Ich habe im Januar 2007 einen LCD-Fernseher gekauft. Im Mai 2007 ging er, das erste mal kaputt und anschlißend noch zwei. Es war immer der gleiche Fehler, so bekam ich im August 2007 ein neues Gerät. Der neue Ferhseher ging im Dezember 2008 wieder mit den gleichen Fehler kaputt. Der Händler holte in ab und teilte er mir mit, das der Hersteller des Fernsehers in Konkurs gegangen ist. Wie ist hier die Rechtslage, kann ich vom Kaufvertrag zurück treten ? Muss mir der Händler den Kaufpreis ersetzten? Vielen Dank für Eure Antworten erwin2008
Wenn der Hersteller keinen Rechtsnachfolger hat, haftet soweit auf der Seite schon mal niemand.
Die zwei Jahre Gewährleistung jedoch hat der Händler zu bieten. Insofern ist er in der Pflicht.
Daher würde ich versuchen, ein gleichwertiges Ersatzgerät zu bekommen (vermutlich mußt Du einen kleinen Preis zahlen für die Zeit, in der Du das Gerät schon genutzt hast).
Gewährleistung muss sowieso der Händler übernehmen. (Der Hersteller steht für eine etwaige Herstellergarantie ein, das sind zwei verschiedene Dinge).
Wenn Du Dich also bisher auch immer an Deinen Händler gewandt hast, dann hast Du jetzt das Recht, vom Kaufvertrag zurück zu treten. (Für die bisherige Nutzung kann dann aber ein Abzug vom Kaufpreis berechnet werden).
Dass der Hersteller in Insolvenz gefallen ist, muss dich überhaupt nicht interessieren, das ist das Problem des Händlers.

Wenn er ihn nicht reparieren oder ersetzen kann ja.