Wer haftet Schaden für Schaden an der Leitplanke?

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Wer haftet Schaden für Schaden an der Leitplanke?

Derjenige der den Schaden verursacht hat.

Hätte die Stadt nicht vor 2 Jahren nicht selber meine KFZ Haftpflicht kontaktieren müssen?

Nein, die Rechnung wird an denjenigen verschickt der den Schaden verursacht hat.
Verjährungsfrist für den Schaden von 02/2012 ist Ende 2015.

Kann ich diese Rechnung meiner KFZ Haftpflicht noch schicken oder ist es dafür schon zu spät?

Du kannst den Schaden dort noch geltend machen.
Und da auch ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde, und deine Kfz-Haftpflicht dort gewiss den Schaden regulierte musst Du dir um eine erneute Rückstufung im SFR keine Gedanken machen, da die Rückstufung im Jahr 2013 bereits erfolgte.

Es zählt nur dass Du zum Unfallzeitpunkt versichert warst. Also ist Deine alte Versicherung dafür zuständig.

Entweder bist Du Haftpflichtig, also zahlt Deine (Ex-) Haftpflicht oder Du bist es nicht, dann hast Du mit dem Schaden nichts (mehr) zu tun. So einfach.

Also leite die Rechnung an Deine alte Versicherung weiter. Ein Geschädigter ist nicht verpflichtet die entsprechende Versicherung ausfindig zu machen, es reicht sich an den Schadensverursacher (also in dem Fall Dich) zu wenden.

Leite die Rechnung an die Versicherung, an bei der Du damals versichert warst. Die müssen das Regeln. Dafür, dass die Rechnung jetzt erst kommt, kannst Du ja nichts. Zahle nichts vorher. Wenn der Rechnungssteller meckert, kannst Du denen sagen, dass die sich an Deine Haftpflichtversicherung wenden sollen.

Allerdings wirst Du dann im Nachhinein (ab Unfallzeitpunkt, bzw. das Folgejahr) mit den Prozenten hochgestuft, was Deine KFZ-Haftpflicht betrifft. Da wirst Du dann sicher Beiträge nachzahlen müssen.

Rufe mal die Versicherung vorher an, bevor Du die Rechnung einreichst, und lass Dir sagen, wie es für Dich aussehen würde. (Mit der Hochstufung, Beitragsnachzahlung) Evtl. lohnt es sich, die Rechnung aus eigener Tasche zu zahlen.

Nein, das muss die Versicherung übernehmen.

Da der Schadensersatzanspruch nicht verjährt ist, kam die Rechnung jetzt noch rechtzeitig. Du kannst sie an deine Versicherung unter Angabe der damaligen Schadens-Nummer nachreichen. Falls doch Verjährung eingetreten sein sollte, kann das deine Versicherung klären.

Dass du jetzt nicht mehr Kunde bei dieser Versicherung bist, spielt keine Rolle.