Bei einem Freund von mir ist die Waschmaschine ausgelaufen, während er nicht zu Hause war. Sowohl er als auch sein unterer Nachbar haben schwere Wasserschäden. Wer haftet in diesem Fall? Zahlt seine Versicherung auch wenn er nicht zu hause war?
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dein Freund haftet und die Versicherung wird sich wohl weigern zu zahlen, da es grob fahrlässig war, aus dem Haus zu gehen wenn die Waschmaschine läuft, wenn man keinen Aquastopp hat
Lt. Versicherung ist es fahrlässig, eine laufende Waschmaschine unbeaufsichtigt zu lassen. Also wird er haften, und wahrscheinlich auch noch Probleme mit der Hausratversicherung bekommen.
ReinerUnsinn am 31. Oktober 2009 15:04 Das hört sich schon besser an.
Ich habe gehört, daß man nicht zu Hause sein muß, wenn die Waschmaschine läuft.
Es haftet immer der Verursacher. Das heißt, wenn er Glück hat, übernimmt seine Haftpflichtversicherung den Schaden des unteren Nachbarn. Auf seinem eigenen wird er - wenn seine Hausratvers. nicht zahlen will - wohl sitzen bleiben.

Der dem sie gehört, und in desem Fall dessen Hausratversicherung.
ReinerUnsinn am 31. Oktober 2009 15:04 Quatsch
rudelmoinmoin am 31. Oktober 2009 15:05 Wenn man eine hat,sonst wird es teuer,Haus-Haft-Gebäudevers.
Das könnte Ärger mit der Versicherung geben. Wenn er ganz großes Pech hat, muss er die Schäden aus eigener Tasche bezahlen.

Das kann große Probleme für Deinen Freund geben, sprich, es kann sehr teuer für ihn werden. Wenn er das Haus verläßt, muß er die Maschine abschalten und die Wasserzufuhr schließen.
Der Schaden des Nachbars wird über die Privathaftplicht abgedeckt. Deine Hausrat kommt für Folgeschäden in deiner Wohnung auf-wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt(d.h.Waschmaschine läuft in Abwesenheit oder ähnlich)-da solltest du Dich bei deiner Versicherung erkundigen.

Für den Schaden beim Nachbarn kommt auf jeden Fall eine private Haftpflichversicherung auf
Für den eigenen Schaden eventuell eine Hausrat, aber da sicherlich nur mit größeren Problemen.
Die werden sich erstmal weigern, weil die Wohnung verlassen wurde.
Auf jeden Fall müßte die Haftpflichtversicherung für den Fremdschaden zahlen. Die Hausratversicherung für den eigenen. M.E. ist lt. neuester Rechtssprechung man nicht verpflichtet, während des Laufens der Maschine anwesend zu sein. Aber vielleicht versucht die Versicherung trotzdem, zu verweigern. Dran bleiben! Bei uns hatte die Versicherung in einem ähnlich gelagerten Fall ohne Probleme gezahlt, genauso wie die Haftpflicht.
GALLARIAOY am 8. November 2009 21:40 Du selbst! Wenn nachweislich ein Herstellerfehler vorliegt, der Hersteller. Jedoch nur für den Maschinenschaden. Inweit der Maschinenhersteller haftbar gemacht werden kann, wird wohl in einem Gerichtsverfahren entschieden. GALLARIAOY