Meine Tochter wohnt in einem Studentenwohnheim, wo sie in einer Münzwaschmaschine ihre Sachen waschen kann/muss. Immer häufiger passiert es ihr und ihren Mitbewohnerinnen, dass in verschiedenen Sachen danach kleine Löcher sind. Besonders für Studenten ärgerlich. Hat jemand Ahnung, ob man die Schäden dafür irgendwo ersetzt bekommt?

Theoretisch haftet der Betreiber, wenn es an einem Fehler der Waschmaschine liegt. (Der jedoch auch dann nachzuweisen wäre.) In aller Regel sind die Nutzungsbedingungen aber so gestaltet, daß ein Schadenersatzanspruch ausgeschlossen ist.

Was sagen die AGB´s dazu???
Weiß ich leider nicht.

ich würde mich an den Betreiber wenden,was steht denn in den Nutzungsbedingungen,danach wird es sich wohl richten

Guten Morgen, ob man da etwas ersetzt bekommt, kann ich Dir leider nicht beantworten. Frag bitte mal Deine Tochter ob sie die Trommel der Maschine schon mal abgetastet haben. Damals, als ich eine Gemeinschaftsmaschine in einer Einrichtung benutzt habe, war es auch so , dass viele kleider nach dem Waschen Löcher hatten. Als der Hausmeister danach schaute, stellte sich heraus dass da wohl jemand absichtlich spitze Gegenstände (Nägel, Splitter) in die Löcher der Trommel plaziert hatte. (Sollte wohl ein scherz sein)
Und wenn nicht kann es auch sein ,dass vielleicht sonst irgendwie spitze Gegenstände (zb Teile eines BH-Bügels) in die Trommel geraten sind, und nun die Kleider beschädigen. viele Grüße
Das kann natürlich auch sein. Wahrscheinlich muss das erst mal geprüft werden.
belinea am 19. Oktober 2008 10:34 solange deine Tochter noch auf diese Maschine angewiesen ist, kann sie ihre Sachen ja in alte Kopfkissenbezüge packen ehe sie diese wäscht.
Kleine Löcher werden meistens nicht von der Waschmaschine, sondern von BH-Verschlüssen oder ähnlichem verursacht.
Deshalb sollte man solche Teile in Wäschebeuteln waschen.
Das fürchte ich auch.
leider aber wahr..