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Wer hat Anspruch ??

gefragt von ArticaArtica am 31.10.2007 um 10:35 Uhr

Vor ca. 14 Tagen haben wir ein LandArt-Projekt gestartet. Die Presse usw. waren vertreten. Mein Mann (guter Hobby-Fotograf) machte die Fotos (und bearbeitete sie stundenlang), die Anfang Januar ausgestellt werden sollen. Wer hat dann Anspruch auf den Erlös evtl. verkaufter Fotos ?? Eine >>Mitgestalterin<< meinte, der Erlös stünde dem Initiator des Projekts zu, der allerdings nur die Idee dazu hatte.


Reply


elsni
beantwortet von elsni am 31. Oktober 2007 10:38
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Den Anspruch hat immer der Fotograf, es sei denn er hat ihn im Rahmen eines Auftrags an seinen Auftraggeber abgegeben.

Kommentar von 0bfb62de7368b3213cd9ab7318ed69b4smallArtica am 31. Oktober 2007 10:42

Nein, hat er nicht !! Er wurde nur >>gebeten<< Fotos zu machen und diese dann entsprechend zu bearbeiten.


anonym
beantwortet von clairedeluxe am 31. Oktober 2007 10:42
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Urheber der Fotos ist -wie elsni sagt- der Fotograf, also dein Mann, ihm steht dann auch der Erlös zu. Etwas anders gilt, wenn im Rahmen eines Vertrages -dies geschieht oft, wenn Werbeagentur für Auftraggeber arbeitet- der Urheber sein Urheberrecht -hier also das Recht am bearbeiteten Foto- auf einen anderen ausschließlich überträgt, dann verliert er das Recht, den Erlös einzunehmen bzw. das Foto zu verkaufen, bleibt aber weiterhin Urheber, hat dann davon nur nichts, zumindest nichts materielles.

Kommentar von 0bfb62de7368b3213cd9ab7318ed69b4smallArtica am 31. Oktober 2007 10:44

Der Initiator meinte, er würde >>vielleicht<< einen Teil von "SEINEM" Erlös an gemeinnützige Zwecke spenden.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 31. Oktober 2007 11:07
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Hobbyfotograf hört sich nach privatem Vergnügen an - dann wäre dein Mann der "Berechtigte".

Wenn der Initiator ihn beauftragt hat, Fotos zu machen, die später ausgestellt werden sollen, dann hat dein Mann Anspruch auf ein Honorar, die Verwertung der Bilder steht dem Initiator zu.

Vermutlich gibt es keinen Vertrag sondern so eine Art mündlicher Absprache? Aber auch da müsste doch eine Art Auftrag vorliegen im Sinne, mach mal die Fotos. Dann steht deinem Mann auf jeden Fall ein Honorar zu


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 31. Oktober 2007 12:47
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Ich kenne das Thema sehr gut aus eigenem Erleiden, weil ich auch häufig als "Hofphotograph" irgendwelche Veranstaltungen begleite.

Die Veranstalter glauben dann häufig, dass sie mit den ihnen zur Verfügung gestellten Bildern machen könnten, was sie wollen, sie also etwa vervielfältigen, verkaufen oder für ihre Prospekte und Plakate nutzen dürften.

Das ist schlicht falsch!

Das Urheberrecht bleibt immer beim Photographen.

Selbst wenn der Photograph für die Erledigung dieses "Auftrags" ein Honorar bekommen hätte, dürfte der Auftraggeber die Bilder nur in dem Umfang nutzen, der abgesprochen war, keinesfalls aber für jeden beliebigen Zweck.

Bei analogen Bildern war das einfacher, weil der Photograph dann zwar Abzüge und Vergrösserungen herausgab, aber nie das Negativ.

Heute, wo dem Veranstalter im Zweifelsfall eine CD mit allen Bildern zur Verfügung gestellt wird, hat er leider häufig das Gefühl, er hätte damit auch alle Verwertungsrechte übertragen bekommen.




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