ei Ehepaaren wird das Geld grundsätzlich auf den Vertrag der Mutter überwiesen. Väter erhalten die Zulage nur dann, wenn beide Partner das gemeinsam beantragen. Ein solcher Antrag ist zudem stets auf ein Jahr befristet und muss deshalb jeweils neu gestellt werden. Innerhalb des Beitragsjahres kann er aber auch nicht widerrufen werden.
Leben die Eltern getrennt, gelten folgende Regelungen: Wer das Kindergeld bekommt, dem steht auch die Kinderzulage zu.
Bei einer Anspruchskonkurrenz bezüglich des Kindergeldes erfolgt die Überweisung an den Berechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Wenn das Kind den Haushalt wechselt und beide Elternteile innerhalb eines Jahres zeitversetzt Kindergeld ausbezahlt bekommen, ist ebenfalls keine doppelte Berücksichtigung möglich: Die Zulage erhält dann derjenige, der in dem betreffenden Jahr die erste Kindergeldrate erhalten hat.
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/geld/altersvorsorge/kinderzulage...