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Wer haftet, wenn die Waschmaschine ausläuft?

gefragt von Hollock am 31.10.2009 um 15:01 Uhr

Bei einem Freund von mir ist die Waschmaschine ausgelaufen, während er nicht zu Hause war. Sowohl er als auch sein unterer Nachbar haben schwere Wasserschäden. Wer haftet in diesem Fall? Zahlt seine Versicherung auch wenn er nicht zu hause war?


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Mismid
beantwortet von Mismid am 31. Oktober 2009 15:03
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dein Freund haftet und die Versicherung wird sich wohl weigern zu zahlen, da es grob fahrlässig war, aus dem Haus zu gehen wenn die Waschmaschine läuft, wenn man keinen Aquastopp hat


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turalo
beantwortet von turalo am 31. Oktober 2009 15:03
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Lt. Versicherung ist es fahrlässig, eine laufende Waschmaschine unbeaufsichtigt zu lassen. Also wird er haften, und wahrscheinlich auch noch Probleme mit der Hausratversicherung bekommen.

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 31. Oktober 2009 15:04

Das hört sich schon besser an.

Kommentar von guterwolf am 31. Oktober 2009 15:39

vielleicht war er ja doch zu Hause?

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 31. Oktober 2009 18:36

Könnte sein.... Aber warum sollte er dann das Wasser nicht eher bemerkt haben? Diese Frage wird er sich dann stellen lassen müssen.

Kommentar von dodo25 am 8. November 2009 21:31

Ich habe gehört, daß man nicht zu Hause sein muß, wenn die Waschmaschine läuft.


anonym
beantwortet von rejo52 am 31. Oktober 2009 15:04
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Es haftet immer der Verursacher. Das heißt, wenn er Glück hat, übernimmt seine Haftpflichtversicherung den Schaden des unteren Nachbarn. Auf seinem eigenen wird er - wenn seine Hausratvers. nicht zahlen will - wohl sitzen bleiben.


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 31. Oktober 2009 15:02
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Der dem sie gehört, und in desem Fall dessen Hausratversicherung.

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 31. Oktober 2009 15:04

Quatsch

Kommentar von 1cda2ddee7ac7e429b61731e95b76ae1smallrudelmoinmoin am 31. Oktober 2009 15:05

Wenn man eine hat,sonst wird es teuer,Haus-Haft-Gebäudevers.


anonym
beantwortet von tucan am 31. Oktober 2009 15:03
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Das könnte Ärger mit der Versicherung geben. Wenn er ganz großes Pech hat, muss er die Schäden aus eigener Tasche bezahlen.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 31. Oktober 2009 15:06
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Das kann große Probleme für Deinen Freund geben, sprich, es kann sehr teuer für ihn werden. Wenn er das Haus verläßt, muß er die Maschine abschalten und die Wasserzufuhr schließen.


anonym
beantwortet von textilfreshgmbh am 31. Oktober 2009 15:06
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Der Schaden des Nachbars wird über die Privathaftplicht abgedeckt. Deine Hausrat kommt für Folgeschäden in deiner Wohnung auf-wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt(d.h.Waschmaschine läuft in Abwesenheit oder ähnlich)-da solltest du Dich bei deiner Versicherung erkundigen.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 31. Oktober 2009 15:06
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Für den Schaden beim Nachbarn kommt auf jeden Fall eine private Haftpflichversicherung auf

Für den eigenen Schaden eventuell eine Hausrat, aber da sicherlich nur mit größeren Problemen.

Die werden sich erstmal weigern, weil die Wohnung verlassen wurde.


anonym
beantwortet von dodo25 am 8. November 2009 21:33
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Auf jeden Fall müßte die Haftpflichtversicherung für den Fremdschaden zahlen. Die Hausratversicherung für den eigenen. M.E. ist lt. neuester Rechtssprechung man nicht verpflichtet, während des Laufens der Maschine anwesend zu sein. Aber vielleicht versucht die Versicherung trotzdem, zu verweigern. Dran bleiben! Bei uns hatte die Versicherung in einem ähnlich gelagerten Fall ohne Probleme gezahlt, genauso wie die Haftpflicht.

Kommentar von 8d755ac3d5bb9127d76fdc5e04308e45smallGALLARIAOY am 8. November 2009 21:40

Du selbst! Wenn nachweislich ein Herstellerfehler vorliegt, der Hersteller. Jedoch nur für den Maschinenschaden. Inweit der Maschinenhersteller haftbar gemacht werden kann, wird wohl in einem Gerichtsverfahren entschieden. GALLARIAOY


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