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Wer haftet wenn ein Kunde im Geschäft über die Ware kotzt (Wert 800,--)

gefragt von gina8964 am 08.12.2008 um 13:49 Uhr

Folgender Fall: Eine Kundin probiert im Textilgeschäft mehrere Kleidungstücke an, plötzlich ohne jede Vorwarnung übergibt sie sich über ein 800,-- Euro teueres Kleid, welches auch wirklich von oben bis unten was abkriegt. Da es ein weißes Kleid aus einem Stoff ist der nur trocken gereinigt werden kann und es jetzt jede Menge dicker brauner Flecken hat kann es auf keinen Fall an jemand anderen verkauft werden. (Wäre sowieso total eckelig). Die Kundin sagt sie habe eine Haftpflichtversicherung, die werde den Schaden schon zahlen, jetzt 3 Tage später heißt es aber die Versicherung würde ja nicht zahlen, soetwas wäre halt höhere Gewalt und ein Geschäft müsse eben immer damit rechnen, daß sowas passiert und die Verursacherin an sich findet inzwischen auch sie die ganze Angelegenheit ja nicht angeht und sie hätte sowieso ja etwas im Geschäft gekauft, da wäre das doch eh kein Problem man hätte doch schon genug an ihr verdient. Kann das so rechtens sein, mag ich nicht glauben.

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recht x 35.289 Haftpflichtversicherung x 627 kundenhaftung x 1

GFliebtDich
beantwortet von GFliebtDich am 8. Dezember 2008 13:51
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Bei der Kundin mit Anwalt rangehen und Anzeige erstatten.

Im Gegensatz zu anderen Meinungen hier, sehe ich ganz klar die Kundin als diejenige, die den Schaden verursacht hat.

Kommentar von madstop75 am 8. Dezember 2008 13:56

Ich stimme Dir zu :-) DH!

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 8. Dezember 2008 13:58

Die Haftpflichtversicherung der Kundin dürfte den Schaden bezahlen. Obwohl sie ja nichts dafür kann, ist sie leider die Verursacherin.

Kommentar von amiria71 am 8. Dezember 2008 14:01

kompletter Blödsinn. Dass immer gleich alle mit der Polizei ankommen. Die hat die Aufgabe, STRAFTATEN zu verhindern und aufzuklären. Nicht, irgendwelche vermeintlichen Ansprüche durchzusetzen.

Für den Schaden gilt übrigens das gleiche wie für ein Strafverfahren: Für beides braucht es ein Verschulden - also mindestens Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wie wollt ihr den denn hier nachweisen?

Wie so oft hier - keine Ahnung von Ackerbau und Viehzucht, aber die große Klappe führen kopfschüttel

Kommentar von E378a432e32fddd31aa92541a0e9e21fsmallGFliebtDich am 8. Dezember 2008 14:05

Amiria71 geh tanzen und freu dich Deines Lebens! Danke!

Im Geschäftsleben muss man sich an bestimmte Regeln halten und nutzen. Anders geht es nicht.

Kommentar von amiria71 am 8. Dezember 2008 18:36

GfliebtDich: so ganz nebenbei bin ich Rechtsanwältin und Syndikus im Einzelhandel. Und ich glaube, von Rechtsvorschriften habe ich ein ganz kleines bißchen mehr Ahnung, als die meisten hier. Aber es ist schön, dass ihr zumindest alle GLAUBT, ihr hättet die Weisheit mit Löffeln gefressen - Ist ja bekanntlich auch ne Form von Bildung...

Kommentar von 3039ce66b7092bec8a1b6f471d0e544asmallchris678 am 9. Dezember 2008 00:12

endlich mal jemand der die Aufgaben der Polizei kennt, daumen hoch! es ist schrecklich wie schlecht die juristische Allgemeinbildung hier bei manchen ist...

Kommentar von clausrutan am 8. Dezember 2008 14:10

die Haftpflicht muss nicht nur zahlen wenn man etwas schuldhaft verursacht. Wenn ich versehentlich mit dem Auto einen Schaden verursache dann muss die Haftpflicht ja auch zahlen. Wenn ich es absichtlich mache. dann kann sich die Versicherung den Schaden vom Versicherten zurückholen. Also dranbleiben und Anwalt einschalten

Kommentar von amiria71 am 8. Dezember 2008 18:34

beim auto funktioniert das anders, weil es für autos eine sog. "Gefährdungshaftung" gibt. DA haftet man ggf. auch ohne Verschulden. Und übrigens kann "versehentlich" auch durchaus fahrlässig sein.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 8. Dezember 2008 13:55
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Wie immer gilt das Verursacherprinzip. Der Laden macht den Schadensersatz beim Verursacher geltend. Wenn die Haftpflicht nicht zahlen möchte ist das nicht das Problem des Ladens. Der Kunde haftet und wenn der keine Haftpflicht hat, oder die nicht zahlen möchte, ist das einfach Pech. Und bei aller liebe zu einem spontanen Oralhusten das hätte man(n) sicher auch auf den Boden hingekriegt.


anonym
beantwortet von amiria71 am 8. Dezember 2008 13:54
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Doch, tatsächlich kann das sein. Man haftet lediglich, wenn man Schäden schuldhaft verursacht. Also, wenn der Kundin schon übel war oder ähnliches, könnte man sagen, sie hätte nicht anprobieren dürfen. Ansonsten ist es in der Tat so, dass man für "Zufälle" oder sonstiges unverschuldetes Handeln nicht haftet. Ich musste mich allerdings noch niemals gänzlich ohne Vorwarnung übergeben....


