Hallo zusammen, mein vierjähriger Sohn hat vor ein paar Tagen beim Öffenen der Autotür das Auto unseres Nachbarn beschädigt. JEtzt erzählte mir jemand, dass es sich dabei um einen Schaden für die private Haftpflicht handelt. Ich dachte immer, Schäden, die in direktem Zusammenhang mit dem Auto stehen, über die Autohaftpflicht abzuwickeln sind. Hat jemand davon Ahnung?
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Ja hab ich. Das betrifft die private HV!
Übrigens haftet da garkeiner, da dein Sohn noch nicht schuldfähig ist.
Somit geht der Geschädigte leer aus...

wenn es denn überhaupt eine versicherung zahlen muss, da ja dein sohn erst vier ist , dann ist es die kfz-haftpflicht, frag einfach mal bei denen nach.
Das ist leider falsch und wird oft angenommen. Die KFZ-HV muss es aber nicht zahlen, weil der Schädiger (Sohn) nicht Halter und auch nicht Führer ist.
Wenn ich einen Kumpel mit nehme, und dieser reisst die Türe auf und beschädigt dabei ein Auto, dann muss er mit seiner PHV haften und nicht ich als Eigentümer und Halter des KFZ.
MfG!
frankoel am 23. November 2008 18:54 Ja, Bluce hat völlig Recht!!!
Ist das so?? Na da wird sich mein Nachbar aber freuen.. :-( Heisst das, ich müsste es, des lieben Frieden willens, selber zahlen???
Nach deiner Schadensbeschreibung ja, es sei denn, du hast eine bestimmte Klausel in deiner privaten HV vereinbart, dass die auch zahlen müssen, wenn das schuldunfähige Kind einen Schaden verursacht.
Dies geht dann aber auch nur in Fällen, bei denen der Haussegen dann schief steht und passiert auch nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Das ist dann aber eine HV mit Deckungserweiterung, die dann natürlich auch ein bisschen mehr als eine normale HV kostet.