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Wer haftet wenn ???

Frage von gutefrageadpepper gutefrageadpepper

Hallo Zusammen. Folgendes Problem: Wir haben unser Haus dämmen lassen. Im Zuge der Dämmarbeiten, welche durch einen Bauunternehmer, der auch das Material bestellte, erledigt wurden, sind einige Abfälle vom Zuschnitt des Dämmstoffes (Polystyrol 100 mm) auf das Nachbargrundstück gekommen. Die Nachbarin hat einen jungen Hund. Nun kommt das Problem, der Hund hat das Dämmmaterial gefuttert und hat seit einigen Tagen Bauschschmerzen und ist erkrankt. Nun die Frage wer haftet dafür? Bzw. Wer muss die Tierarztkosten tragen?

a) ICH - als Inhaberin des Hauses b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten. c) Hersteller des Dämmmaterials d) Nachbarin, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht beim Hund vernachlässigt hat. (Hätte sie auf den Hund aufgepasst, hätte er es nicht gegessen)

Freue mich auf die Zahlreichen Antworten. Danke für die Hilfe.

16 Abstimmungen
Abstimmungen
a) ICH - als Inhaberin des Hauses 5
b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten. 9
c) Hersteller des Dämmmaterials 0
d) Nachbarin, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht beim Hund vernachlässigt hat. (Hätte sie auf den Hund aufgepasst, hätte er es nicht gegessen) 2
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Antworten (19)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Tigger14 Tigger14
    Abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.

    er hat meiner meinung nach fahrlässig gehandelt, weil er seinen schrott nicht zusammengesucht hat...allerdings hätte die nachbarin auch ein wenig mit aufpassen können auf ihren hund, sie hat ja gesehen das auf dem anderen grundstück arbeiten durchgeführt wurden

  • 3
    Antwort von Igelchen1983 Igelchen1983
    Abgestimmt für: a) ICH - als Inhaberin des Hauses
    Kommentar von gutefrageadpepper gutefrageadpeppergutefrageadpepper

    Warum?

    Kommentar von malli mallimalli

    weil du der bauherr bist! und somit für alles verantwortlich bist was auf der baustelle passiert, ob ein anderer regress genommen wird weil er seine baulichen pflichten nicht nachgekommen ist ist eine andere frage!aber du bist und bleibst der erste ansprechpartner wenns um schadenersatz geht

  • 2
    Antwort von Silberheim Silberheim
    Abgestimmt für: a) ICH - als Inhaberin des Hauses

    besser gesagt DU weil der Bauherr Fürsorgepflichten hat, du musst ja auch auf Bauantrag und Co unterschreiben

    Kommentar von gutefrageadpepper gutefrageadpeppergutefrageadpepper

    Ich bin nicht der Bauherr! ich bin der hauseigentümer. Der bauherr ist der bauunternehmer, hab mich da aus eben solchen gründen extra ferngehalten.

    Kommentar von Silberheim SilberheimSilberheim

    Also du gibts einen Umbau oder ähnliches in Auftrag also ist auch der Bauunternehmer ein von dir Beauftragter und wenn ein Bauantrag nötig war, hast auch du mit unterschrieben, oder ?

    Kommentar von gutefrageadpepper gutefrageadpeppergutefrageadpepper

    nein

    Kommentar von Silberheim SilberheimSilberheim

    Du hast den Bauunternehmer nicht beauftragt ? hm sehr interessante Vertragsstrukturen

    Kommentar von gutefrageadpepper gutefrageadpeppergutefrageadpepper

    Ich diskutiere sicherlich nicht öffentlich die genaue vertragsgestaltung aus.

    Um deine Frage zu beantworten: Ja bauunternehmer wurde von mir als Bauunternehmer beauftragt. Architekt ist der Bauherr. so und nu???

    Kommentar von Silberheim SilberheimSilberheim

    Nu hast du das Baugesetzbuch neu geschrieben !

    Kommentar von malli mallimalli

    aus sowas kannst du dich nicht Fernhalten! du als eigentüber bist auftraggeber und damit vor dem gesetz der BAUHERR

  • 2
    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    so einfach ist das nicht! Hat der Bauunternehmer vertraglich die Pflicht das nicht verbrauchte Material und den Abfall zu beseitigen? wenn ja - dann ist der haftbar wenn nein - bist du mithaftbar, weil es von deiner Baumaßnahme stammt. jedoch ist dann noch deine Nachbarin mitverantwortlich, weil Sie schon auch darauf achten muss, was ihr hund frisst, wobei man bei guter Nachbarschaft zum einen seinen Müll nicht bei nachbars beläßt und zum anderen sich auch mal bücken kann und den Müll über den Zaun werfen. Wenn also der Bauunternehmer nicht die Verpflichtung hat,würde ich an deiner stelle mal mit der Nachbarin reden, ob sie damit einverstanden wäre, dass du einen Teil der Arztkosten übernimmst - was hat der Arzt überhaupt gesagt?

