DerBen am 04.10.2008 um 12:38 Uhr
Wenn ein Vogel gegen ein Fenster fliegt und die Scheibe springt oder geht gar zu bruch,
wer haftet dafür? Der Vermieter oder der Mieter?
Muss man selber eine Glasbruchversicherung für so etwas abschließen?
Liebe Grüße
Der Ben

Ich denke das die Gebäudeversicherung zahlen muss.

Normalerweise hat man eine Hausrat incl. Glasbruch-Versicherung. Das wäre ein Fall dafür. Ansonsten mal sehen, was der Vermieter in seiner Wohngebäudeversicherung mit drin hat.
Der Vermieter! Der hat eine Versicherung für sein Haus.
Kabark am 4. Oktober 2008 12:41 Glasbruch muss aber nicht mit drin sein.

Ich denke das ist Vermieter sache....ist ja keine Kleinstreperatur....würd ich mal sagen