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Wer hat Anspruch auf Zulagen der Riester-Rente im Falle einer Scheidung?

gefragt von schruffi am 12.09.2008 um 13:41 Uhr

Mein Bruder war beim Vertragsabschluss der Riester-Rente verheiratet. Leider ging die Beziehung vor Monaten in die Brüche, seine Kinder leben bei seiner Ex-Frau. Wer erhält denn nun die Zulagen und hat Anspruch?


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 12. September 2008 13:44
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Der Vertragsinhaber hat den Anspruch und kriegt die Zulagen.


anonym
beantwortet von Lissa am 12. September 2008 13:47
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ei Ehepaaren wird das Geld grundsätzlich auf den Vertrag der Mutter überwiesen. Väter erhalten die Zulage nur dann, wenn beide Partner das gemeinsam beantragen. Ein solcher Antrag ist zudem stets auf ein Jahr befristet und muss deshalb jeweils neu gestellt werden. Innerhalb des Beitragsjahres kann er aber auch nicht widerrufen werden.

Leben die Eltern getrennt, gelten folgende Regelungen: Wer das Kindergeld bekommt, dem steht auch die Kinderzulage zu.

Bei einer Anspruchskonkurrenz bezüglich des Kindergeldes erfolgt die Überweisung an den Berechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Wenn das Kind den Haushalt wechselt und beide Elternteile innerhalb eines Jahres zeitversetzt Kindergeld ausbezahlt bekommen, ist ebenfalls keine doppelte Berücksichtigung möglich: Die Zulage erhält dann derjenige, der in dem betreffenden Jahr die erste Kindergeldrate erhalten hat.

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/geld/altersvorsorge/kinderzulage...

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 13. September 2008 10:01

Sorry aber das ist so nicht richtig. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, wer die Zulagen auf seinen Vertrag erhält. Im Falle der Scheidung stehen ihm dann auch die Zulagen zu. die Frau kann nur die Zulagen erhalten, wenn sie auch einen eigenen Riestervertrag. Dann müssen die Kinder auch ihrem Vertrag zugeteilt sein. Wem die Kinder zugeteilt werden, bestimmen die Versicherungsnehmer selbst. Da gibt es keine gesetzliche Regelung.

Kommentar von Lissa am 14. September 2008 00:25

Dann stimmen die Seiten anderer Anbieter auch nicht, oder?

Im Normalfall bezieht das Kindergeld, und folglich auch die Kinderzulage, die Mutter. Nur auf Antrag beider Elternteile, kann der Vater zum Bezugsberechtigten erklärt werden. Wurde das Kindergeld zurück gefordert, da kein Anspruch auf Auszahlung nicht bestand, wird auch keine Kinderzulage gewährt.

http://www.steuerlexikon-online.de/RiesterRente_Kinderzulage.html

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 15. September 2008 15:12

Zuerst muss mal gesagt werden, dass es eine Grundzulage gibt und eine Kinderzulage. Dann ist zu klären, wer von beiden einen Riestervertrag hat. Derjenige der einen Riestervertrag hat, erhält auf alle Fälle die Grundzulage. Wenn beide Ehepartner einen Vertrag haben, erhalten beide eine Grundzulage.

Die Kinderzulage erhält derjenige, der einen Riestervertrag hat und der Kindergeldberechtigte ist. Das ist meistens die Frau es kann aber auch der Mann sein. Dies kann nämlich ein Ehepaar handhaben wie es will.

Grundsätzlich gilt: Wer keinen Riestervertrag hat, bekommt weder Grund- noch Kinderzulage

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 15. September 2008 14:39

doch das ist genau so richtig und nicht anders!!! lass dich nicht verunsichern edgar liegt voll daneben!


malli
beantwortet von malli am 12. September 2008 13:45
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die kinderzulage steht immer im fordergrund der frau zu!