Piaii
beantwortet von Piaii am 8. Dezember 2008 13:53
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Entweder die Haftpflichtversicherung oder die Frau aus eigener Tasche. Schließlich hat der Ladenverkäufer nicht auf die Ware gekotzt sondern die Frau.


Farfalle
beantwortet von Farfalle am 8. Dezember 2008 13:53
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Schwierig, ich hätte jetzt auch auf die Haftpflicht getippt. Dass die versuchen nicht zu zahlen, ist ja verständlich, aber "höhere Gewalt" klingt da schon witzig (als obs ein Hurricane war;). Bin aber kein Fachmann, vielleicht kann die jemand in einem Jura-Forum weiterhelfen.


anonym
beantwortet von madstop75 am 8. Dezember 2008 13:51
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Die Kot zerin muss zahlen. Habt Ihr ne Überwachungskamera als Beweis? Ansonsten Analyse der Kot ze.

Kommentar von gina8964 am 8. Dezember 2008 13:54

Da waren mehrer Leute dabei. Das sie es getan hat ist auch gar nicht der Punkt.

Kommentar von madstop75 am 8. Dezember 2008 13:56

Na wenn das geklärt ist, muss Sie für den SChaden aufkommen. Ob Sie das über Ihre Versicherung macht oder selbst bezahlt, sollte nicht Deine Sorge sein, das kann nämlich jeder selbst entscheiden. Ich würde nen Anwalt nehmen und das einklagen, denn freiwillig scheint sie nicht zahlen zu wollen.


Teify
beantwortet von Teify am 8. Dezember 2008 13:51
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Ich denke doch. Es war ja nicht vorsätzlich.


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 8. Dezember 2008 13:51
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Der Laden ist versichert, zahlt also die Versicherung.

Kommentar von amiria71 am 8. Dezember 2008 13:55

woher weißt Du, welcher Laden wogegen versichert ist???

Kommentar von Simple_avatar8smallAuswanderer am 8. Dezember 2008 13:57

Jeder Laden ist gegen sowas versichert. Wenn jemand was ausversehen kaputt macht, zahlt auch dei Vers. des geschäft. genauso ist das mit der Kotz*e auch.

Kommentar von Mietnormade am 8. Dezember 2008 14:02

So ein Quatsch wenn jemand was im Laden zerstört ist in erster linie der Verursacher haftbar. Und genau von der Verursacherin wird sich die Ladenhaftpflicht (falls es sowas überhaupt gibt) den Schaden ersetzen lassen. Fraglich ist hier nur wie hoch der Schaden ist ob da der EK Preis oder der VK Preis genommen wird. Aber der EK Preis ist definitiv fällig.

Kommentar von amiria71 am 8. Dezember 2008 18:35

Ihr schreibt alle nur Quatsch. Entschuldigt bitte.


Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 8. Dezember 2008 14:09
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Würde mich mal bei einem Rechtsanwalt nach der genauen Rechtslage erkundigen u. dann die Versicherung der Frau nochmal anrufen u. versuchen mich gütlich zu einigen. Als "höhere Gewalt" verstehe ich andere Sachen. Ansonsten ist doch eigentlich jedes Geschäft versichert.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 8. Dezember 2008 13:51
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die haftpflicht des Geschäftes zahlt dann eben...

Kommentar von gina8964 am 8. Dezember 2008 13:52

Ja, das denken fast alle. Aber die Haftpflichtversicherung des Geschäftes ist für Schäden die das Geschäft verursacht zuständig, nicht anders herum

Kommentar von amiria71 am 8. Dezember 2008 13:54

Wie gina sagte - die Haftpflicht des Geschäftes ist zuständig, wenn das Geschäft jemand drittes schädigt. Zeigt mal wieder, dass der Sinn der Haftpflicht nicht verstanden wurde.

Kommentar von Mietnormade am 8. Dezember 2008 14:21

Die Haftpflicht zahlt immer dann wenn ein Schaden von der versicherten Person verursacht wurde und diese in Regress genommen wird. Weil der Verursacher ist Haft(plicht) bar zu machen. Die Haftpflicht des Ladens würde zahlen wenn ein Kleiderstäder umfällt und das Kleid der Kundin zerstört (eingerissen) würde. Dann wird der Laden (Verursacher) haftbar gemacht. Wobei man einfacher der Kundin ein äquvalentes Kleid anbieten könnte.


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