gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wer haftet ei einem Fensterschaden im Mietverhältnis?

gefragt von DerBenDerBen am 04.10.2008 um 12:38 Uhr

Wenn ein Vogel gegen ein Fenster fliegt und die Scheibe springt oder geht gar zu bruch,
wer haftet dafür? Der Vermieter oder der Mieter?
Muss man selber eine Glasbruchversicherung für so etwas abschließen?

Liebe Grüße
Der Ben

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

recht x 35.077 versicherung x 5.639 mietwohnung x 494

skywalker66
beantwortet von skywalker66 am 4. Oktober 2008 12:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke das die Gebäudeversicherung zahlen muss.


Kabark
beantwortet von Kabark am 4. Oktober 2008 12:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normalerweise hat man eine Hausrat incl. Glasbruch-Versicherung. Das wäre ein Fall dafür. Ansonsten mal sehen, was der Vermieter in seiner Wohngebäudeversicherung mit drin hat.


marbeja
beantwortet von marbeja am 4. Oktober 2008 12:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Vermieter! Der hat eine Versicherung für sein Haus.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 4. Oktober 2008 12:41

Glasbruch muss aber nicht mit drin sein.


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 4. Oktober 2008 12:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke das ist Vermieter sache....ist ja keine Kleinstreperatur....würd ich mal sagen


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.