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Wer haftet beim Kindergeburtstag für die eingeladenen Kinder?

gefragt von mammamia40 am 21.10.2008 um 13:32 Uhr

Egal was man beim Kindergeburtstag organisiert, ob eine Schnitzeljagt, ein Kinobesuch oder einfach eine gemütliche Feier zu Hause. Passieren kann immer etwas. Komischerweise habe ich mich nie gefragt, wer dann haftet? Auch wenn mein Kind woanders eingeladen ist wäre das ja wichtig zu wissen.

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Recht x 35.114 kinder x 17.874 familie x 9.319 kindergeburtstag x 212 verantwortung x 126 haften x 8

anonym
beantwortet von vibes2k am 21. Oktober 2008 13:33
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Wir haben uns mal damit beschäftigt. Sobald man die Kinder zu sich nach hause einläd, ist man bereit die Aufsichtspflicht zu übernehmen. So wie bei den eigenen Kindern auch. Ist diese die ganze Zeit gewährleistet könnte bei Unfällen eine Haftpflichtversicherung helfen.


tradaix
beantwortet von tradaix am 21. Oktober 2008 13:50
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anonym
beantwortet von anjanni am 21. Oktober 2008 13:56
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Der, der die Aufsicht hat.

Egal, wo Du mit Kinder zu tun hast: das ist immer so. Wenn Du auf Kinder aufpaßt, bist Du verantwortlich, haftest.

Wenn Du Dein Kind irgendwo abgibst, überträgst Du die Aufsichtspflicht.


mina82
beantwortet von mina82 am 21. Oktober 2008 13:38
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ganz klar der der die feier beaufsichtigt.wenn die die kinder übergeben werden übernimmst du die aufsichtspflicht.das ist das selbe prinzip wie wenn du deine kids in die kita / kindi bringst


anonym
beantwortet von MrsUnbekannt am 21. Oktober 2008 13:34
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Die Aufsichtspersonen?!


Sidodil
beantwortet von Sidodil am 21. Oktober 2008 13:34
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es haftet immer derjenige erwachsene, der auf das kind aufpasst (in dem fall derjenige, der die geburtstagsfeier macht).


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