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Wer haftet für abgestellten Sperrmüll?

gefragt von butz1510butz1510 am 25.01.2009 um 19:14 Uhr

Unsere Nachbarn haben ihren Sperrmüll auf dem Parkstreifen vor unserem Haus, direkt hinter unserem Auto abgestellt. Nun halten andauernd Autos an, Leute steigen aus und durchwühlen den Sperrmüll. Es liegen u.a. lange Bretter, Metallstreben und Holztüren dabei.

Gesetzt den Fall, wir würden unser Auto nicht wegfahren (weil wir z.B. die Sachlage gar nicht bemerkt haben), wer würde dann für einen entstehenden Schaden haften? Gilt hier das Verursacherprinzip?

Danke für Eure Antworten.

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Haftung x 326 Sperrmüll x 63

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Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 25. Januar 2009 19:14
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Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 25. Januar 2009 19:16
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Der Eigentümer des Sperrmülls.
Das Wort Eigentümer sagt auch schon aus, dass fremde Personen nicht einfach den Sperrmüll durchsuchen dürfen. Wenn sie etwas ungefragt mitnehmen, ist das immer noch Diebstahl!


angie760
beantwortet von angie760 am 25. Januar 2009 19:17
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Der,der den Müll da abgestellt hat.Wäre nur blöd,wenn man nicht weiß,wer es war.Das muß man ja auch beweisen können.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 10. März 2009 10:35
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Der Sperrmüll ist Eigentum der Stadt; wer etwas mitnimmt. ist ein Dieb.

Kommentar von luetzelmatt am 12. März 2009 13:29

Nichts zu danken. Fundierte Antworten wie diese schüttle ich aus dem Ärmel ...


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