Habe heute morgen vom Versandhandel ein Porzellanservice bekommen, die Hälfte war schon kaputt. Jetzt wüsste ich gern, wie ich das beweisen kann und wer dafür haften muss, bevor ich bei der Firma anrufe. Möchte gewappnet sein.

Päckchen ist ein ziemlich bescheuertes Post-Produkt - wir hatten mit Päckchenversand auch schon sehr viel Ärger.
Abgesehen davon, dass dessen Preis sich im Vergleich zu den Paketpreisen in den letzten 25 Jahren am stärksten gestiegen ist, ist es eine quasi unversicherte Versandform bis 2 kg.
Wenn Du ein Päckchen bei der Post als beschädigt reklamierst, kannst Du nach viel Papierkram ca. 30 EUR (nagelt mich nicht auf die Summe fest) wiederbekommen, wenn Du Glück hast. Mehr nicht.
Wenn der Versender kulant ist, ersetzt er den Schaden. Wenn er fair ist, teilt ihr euch den Schaden. Wenn Du was draus lernst, bestellst Du nie mehr Porzellan per Päckchenlieferung. Das bedeutet immer am falschen Ende zu sparen.

Ein Paket ist bei der Post automatisch bis zu 500€ versichert.
Wenn ich ein Paket annehme unterziehe ich es einer Sichtprüfung. Das heißt, wenn Beschädigungen an der Verpackung sind lass ich es gleich auf dem Lieferschein bestätigen. Sollten am Inhalt trotzdem Mängel auftreten welche auf den Transport zurückzuführen sind rufe ich unverzüglich die Lieferfirma an oder schicke eine Mail. Die Lieferfirma kann sich dann um weiteres Kümmern und mir mitteilen wie ich weiter verfahren soll.
Das Päckchen hätte auch beim Postboten reklamiert werden können bzw. die Annahme hätte verweigert werden können.
dock69 am 22. März 2007 00:22 Packst Du Deine Warenlieferungen immer vor den Augen des Postboten aus? Ich glaube nicht, dass er die Zeit dazu hätte, wenn das jeder Empfänger so halten würde.
Stimmt! Bei einem beschädigten Paket reklamiere ich direkt beim Postboten, damit ich nachher "beweisen" kann, dass das Paket schon bei der Lieferung beschädigt war. Kommt auch drauf an, wie der Inhalt verpackt ist, also ob genug Material (sei es Zeitungspapier, so Styroporflocken, usw) um die Ware gewickelt bzw. gelegt ist. Meistens sind die Firmen aber kooperativ und helfen dir gern weiter. Viel Glück.

Ich würde umgehend beim Versandhändler den Schaden reklamieren. Solange die Verpackung von aussen unbeschädigt ist, wird der Paketdienst auch jede Schuld von sich weisen. Der Verkäufer hat für eine sichere Versandverpackung zu sorgen. Wenn die Ware beschädigt ankommt, sollte der Verkäufer für denn Schaden aufkommen.
Wenn Du das Geschirr irgendwo im Versandhandel gekauft hast, geht das zu deren Lasten. Hast Du aber über eBay eingekauft, wird das zu Deinen Lasten gehen. Die Post haftet jedenfalls nicht für beschädigte Päckchen, da ein Päckchen eine unversicherte Sendung ist.
Sehe gerade: es war ein Versandhandel. Rufe die am besten an.
holzloewe am 21. März 2007 19:36 Gemäß AGB`s der Post sind Pakete und Päckchen bis 500€ versichert durch die Versandkosten.
Beim Päckchen stimmt das nicht! Nur beim Paket bekommst Du einen Beleg. Beim Päckchen hast Du außer dem Portobeleg nichts. Also unversicherte Sendung.