    Kommentar von gutefrageadpepper gutefrageadpeppergutefrageadpepper

    Also der Bauunternehmer ist auch vertraglich für die Beseitigung des Abfalls zuständig. Allerdings ist es scheinbar tatsächlich so gewesen, dass an dem tag, wo die Dämmung angebracht wurde, es ziemlich windig war. Dämmstoff ist ja nur styropor, also ziemlich leicht und fliegt sofort.

    Kommentar von BirgitAltmann BirgitAltmannBirgitAltmann

    auch wenn er es nicht verhindern kann, ist er dafür verantwortlich und da er eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, kann er das ohne Probleme melden

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    Antwort von Knabberstange Knabberstange
    Abgestimmt für: a) ICH - als Inhaberin des Hauses
    Kommentar von gutefrageadpepper gutefrageadpeppergutefrageadpepper

    warum?

    Kommentar von Knabberstange KnabberstangeKnabberstange

    hmm...weiß ich nicht^^

    Kommentar von gutefrageadpepper gutefrageadpeppergutefrageadpepper

    hilft mir dann leider nicht weiter :-(

  • 2
    Antwort von Kerridiss Kerridiss

    Auf keinen Fall der Hersteller!-Der stellt Baumaterial her und kein Tierfutter. Ich würde mal sagen, dass entweder Du oder der Unternehmer haftbar sind.

  • 2
    Antwort von zj1000 zj1000
    Abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.
  • 2
    Antwort von wfwbinder wfwbinder
    Abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.

    Der Bauunternehmer muss auf sein Material aufpassen.

  • 1
    Antwort von malli malli
    Abgestimmt für: a) ICH - als Inhaberin des Hauses

    du als inhaber des hauses bist der BAUHERR das ist einfach so! und du haftest als erstes! dafür gibt es eine bauherrenhaftpflicht! danach kannst du dich an den bauunternehmer wenden.

  • 1
    Antwort von IchSchauMal IchSchauMal
    Abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.
  • 1
    Antwort von bigfoot76 bigfoot76
    Abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.
  • 1
    Antwort von moonrox moonrox
    Abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.

    Warum sollte die Nachbarin für die unsachgemäße Verwertung des Dämmstoffes aufkommen? Genauso hat sie in ihrem befriedeten Grundstück keinerlei Pflichtverletzungen begangen. Es war ein "Eindringen" von Außerhalb. Der Bauunternehmer hätte umgehend dafür Sorge tragen müssen, dass der Müll NICHT dort liegen bleibt.

  • 1
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee
    Abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.

    Bauunternehmer, sofern man ihm das wirklich anlasten kann. Wenn beim Zuschneiden der Wind das direkt rübergeweht und der Hund das sofort gefressen hat, dann trifft ihn mit Sicherheit keine Schuld.

    Im Sinne der friedlichen Nachbarschaft würde ich mit der Nachbarin eine Einigung über die Kosten treffen, soooo hoch war die Tierarztrechnung jetzt doch nicht, oder?

    Kommentar von gutefrageadpepper gutefrageadpeppergutefrageadpepper

    naja, ich bin gerne behilflich, der hund tut mir ja auch leid. Allrdings habe ich das Gefühl, dass es nicht vom Dämmstoff kommt und die Gute Frau uns einfach nur etwas unterjubeln möchte. Es ist ein dorf und wir sind neu hinzugezogen. habe heute auch bei dem Hersteller des Dämmstoffes angefragt und die sagen, da dürfte es keine gesundheitsschädlichen substanzen geben, da aus dem gleichen Stoff Lebensmittelverpackungen (z.B. Hackflesch, Tiefkühltorten etc.) hergestellt werden.

  • 1
    Antwort von Jariel Jariel
    Abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.
  • 1
    Antwort von holsch holsch

    Du nicht

  • 1
    Antwort von curafe curafe
    Abgestimmt für: d) Nachbarin, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht beim Hund vernachlässigt hat. (Hätte sie auf den Hund aufgepasst, hätte er es nicht gegessen)
  • 1
    Antwort von kugel kugel
    Abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.

    Was hat der Abfall der ausführenden Firma auf dem Nachbarsgrundstück verloren?

  • 1
    Antwort von annyka annyka

    gute frage ... ich würd mal beim versicherungs menschen anrufen!!! gute besserung an den hund..

    Kommentar von gutefrageadpepper gutefrageadpeppergutefrageadpepper

    Danke!!! Aber nun schon wieder welche Versicherung?

  • 1
    Antwort von supergirl2271 supergirl2271
    Abgestimmt für: d) Nachbarin, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht beim Hund vernachlässigt hat. (Hätte sie auf den Hund aufgepasst, hätte er es nicht gegessen)
    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    neee, denn die kann davon ausgehen, dass ihr Grundstück sauber ist und muss nicht erwarten, dass irgendwer was rüberfliegen lässt.

    Ist ein Haftpflichtfall. Aber ob für die Baufirma oder den Hausbesitzer - keine Ahnung...

    Kommentar von supergirl2271 supergirl2271supergirl2271

    warum fragst du dann wenn du das schon weißt???

    Kommentar von gutefrageadpepper gutefrageadpeppergutefrageadpepper

    wer fragt was? Ich habe doch die frage gestellt, nicht "sonnenlady", das war lediglich ein comment zu deiner antwort.

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