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Wer haftet für den Verlust von Fluggepäck - ich denke an Billigfluglinien?

gefragt von arnulf33 am 11.12.2007 um 9:11 Uhr

Habe gelesen, dass aufgrund der überlasteten Flughäfen immer mehr Fluggepäck der Passagiere dauerhaft verloren geht. Wer hafte eigentlich für den Verlust? Nach meinen Erfahrungen sind die Fluglinien ja bisher sehr kulant, was Nachlieferung oder Schadenersatz betrifft. Wie sieht das rechtlich aus? Ist das eine Kulanzleistung der Fluglinien oder sind die dazu verpflichtet? Ich denke an Billigfluglinien, die eventuell nicht so kulant sind? Danke


Reply


anonym
beantwortet von pjakobs am 11. Dezember 2007 09:14
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Thumb_up

die Haftung von Airlines ist durch das Warschauer Abkommen der IATA geregelt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Luftfracht#HaftungsprinzipundHaftungsausschl.C3.BCsse

pj


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