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Wer haftet wenn ???

gefragt von gutefrageadpepper am 18.03.2009 um 13:56 Uhr

Hallo Zusammen. Folgendes Problem: Wir haben unser Haus dämmen lassen. Im Zuge der Dämmarbeiten, welche durch einen Bauunternehmer, der auch das Material bestellte, erledigt wurden, sind einige Abfälle vom Zuschnitt des Dämmstoffes (Polystyrol 100 mm) auf das Nachbargrundstück gekommen. Die Nachbarin hat einen jungen Hund. Nun kommt das Problem, der Hund hat das Dämmmaterial gefuttert und hat seit einigen Tagen Bauschschmerzen und ist erkrankt. Nun die Frage wer haftet dafür? Bzw. Wer muss die Tierarztkosten tragen?

a) ICH - als Inhaberin des Hauses b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten. c) Hersteller des Dämmmaterials d) Nachbarin, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht beim Hund vernachlässigt hat. (Hätte sie auf den Hund aufgepasst, hätte er es nicht gegessen)

Freue mich auf die Zahlreichen Antworten. Danke für die Hilfe.

16 Stimmen : a)	ICH - als Inhaberin des Hauses (5) ; b)	Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten. (9) ; c)	Hersteller des Dämmmaterials (0) ; d)	Nachbarin, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht beim Hund vernachlässigt hat. (Hätte sie auf den Hund aufgepasst, hätte er es nicht gegessen) (2)
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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Tigger14
beantwortet von Tigger14 am 18. März 2009 13:59
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Hilfreichste Antwort

er hat meiner meinung nach fahrlässig gehandelt, weil er seinen schrott nicht zusammengesucht hat...allerdings hätte die nachbarin auch ein wenig mit aufpassen können auf ihren hund, sie hat ja gesehen das auf dem anderen grundstück arbeiten durchgeführt wurden

abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.

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anonym
beantwortet von 555Schuh am 20. März 2009 14:20
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So bitter das ist, aber es sieht so aus, als ob der Inhaber (bzw. Bauherr) hier haften muss, da er dafür verantwortlich ist, dass durch die Renovierung des Hauses kein anderer geschädigt wird. Es unterliegt seiner Sorgfaltspflicht. So interpretiere ich jedenfalls das, was hier steht: http://www.321versicherung.de/pages/haftpflicht/bauherrenhaftpflicht.php So eine Bauherrenhaftpflicht kann wirklich wichtig werden.

abgestimmt für: a) ICH - als Inhaberin des Hauses
Kommentar von gutefrageadpepper am 20. März 2009 14:49

Dankeschön für diese antwort, na dann kann ich mich auf etwas gefasst machen.


Igelchen1983
beantwortet von Igelchen1983 am 18. März 2009 14:07
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abgestimmt für: a) ICH - als Inhaberin des Hauses
Kommentar von gutefrageadpepper am 18. März 2009 14:46

Warum?

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 19. März 2009 11:55

weil du der bauherr bist! und somit für alles verantwortlich bist was auf der baustelle passiert, ob ein anderer regress genommen wird weil er seine baulichen pflichten nicht nachgekommen ist ist eine andere frage!aber du bist und bleibst der erste ansprechpartner wenns um schadenersatz geht


anonym
beantwortet von Silberheim am 18. März 2009 14:03
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besser gesagt DU weil der Bauherr Fürsorgepflichten hat, du musst ja auch auf Bauantrag und Co unterschreiben

abgestimmt für: a) ICH - als Inhaberin des Hauses
Kommentar von gutefrageadpepper am 18. März 2009 14:54

Ich bin nicht der Bauherr! ich bin der hauseigentümer. Der bauherr ist der bauunternehmer, hab mich da aus eben solchen gründen extra ferngehalten.

Kommentar von Silberheim am 19. März 2009 07:38

Also du gibts einen Umbau oder ähnliches in Auftrag also ist auch der Bauunternehmer ein von dir Beauftragter und wenn ein Bauantrag nötig war, hast auch du mit unterschrieben, oder ?

Kommentar von gutefrageadpepper am 19. März 2009 10:54

nein

Kommentar von Silberheim am 19. März 2009 11:41

Du hast den Bauunternehmer nicht beauftragt ? hm sehr interessante Vertragsstrukturen

Kommentar von gutefrageadpepper am 19. März 2009 11:57

Ich diskutiere sicherlich nicht öffentlich die genaue vertragsgestaltung aus.

Um deine Frage zu beantworten: Ja bauunternehmer wurde von mir als Bauunternehmer beauftragt. Architekt ist der Bauherr. so und nu???

Kommentar von Silberheim am 19. März 2009 14:04

Nu hast du das Baugesetzbuch neu geschrieben !

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 19. März 2009 11:56

aus sowas kannst du dich nicht Fernhalten! du als eigentüber bist auftraggeber und damit vor dem gesetz der BAUHERR


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 18. März 2009 14:03
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so einfach ist das nicht! Hat der Bauunternehmer vertraglich die Pflicht das nicht verbrauchte Material und den Abfall zu beseitigen? wenn ja - dann ist der haftbar wenn nein - bist du mithaftbar, weil es von deiner Baumaßnahme stammt. jedoch ist dann noch deine Nachbarin mitverantwortlich, weil Sie schon auch darauf achten muss, was ihr hund frisst, wobei man bei guter Nachbarschaft zum einen seinen Müll nicht bei nachbars beläßt und zum anderen sich auch mal bücken kann und den Müll über den Zaun werfen. Wenn also der Bauunternehmer nicht die Verpflichtung hat,würde ich an deiner stelle mal mit der Nachbarin reden, ob sie damit einverstanden wäre, dass du einen Teil der Arztkosten übernimmst - was hat der Arzt überhaupt gesagt?

