gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wer haftet? Privat- oder Auto-Haftpflicht???

gefragt von brasina am 02.06.2008 um 16:13 Uhr

Hallo zusammen, mein vierjähriger Sohn hat vor ein paar Tagen beim Öffenen der Autotür das Auto unseres Nachbarn beschädigt. JEtzt erzählte mir jemand, dass es sich dabei um einen Schaden für die private Haftpflicht handelt. Ich dachte immer, Schäden, die in direktem Zusammenhang mit dem Auto stehen, über die Autohaftpflicht abzuwickeln sind. Hat jemand davon Ahnung?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

versicherung (5528)
Haftpflichtversicherung (626)
Privatversicherung (14)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Bluce am 2. Juni 2008 16:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja hab ich. Das betrifft die private HV!

Übrigens haftet da garkeiner, da dein Sohn noch nicht schuldfähig ist.

Somit geht der Geschädigte leer aus...

Kommentar von brasina am 2. Juni 2008 16:18

Ist das so?? Na da wird sich mein Nachbar aber freuen.. :-( Heisst das, ich müsste es, des lieben Frieden willens, selber zahlen???

Kommentar von Bluce am 2. Juni 2008 16:23

Nach deiner Schadensbeschreibung ja, es sei denn, du hast eine bestimmte Klausel in deiner privaten HV vereinbart, dass die auch zahlen müssen, wenn das schuldunfähige Kind einen Schaden verursacht.

Dies geht dann aber auch nur in Fällen, bei denen der Haussegen dann schief steht und passiert auch nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Das ist dann aber eine HV mit Deckungserweiterung, die dann natürlich auch ein bisschen mehr als eine normale HV kostet.


fleder
beantwortet von fleder am 2. Juni 2008 16:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn es denn überhaupt eine versicherung zahlen muss, da ja dein sohn erst vier ist , dann ist es die kfz-haftpflicht, frag einfach mal bei denen nach.

Kommentar von Bluce am 2. Juni 2008 16:32

Das ist leider falsch und wird oft angenommen. Die KFZ-HV muss es aber nicht zahlen, weil der Schädiger (Sohn) nicht Halter und auch nicht Führer ist.

Wenn ich einen Kumpel mit nehme, und dieser reisst die Türe auf und beschädigt dabei ein Auto, dann muss er mit seiner PHV haften und nicht ich als Eigentümer und Halter des KFZ.

MfG!

Kommentar von Be7666f49972fea26638ef8b17fc5b7esmallfrankoel am 23. November 2008 18:54

Ja, Bluce hat völlig Recht!!!



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.