Auktionshaus oder Verkäufer? sehr ärgerlich- man denkt, man bekommt gute ware und alles nur plagiate.
wenn die uhren als plagiate ausgezeichnet waren durch den verkäufer muss das auktionshaus haften. ansonsten verkäufer.

Ein Verkäufer von Plagiaten macht sich strafbar gemäss § 259 StGB (Hehlerei). Stelle umgehend eine Anzeige bei der Polizei.

Immer der Verkäufer da er die Wahre in besitz hat und veräußert. Das Auktionshaus bietet nur eine Plattform des Verkaufens an. Bei einer Anzeige in der Zeitung kann man doch auch nicht die Zeitung zur Verantwortung ziehen wenn der Verkäufer sich nicht an die Angebotene Wahre hält.
Schau mal z.B bei eBay. Dort steht bei jeder Auktion der Satz: Der Verkäufer ist verantwortlich für das Angebot.
Damit dürfte dann alles gesagt sein.

Derjenige, der die Waren verkauft. Ist doch logisch. Wie soll denn ein Auktionshaus alle Artikel auf Echtheit prüfen? kopfschüttel
wildsurfer am 6. August 2008 14:42 Das stimmt so nicht mehr ganz, Ebay ist verknackt worden darauf zu achten das Fakes gelöscht werden.
Ciao Wolfgang
Niklaus am 6. August 2008 15:51 wie soll das ebay feststellen. Das ist unlogisch und weltfremd, auch wenn es bereit ein Urteil darüber gibt.