Kommentar von gutefrageadpepper am 18. März 2009 15:05

Also der Bauunternehmer ist auch vertraglich für die Beseitigung des Abfalls zuständig. Allerdings ist es scheinbar tatsächlich so gewesen, dass an dem tag, wo die Dämmung angebracht wurde, es ziemlich windig war. Dämmstoff ist ja nur styropor, also ziemlich leicht und fliegt sofort.

Kommentar von Fdcc0f6e12b8c044a5d5ef5fea262cf9smallBirgitAltmann am 18. März 2009 17:05

auch wenn er es nicht verhindern kann, ist er dafür verantwortlich und da er eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, kann er das ohne Probleme melden


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 18. März 2009 13:59
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abgestimmt für: a) ICH - als Inhaberin des Hauses
Kommentar von gutefrageadpepper am 18. März 2009 14:46

warum?

Kommentar von 59fa89a9660bcc3e85e001e71b30f611smallKnabberstange am 18. März 2009 20:46

hmm...weiß ich nicht^^

Kommentar von gutefrageadpepper am 19. März 2009 10:50

hilft mir dann leider nicht weiter :-(


anonym
beantwortet von Kerridiss am 18. März 2009 13:58
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Auf keinen Fall der Hersteller!-Der stellt Baumaterial her und kein Tierfutter. Ich würde mal sagen, dass entweder Du oder der Unternehmer haftbar sind.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 18. März 2009 13:58
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abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 18. März 2009 13:58
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Der Bauunternehmer muss auf sein Material aufpassen.

abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.

malli
beantwortet von malli am 19. März 2009 11:51
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du als inhaber des hauses bist der BAUHERR das ist einfach so! und du haftest als erstes! dafür gibt es eine bauherrenhaftpflicht! danach kannst du dich an den bauunternehmer wenden.

abgestimmt für: a) ICH - als Inhaberin des Hauses

anonym
beantwortet von IchSchauMal am 19. März 2009 11:06
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abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.

bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 18. März 2009 21:54
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abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.

moonrox
beantwortet von moonrox am 18. März 2009 14:02
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Warum sollte die Nachbarin für die unsachgemäße Verwertung des Dämmstoffes aufkommen? Genauso hat sie in ihrem befriedeten Grundstück keinerlei Pflichtverletzungen begangen. Es war ein "Eindringen" von Außerhalb. Der Bauunternehmer hätte umgehend dafür Sorge tragen müssen, dass der Müll NICHT dort liegen bleibt.

abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.

ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 18. März 2009 14:01
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Bauunternehmer, sofern man ihm das wirklich anlasten kann. Wenn beim Zuschneiden der Wind das direkt rübergeweht und der Hund das sofort gefressen hat, dann trifft ihn mit Sicherheit keine Schuld.

Im Sinne der friedlichen Nachbarschaft würde ich mit der Nachbarin eine Einigung über die Kosten treffen, soooo hoch war die Tierarztrechnung jetzt doch nicht, oder?

abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.
Kommentar von gutefrageadpepper am 18. März 2009 14:53

naja, ich bin gerne behilflich, der hund tut mir ja auch leid. Allrdings habe ich das Gefühl, dass es nicht vom Dämmstoff kommt und die Gute Frau uns einfach nur etwas unterjubeln möchte. Es ist ein dorf und wir sind neu hinzugezogen. habe heute auch bei dem Hersteller des Dämmstoffes angefragt und die sagen, da dürfte es keine gesundheitsschädlichen substanzen geben, da aus dem gleichen Stoff Lebensmittelverpackungen (z.B. Hackflesch, Tiefkühltorten etc.) hergestellt werden.


Jariel
beantwortet von Jariel am 18. März 2009 14:00
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abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.

holsch
beantwortet von holsch am 18. März 2009 14:00
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Du nicht


curafe
beantwortet von curafe am 18. März 2009 13:59
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abgestimmt für: d) Nachbarin, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht beim Hund vernachlässigt hat. (Hätte sie auf den Hund aufgepasst, hätte er es nicht gegessen)

kugel
beantwortet von kugel am 18. März 2009 13:59
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Was hat der Abfall der ausführenden Firma auf dem Nachbarsgrundstück verloren?

abgestimmt für: b) Bauunternehmer – weil es das Material besorgte, den Verbau vornahm und die Reste aufgrund seiner Arbeit auf dem Nachbargrundstück landeten.

anonym
beantwortet von annyka am 18. März 2009 13:58
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gute frage ... ich würd mal beim versicherungs menschen anrufen!!! gute besserung an den hund..

Kommentar von gutefrageadpepper am 18. März 2009 14:48

Danke!!! Aber nun schon wieder welche Versicherung?


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 18. März 2009 13:57
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abgestimmt für: d) Nachbarin, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht beim Hund vernachlässigt hat. (Hätte sie auf den Hund aufgepasst, hätte er es nicht gegessen)
Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 18. März 2009 14:00

neee, denn die kann davon ausgehen, dass ihr Grundstück sauber ist und muss nicht erwarten, dass irgendwer was rüberfliegen lässt.

Ist ein Haftpflichtfall. Aber ob für die Baufirma oder den Hausbesitzer - keine Ahnung...

Kommentar von C0b27b57c1ffcff81a2bd6155c5d904bsmallsupergirl2271 am 18. März 2009 14:06

warum fragst du dann wenn du das schon weißt???

Kommentar von gutefrageadpepper am 19. März 2009 10:49

wer fragt was? Ich habe doch die frage gestellt, nicht "sonnenlady", das war lediglich ein comment zu deiner antwort.


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