butz1510 am 25.01.2009 um 19:14 Uhr
Unsere Nachbarn haben ihren Sperrmüll auf dem Parkstreifen vor unserem Haus, direkt hinter unserem Auto abgestellt. Nun halten andauernd Autos an, Leute steigen aus und durchwühlen den Sperrmüll. Es liegen u.a. lange Bretter, Metallstreben und Holztüren dabei.
Gesetzt den Fall, wir würden unser Auto nicht wegfahren (weil wir z.B. die Sachlage gar nicht bemerkt haben), wer würde dann für einen entstehenden Schaden haften? Gilt hier das Verursacherprinzip?
Danke für Eure Antworten.

Der Eigentümer des Sperrmülls.
Das Wort Eigentümer sagt auch schon aus, dass fremde Personen nicht einfach den Sperrmüll durchsuchen dürfen. Wenn sie etwas ungefragt mitnehmen, ist das immer noch Diebstahl!
Der,der den Müll da abgestellt hat.Wäre nur blöd,wenn man nicht weiß,wer es war.Das muß man ja auch beweisen können.
Der Sperrmüll ist Eigentum der Stadt; wer etwas mitnimmt. ist ein Dieb.
Nichts zu danken. Fundierte Antworten wie diese schüttle ich aus dem Ärmel ...