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 13. September 2008 10:02

Falsch. Es kommt darauf an, wer der Versicherungnehmer ist und wem die Kinder vertraglich zugeteilt wurden.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 15. September 2008 14:38

hahaha so ein quatsch!du füllst bei deien kunden keine zulagenanträge aus! die frau kann sich mit jedem zulagen antrag die kinderzulage zurückholen!!!bei scheidung steht die zulage der frau zu!der mann hat nur eine chance wenn er kindergeldberechtigt ist

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 15. September 2008 15:11

Zuerst muss mal gesagt werden, dass es eine Grundzulage gibt und eine Kinderzulage. Dann ist zu klären, wer von beiden einen Riestervertrag hat. Derjenige der einen Riestervertrag hat, erhält auf alle Fälle die Grundzulage. Wenn beide Ehepartner einen Vertrag haben, erhalten beide eine Grundzulage.

Die Kinderzulage erhält derjenige, der einen Riestervertrag hat und der Kindergeldberechtigte ist. Das ist meistens die Frau es kann aber auch der Mann sein. Dies kann nämlich ein Ehepaar handhaben wie es will.

Grundsätzlich gilt: Wer keinen Riestervertrag hat, bekommt weder Grund- noch Kinderzulage


anonym
beantwortet von derbernd am 12. September 2008 14:53
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Wie beim Kindergeld können sich die Partner enigen, wer die Förderung enthält. Meist enthält derjenige die Kinderzulagen, der das Kindergeld bekommt. Die Partner können sich aber auch anders einigen. So könnte der eine das Kindergeld erhalten und der andere die Kinderzulagen für den Riester-Vertrag. Hat wiederum ein Partner nur einen "abgeleiteten" Anspruch, verliert er im Fall einer Scheidung seinen Förderanspruch. Abgeleitet meint in diesem Zusammenhang, dass er selbst nicht rentenversicherungspflcihtig ist und die Riester-Förderung nur erhält, weil sein Ehepartner Arbeitnehmer ist. Hoffe, dass sich dein Bruder noch nicht ganz zerstritten hat und sich mit seiner Ex-Frau einigen kann.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 13. September 2008 10:01
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Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, wer die Zulagen auf seinen Vertrag erhält. Im Falle der Scheidung stehen ihm dann auch die Zulagen zu. die Frau kann nur die Zulagen erhalten, wenn sie auch einen eigenen Riestervertrag. Dann müssen die Kinder auch ihrem Vertrag zugeteilt sein. Wem die Kinder zugeteilt werden, bestimmen die Versicherungsnehmer selbst. Da gibt es keine gesetzliche Regelung.


Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 13. September 2008 15:26

korrekt

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 15. September 2008 14:37

falsch!die frau kann in ihren riestervertrag jederzeit ohne zustimmung vom mann die zulage zurück holen! der mann hingegen braucht die zustimmung der frau!

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 15. September 2008 15:11

Zuerst muss mal gesagt werden, dass es eine Grundzulage gibt und eine Kinderzulage. Dann ist zu klären, wer von beiden einen Riestervertrag hat. Derjenige der einen Riestervertrag hat, erhält auf alle Fälle die Grundzulage. Wenn beide Ehepartner einen Vertrag haben, erhalten beide eine Grundzulage.

Die Kinderzulage erhält derjenige, der einen Riestervertrag hat und der Kindergeldberechtigte ist. Das ist meistens die Frau es kann aber auch der Mann sein. Dies kann nämlich ein Ehepaar handhaben wie es will.

Grundsätzlich gilt: Wer keinen Riestervertrag hat, bekommt weder Grund- noch Kinderzulage


anonym
beantwortet von vlavielle am 2. März 2009 19:42
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Da aus meiner Sicht, diese Riesterrente einen ehelichen Zugewinn darstellt, wird bis zur Scheidung vermutlich geteilt. Danach, wird Dein Bruder seine Grundzulage für sich haben, die Zulage für evtl. vorhandene Kinder stehen dann der Ehefrau zu aber nur wenn Sie einen eigenen Riestervertrag hat. Die Kinder werden meist der Mutter zugeordnet, es sei denn beide haben sich entschieden und mit Unterschrift besiegelt, dass z.b. der Mann die Kinderzulage bekommt. LG


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