988 errichtet wurden, haben übrigens eine ca. Lebensdauer von 30 - 40 Jahren - das nun eine Instandsetzung erforderlich ist, liegt also in der Natur der Sache und sollte für niemanden eine Überraschung sein.

Sicher, eine ordentlich arbeitende Verwaltung stellt einen auf Jahre gerichteten Instandsetzungs- u. Finanzierungsplan auf - fordert diesen einfach für die Zukunft, damit weitere böse Überraschungen vermieden werden.

Bezüglich der Höhe der eingezahlten Beträge zur Instandhaltungsrücklage kann ich mich nur dem Gesagten von waltghaupt anschließen.

Die von Dir gezahlten 7,76 € p.a. sind gem. § 28 Abs. 2 der II. BV noch zu gering angesetzt.

Die Rückstellungshöhe für ein min. 32 Jahre altes Gebäude liegt mit Obergrenze bei 11,50 €/qm/p.a. Und bedenke bitte hierbei, daß diese Berechnung dem sozialen Wohnungsbau entstammt. Wollt ihr Eigentümer tatsächlich einen Standard, der dem sozialen Wohnungsbau entspricht? Und Eure Zuführung zur Rücklage liegt noch weit darunter.

Um evtl. Haftungsansprüche zu erheben u. durchzusetzen, mußt Du ersteinmal Beweise beibringen und da sehe ich große Probleme.

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 4. November 2009 17:42

Und unter Berücksichtigung von einigen Fristen, die bereits verjährt sind.


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augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 3. November 2009 22:09
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Da wirst Du leider Pech haben. Du hättest nicht nur ein, sondern mehrere Protokolle lesen müssen. Und genau aufgelistest bekommen, was in den letzten Jahren gemacht worden ist. Wie alt ist das Objekt? Bei einem älteren Bauwerk sagt doch schon der gesunde Menschenverstand, das in nächster Zeit Reparaturen anstehen. Der Zustand der Balkone ist auch von einem Laien unschwer zu erkennen. Blick nach oben. Ob Du da noch eine Möglichkeit hast im Nachhinein den Kaufvertrag anzufechten bezweifle ich sehr.

Kommentar von ButterweggeM am 4. November 2009 13:43

Vielen Dank für die Rückäußerung, nur hatte unser Makler vergeblich versucht weitere Protokolle zu bekommen, ich selbst lag damals im Krankenhaus und konnte mich nicht darum kümmern. Die EG-Anlage machte und macht einen sehr gepflegten Eindruck, die angeblichen Schäden sind auch heute nicht erkennbar. Ein Ing. hat aber den ph Wert ermittelt und behauptet, dass seit vielen Jahren eine Sanierung fällig wäre. Unser Haus wurde 1975 gebaut. Der damalige Bauherr und jetzige Verwalter hat selbst bei der letzten Versammlung zugegeben, dass bereits bei Erstellung Fehler gemacht wurden, die aber leider nicht beseitigt werden konnten (die neuen Eigentümer wollten die Wohnungen beziehen). Deshalb hat man offensichtlich das Problem "einschlafen" lassen. Diese Informationen sind uns vorenthalten worden. Der Makler redet sich heraus, in dem er sagt, dass nur max. die letzten drei Protokolle vor dem Kauftermin vorgelegt werden mussten. Nach dem Kauf war ich bei jeder Versammlung, ich wurde sogar Beirätin, allerdings habe ich von der obigen Problematik nichts erfahren! Frühere Protokolle hatte man mir verweigert, die Verkäuferin der Wohnung ist verstorben und die Erben haben "von nichts eine Ahnung". Im Nachhinein fühle ich mich "arglistig getäuscht". Wenn das alles vorher bekannt gewesen wäre, hätte ich nicht gekauft.


anonym
beantwortet von waltghaupt am 3. November 2009 23:36
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in den 4 Jahren waren 3 bis 4 Eigentümerversammlungen und da solltest Du inzwischen längst wissen, wie hoch die Instandsetzungsrücklage ist. Ich persönlich bezahle in meiner Eigentumswohnung pro qm jährlich 13 € Instandsetzungsrücklage und wenn bei Euch jahrelang geschlampt wurde braucht sich niemand beschweren, mit Sicherheit wäre es bei einer Rücklage in dieser Höhe nie zu einer Sonderumlage gekommen, also nicht jammern.

Kommentar von ButterweggeM am 4. November 2009 14:12

Vielen Dank für die Rückäußerung. Ich war seit dem Kauf bei jeder Versammlung, die Instandsetzungsrücklage hatte immer gereicht und alle Kosten gedeckt. Sogar als Beirätin habe ich nichts davon erfahren. Der Beiratsvorsitzende hatte und hat alles an sich gerissen (er hat immer wieder seine Kompetenz überschritten und jahrelang seine Familie mit Reparaturarbeiten beauftragt und ein Schwager macht die Gartenpflege, ein anderer ist Dachdecker und hat jahrelang die Garagendächer "geflickt".) Der damalige Bauherr und jetzige neue / alte Verwalter wusste von Anfang an von den Problemen (Neubau 1975). Zwischenzeitlich gab es einen anderen Verwalter, der aber nach einem Tätigkeitsjahr entlassen wurde. Als Beirätin habe ich gut mit denen zusammenarbeiten dürfen. Auch diese Firma wusste nichts von der Problematik. Sie sind jetzt ganz erstaunt, dass wir nunmehr fast 500.000 Euro für die Sanierung aufbringen sollen. Die Wohnung ist übrigens 92 qm groß und ich zahle 7,67 Euro p.a.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 8. November 2009 11:43

tolle Aussage: die Instandsetzungsrücklage hatte immer gereicht und alle Kosten gedeckt.

