gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wer hat Ahnung bei Jahresabrechnungen???Manche berechneten Sachen find ich echt sensationell!!! :o/

gefragt von atbunnyatbunny am 17.11.2008 um 0:14 Uhr

Hallöchen, vielleicht kann uns jemand helfen?Wir haben vor 2Tagen unsere Endabrechnung von letztem Jahr bekommen, die unsere Hausverwalterin ausgerechnet und aufgelistet hat. Vom Monat Mai bis Ende letzten Jahres( da ich im Mai erst hier einzog...soweit so gut).Nun hat sie aber unter anderem unter "Heizungswartung"den zu zahlenden Betrag eingegeben(10Mietparteien),der, wie mir scheint,noch ok ist,aaaaaber...eine Nachbarin war wohl bei der Heizungswartung nicht da und es wurden 33Euro Extrafahrkostenaufschlag angegeben,da der Herr der Heizungswartung noch einmal kommen mußte.Kann DAS denn sein, dass sie uns das mit aufs Brot schmiert???!! Hinzu kommt,dass ich immer noch ziemlich angesäuert bin,da wir vor ca.5Monaten schon einen Wasserschaden an der Decke in der Küche hatten,von der Mieterin über uns,der zwar bei unserer Nachbarin behoben wurde.Jedoch ist die Decke in der Küche immer noch gammelig u.passiert ist bis heute nix,obwohl es doch über Gebäudeversicherung läuft oder?Mein Mann ist Maler u.nun geht sie davon aus,ob wir es nicht"im Rahmen unserer nächsten Renovierung"bearbeiten könnten.Mein Mann arbeitet aber echt schon viel in der Woche u.wir sehen nicht ein,dass WIR uns darum kümmern?Wofür zahlen wir denn Miete(in der die Beiträge f.die Vers.enthalten sind)??? Sie hat uns anteilig f.Vers.83,50Euro berechnet!!Und nix passiert! Bin echt sauer.Was kann ich tun???


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34837)
Geld (22326)
wohnen (7267)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 17. November 2008 00:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wieso soll bei der Wartung die Nachbarin anwesend sein? Sollte es sich nicht um die Wartung, sondern um das Ablesen gehandelt haben und die Mitbewohnerin vorher von dem Termin unterrichtet gewesen sein, wird sie die Anfahrt alleine tragen müssen. Was das Streichen betrifft, könnt ihr mit der Vermieterin reden, sie kann den Schaden bei der Versicherung mit einem Kostenvoranschlag einreichen und dein Mann kann sich bezahl lassen.

Kommentar von 93a80bd71d813d9f0df423aa95825658smallatbunny am 17. November 2008 00:37

Ja, der Termin wurde uns vorher bekannt gegeben,sorry,hab ich nicht erwähnt.Aber dann brauchen wir also nicht alle dafür aufzukommen, sondern lediglich SIE. Gut zu wissen ;o) Mit der Hausverwalterin haben wir schon oft versucht,zu reden,aber sie wohnt nicht in diesem Ort,per Tel.noch schwerer zu erreichen,als der Papst und das letzte hatten wir ihr auch schon vorgeschlagen,leider geht sieüberhaupt nicht darauf ein.Trotzdem lieben Dank

Kommentar von 5d87d3b06581a238a8590b1a0dca4269smallruler am 17. November 2008 00:40

Die andere Mieterin muss diese Kosten aber nur dann tragen, wenn sie bei Bekanntwerden des 1. Termins mit dem Ableser KEINEN neuen Termin für ihre Wohnung ausgemacht hat. Hat sie einen neuen Termin vereinbart, kostet das nicht extra.


Biff1967
beantwortet von Biff1967 am 17. November 2008 00:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mit der Hausverwaltung bzw. Hauseigentümer sprechen. Führt das zu nichts, beim Mieterschutzverein oder andere Beratungsstellen anfragen. Der letzte Schritt ist das Gericht.

Möglichkeiten zur Klärung gibt es also viele. Mit Vernunft und Besonnenheit klappt es häufig besser, als mit aggressiven Forderungen.

Kommentar von 93a80bd71d813d9f0df423aa95825658smallatbunny am 17. November 2008 00:41

Naja,agressive Forderungen haben wir bisher noch nicht gestellt, aber reden?....siehe Antwort @Lavendel53 An Mieterschutzbund hatten wir auch schon gedacht,aber wollte mich erst einmal schlau machen,ob es nicht noch andere Online-Ratgeber gibt,die nicht gleich ihre Beiträge sehen wollen, bevor sie helfen können,vielleicht hat jemand einen guten Link für mich?


gargamel2003
beantwortet von gargamel2003 am 17. November 2008 00:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Entweder zahlt das die Tante, die nicht da war, oder alle Mieter. Warum soll der Vermieter das zahlen ? Wems nicht passt kann sich ja selber mal was kaufen und vermieten und sich fragen, wo außer dem Ärger die Rendite bleibt. Wegen der Reparatur jedoch: Frist setzen mit der Ankündigung, sonst selbst einen Handwerker zu beauftragen.

Kommentar von 93a80bd71d813d9f0df423aa95825658smallatbunny am 17. November 2008 00:47

Das der Vermieter die Extraanfahrtskosten der Lady bezahlt hatte ich auch nicht gemeint, aber versteh nicht, warum sie "uns allen"die Fahrkosten reindonnert,wenn doch nur sie bei dem Termin nicht anwesend war??? Wenn ich eine Frist setze, welche Zeitspanne kann ich da nehmen?Und wenn sie(wie üblich)nicht reagiert,einfach die Rechnung schicken?Und ist sie dann dazu nach Ankündigung und Fristsetzung dazu verpflichtet,dass zu zahlen?Ach ja sorry...unsere Gebäudeversicherung, verstehe hähähä ;o)

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 17. November 2008 00:52

Nun, ich wusste jetzt nicht das die Vermieterin diejenige war, die nicht anwesend war. Das würde ich dann auch nicht mitbezahlen. Die Frist ? Keine Ahnung, ich weiß aber das es so gemacht wird. Eventuell mal so ein Rechtsforum suchen.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 17. November 2008 13:14

angemessenen Zietraum - 14 Tage - Fristsetzung mit Datumsangabe - mit Ablehnungsandrohung - das bedeutet, nach diesem Datum lehnst du die Beseitigung durch den Verwalter ab und organisierst es selbst.


anonym
beantwortet von Turtok am 17. November 2008 19:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Guter Rat . Gehe doch mal zum Miterschutzverein und hole dir dort rat . Die wissen was zutun ist :))


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.