  • heißt das ihe bezahlt jeder Kleinreparatur davon? Dafür ist sie nicht da!!! Es soll eine Ansparung für große Reparaturen/Sanierungen sein.

Die Kleinreparaturen könnt ihr doch so bezahlen.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 8. November 2009 11:45
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ich bezweifle, das der Makler davon wußte. Weiterhin kann ich mir nicht vorstellen,das die Maklerhaftung 4 Jahre gilt.

Eigentum verpflichtet und um die Zahlung wirst du nicht rumkommen. Einfacher Mehrheitsbeschluss reicht. Der Wille der ETG ist frei.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 3. November 2009 22:07
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Du hast die Wohnung vermutlich vor 5 Jahren gekauft. Was erwartest Du eigentlich, wann Du mal was zahlen musst? Sei froh, dass nicht schon längst was gekommen ist. Du musst das zahlen, denn dies ist vor 5 Jahren kaum vorhersehbar gewesen

Kommentar von ButterweggeM am 4. November 2009 13:51

Danke für die Rückäußerung. Der Wohnungskauf war im Dez. 2005 (vor dem Ende der Eigenheimzulage). Wir wohnen jetzt 3 3/4 Jahre in der Wohnung. Im Dez. 2005 habe ich vom Krankenhaus-Bett aus den Kauf getätigt (weil der Makler an die Eigenheimzulage erinnerte und "Stress machte". Er sagte mir, dass das Objekt absolut in "Schuss" sei und dass keine großen Reparaturen in den nächsten Jahren zu erwarten wären. Offensichtlich war ich so blöd vom Krankenbett aus ihm zu glauben und habe gekauft. Im Nachhinein ist man immer schlauer!!!

Kommentar von SUNFRIEND4 am 4. November 2009 19:09

Das tut mir leid für Dich, dass Du Dich nicht selbst um alles kümmern konntest. Vielleicht wäre es gut gewesen, noch einen Bekannten zu fragen, ob er sich das ganze mal ansehen kann. Der Makler war natürlich froh, die Wohnung zu verkaufen und hat wohl dabei gemogelt


anonym
beantwortet von Perlenfischer am 3. November 2009 22:08
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Wenn die Hausgemeinschaft beschließt, diese Dinge erledigen zu lassen, werdet ihr nicht drumherumkommen, die 2.500 Euro zu bezahlen, soweit ich weiß. Aber ihr könnt bei der Beschlussfassung ja dagegenstimmen. Und man kann vorher nie genau sagen, was für Kosten im Laufe der Zeit bei einer Eigentumswohnung auf einen zukommen.

Kommentar von ButterweggeM am 4. November 2009 13:54

Vielen Dank für die Rückäußerung. Selbstverständlich habe ich gegen diese Sanierung gestimmt - aber ohne Erfolg. Wie ich schon an anderer Stelle erklärt habe, bin ich auf die Zusagen des Maklers hereingefallen.


anonym
beantwortet von zwill21 am 3. November 2009 22:10
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Du kannst doch niemanden dafür verantwortlich machen, dass jetzt (4 Jahre nach dem Kauf) Investitionen auf dich zukommen, die immer notwendig sind, um den Wert eines Hauses zu erhalten. Wahrscheinlich war das "Problem" vor Jahren noch gar nicht bekannt. Sei dir sicher, es wird auch in Zukunft immer wieder etwas zu machen sein. Hättest du das ausschließen wollen, hättest du in einen Neubau mit 5 Jahren Gewährungsfrist ziehen müssen. Und selbst dann wäre es nach einigen Jahren notwendig gewesen, Reparaturen etc. durchzuführen. Außerdem bist du Eigentümer und somit verpflichtet, deinen Beitrag zu leisten, ob es dir passt oder nicht.

Kommentar von ButterweggeM am 4. November 2009 13:58

Vielen Dank für die Rückäußerung. Selbstverständlich leiste ich jeden Monat meinen Beitrag und zahle in die Instandsetzungsrücklage. Mir geht es darum, dass bereits vor Jahren (ab Bj. 1975 als der Neubau entstand) bekannt war, dass es Mängel gab. Nur weder Makler noch mir wurde das bekannt gemacht. Der damalige Bauherr und jetzige Verwalter hat allen Neu / Wiedererwerbern diese Tatsache verschwiegen. Ich bin z.Zt. die Einzige, die sich dagegen wehrt.


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